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BRAK-Mitt. 3/2006 Aufsätze 107Spengler/Oberlan<strong>de</strong>r: Das RVG – erste Daten, Informationen und Meinungsbil<strong>de</strong>r• Orientierungshilfe für Auftraggeber/Klienten,• Harmonisierung von Standards und Konditionen,• Innovationsför<strong>de</strong>rung durch permanente Leistungskonkurrenz,• Berücksichtigung von sozialen Belangen durch Preisbegrenzung,• Erhaltung von Rechtssicherheit und Rechtsfrie<strong>de</strong>n o<strong>de</strong>r auch• Kalkulationssicherheit für Auftraggeber. 5Die Ertragslage <strong>de</strong>r Anwaltschaft im Anwendungszeitraum <strong>de</strong>rBRAGO stellte die wirtschaftliche Grundlage anwaltlicher Tätigkeitzunehmend in Frage. Im Jahresvergleich zwischen 1993und 2002 sanken die durchschnittlichen Umsätze und Überschüsseinsbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n überörtlichen Sozietäten. Aberauch bezüglich <strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren Kanzleiformen zeigte sich ein ähnlichesBild. Sowohl in Einzelkanzleien als auch in lokalen Sozietätensanken im Jahresvergleich vom 1993 auf 2002 die Überschüsse– in Einzelkanzleien auch die Umsätze. Lediglich in lokalenSozietäten stiegen die Umsätze im genannten Zeitraumvon 1993 auf 2002. Aber im Jahresvergleich 1998 auf 2002gingen sie ebenfalls zurück. Ähnlich wie in West<strong>de</strong>utschlandsanken im Vergleichszeitraum auch im Osten <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s insbeson<strong>de</strong>rein überörtlichen Sozietäten die durchschnittlichenUmsätze und Gewinne. In Einzelkanzleien und lokalen Sozietätenstiegen die wirtschaftlichen Kennzahlen von 1993 auf1998, sanken dann jedoch zum Jahr 2002 wie<strong>de</strong>r.Für Anwältinnen und Anwälte in Ost<strong>de</strong>utschland zeigt sich einähnliches Bild. Allerdings sanken die durchschnittlichen Gewinnevon Vollzeit-Anwälten erst ab <strong>de</strong>m Jahr 1999 <strong>de</strong>utlich.Vergleicht man weiter die Entwicklung im Preisin<strong>de</strong>x für Lebenshaltungmit <strong>de</strong>n Gewinnen <strong>de</strong>r Anwaltschaft, so ist für <strong>de</strong>ngenannten Zeitraum ein erheblicher Rückgang <strong>de</strong>r Realeinkünftefestzustellen.<strong>de</strong>n Befragten auch die Möglichkeit eingeräumt, ihre Meinungzu verschie<strong>de</strong>nen Aspekten im Zusammenhang mit <strong>de</strong>m RVGdarzulegen. Somit konnte ein differenziertes und umfangreichesZahlen- und Meinungsbild <strong>de</strong>s Personenkreises erschlossenwer<strong>de</strong>n, <strong>de</strong>r in <strong>de</strong>r täglichen Praxis ganz unmittelbar von <strong>de</strong>rNeuordnung <strong>de</strong>r anwaltlichen Gebührenordnung betroffen ist.Die Verteilung <strong>de</strong>s Kanzleiumsatzes aus gesetzlichen Gebührenund an<strong>de</strong>ren Honorarvereinbarungen ist in verschie<strong>de</strong>nerHinsicht sehr interessant. Zum einen kann die Be<strong>de</strong>utung gesetzlicherGebühren im Vergleich zu an<strong>de</strong>ren Honorarvereinbarungenfestgestellt wer<strong>de</strong>n. Zum an<strong>de</strong>ren wird <strong>de</strong>utlich, inwieweitbereits zum jetzigen Zeitpunkt zwischen <strong>de</strong>n Anwältinnenund Anwälten und Mandanten an<strong>de</strong>re Honorarvereinbarungengetroffen wer<strong>de</strong>n. Letzteres ist auch insoweit interessant,da ab Juli 2006 die gesetzlichen Gebühren für Beratungstätigkeitenwegfallen und dann verstärkt freie Vereinbarungenzwischen Anwälten und Mandanten zu treffen sind. Bislangentfallen lediglich insgesamt 18 % <strong>de</strong>r Umsätze auf an<strong>de</strong>reVergütungsvereinbarungen, wobei die Be<strong>de</strong>utung gesetzlicherGebühren im Osten Deutschlands noch wesentlich größer alsim Westen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s ist. In überörtlichen Sozietäten wirddurchschnittlich bereits fast je<strong>de</strong>s vierte Mandat über Vergütungsvereinbarungenbearbeitet. Ebenso treffen junge Kanzleien,die bis zu fünf Jahre bestehen, eher solche Vereinbarungenals ältere Kanzleien. Dagegen ist in reinen Rechtsanwaltskanzleiendie Zurückhaltung bezüglich an<strong>de</strong>rer Vergütungsvereinbarungengrößer als in interprofessionellen Kanzleien.78,0Durchschnittliche Verteilung <strong>de</strong>r Einnahmen aus gesetzlichenGebühren und an<strong>de</strong>ren Vergütungsvereinbarungen nachBun<strong>de</strong>sgebiet (in %)alte Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r neue Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>r Gesamt87,282,02. Durchführung <strong>de</strong>r UntersuchungIn die Befragung wur<strong>de</strong>n zehn Rechtsanwaltskammerneinbezogen, die mit ihren Strukturen die Heterogenität <strong>de</strong>rAnwaltschaft in Deutschland wi<strong>de</strong>rspiegeln. Aus <strong>de</strong>n Mitglie<strong>de</strong>rlisten<strong>de</strong>r teilnehmen<strong>de</strong>n Kammern wur<strong>de</strong>n jeweilsdurch eine einfache Zufallsstichprobe insgesamt 10.332Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ausgewählt. Die Verschickung<strong>de</strong>r Fragebögen erfolgte in <strong>de</strong>r 43. Kalen<strong>de</strong>rwoche2005. Der bereinigte Rücklauf lag bei 13,9 %. 6Anteil an gesetzlichen Gebühren22,018,012,8Anteil an an<strong>de</strong>ren VergütungsvereinbarungenAnzahl: n West = 758n Ost = 581n Gesamt = 1.339Um die Qualität <strong>de</strong>r Daten beurteilen zu können, wur<strong>de</strong>n bestimmtestrukturelle Merkmale <strong>de</strong>r Stichprobe mit <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>nStatistiken <strong>de</strong>r BRAK verglichen. Die Übereinstimmungzwischen <strong>de</strong>r Gesamtheit <strong>de</strong>r Antworten<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>nStrukturdaten <strong>de</strong>r BRAK wur<strong>de</strong> mittels Vergleich von Kammerzugehörigkeit,Geschlecht, Alter und Fachanwaltschaften geprüft.Zusammenfassend bleibt hinsichtlich <strong>de</strong>r Datenqualitätfestzuhalten, dass diese trotz geringfügiger Abweichungen insgesamtals gut bezeichnet wer<strong>de</strong>n kann.3. Zusammenfassung <strong>de</strong>r wichtigsten ErgebnisseDie vorliegen<strong>de</strong> Untersuchung stellt aufbauend auf <strong>de</strong>r Darstellung<strong>de</strong>r beruflichen Wirklichkeit und Marktsituation <strong>de</strong>rRechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland verschie<strong>de</strong>nste– von <strong>de</strong>n Berufsträgern persönlich festgestellte –Auswirkungen seit <strong>de</strong>r Einführung <strong>de</strong>s RVG dar. Dabei wur<strong>de</strong>5 Oberlan<strong>de</strong>r, W., (2005): Wettbewerb in Freien Berufen. Bestandsaufnahmenund Perspektiven, Institut für Freie Berufe Nürnberg (Hg.), 2005.Bezüglich <strong>de</strong>r Verteilung <strong>de</strong>s Kanzleiumsatzes aus gesetzlichenGebühren nach Rechtsgebieten wur<strong>de</strong> erkennbar, dass hier Zivilrechtsfälleam wichtigsten sind. Ebenso sind Familien- undArbeitsrechtsfälle für die Umsatzgenerierung vergleichsweisebe<strong>de</strong>utend. 6Der überwiegen<strong>de</strong> Anteil <strong>de</strong>s Umsatzes (43 %) wird von <strong>de</strong>nRechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus <strong>de</strong>r gerichtlichenVertretung erwirtschaftet. Etwa ein Drittel <strong>de</strong>s Umsatzes ergibtsich aus <strong>de</strong>r außergerichtlichen Vertretung, lediglich ein Fünftelaus <strong>de</strong>r außergerichtlichen Beratung. Insbeson<strong>de</strong>re in <strong>de</strong>n neuenBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn wer<strong>de</strong>n höhere Einnahmen aus <strong>de</strong>r gerichtlichenVertretung erzielt, als dies in <strong>de</strong>n alten Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>rFall ist. Hinsichtlich <strong>de</strong>r Dauer <strong>de</strong>s Bestehens einer Kanzlei6 Fragebögen, die mit <strong>de</strong>m Vermerk, <strong>de</strong>r Empfänger sei unter <strong>de</strong>r angegebenenAdresse nicht bekannt, an das IfB zurück geschickt wur<strong>de</strong>n, bzw.Befragte, die <strong>de</strong>m IfB mitteilten, dass sie seit einigen Jahren nicht mehranwaltlich tätig seien, wur<strong>de</strong>n sowohl von <strong>de</strong>r Stichprobe als auch vomRücklauf abgezogen. Insgesamt betraf dies 79 angeschriebene Rechtsanwältinnenund -anwälte.

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