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BRAK-Mitt. 3/2006 Aufsätze 109Spengler, STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1998 und 2002ein Drittel <strong>de</strong>r Anwältinnen und Anwälte diese Kürzungen inkeinem <strong>de</strong>r Fälle.Dementsprechend gestaltet sich das Meinungsbild <strong>de</strong>r Rechtsanwältinnenund Rechtsanwälte in Bezug auf die Rechtsschutzversicherer.So sieht mehr als die Hälfte <strong>de</strong>r Berufsträger vermehrtProbleme hinsichtlich <strong>de</strong>r Gebührenabrechnungen mit<strong>de</strong>m Versicherer auf sich zukommen. Einer Unterschreitung <strong>de</strong>rgesetzlichen Gebühren durch Versicherer wür<strong>de</strong>n nahezu90 % <strong>de</strong>r Anwältinnen und Anwälte notfalls auch mit rechtlichenMitteln begegnen. Über drei Viertel <strong>de</strong>r Befragten waren<strong>de</strong>r Ansicht, dass die mögliche Folge einer Unterschreitung gesetzlicherGebühren durch die Versicherer generell sinken<strong>de</strong>Gebühren sein könnten.Ganz überwiegend wer<strong>de</strong>n Gebührenordnungen allgemeinvon <strong>de</strong>n Anwältinnen und Anwälten positiv eingeschätzt (sieheTabelle). So stimmten die meisten <strong>de</strong>r hier Befragten <strong>de</strong>r Aussagezu, dass Gebührenordnungen als Orientierungshilfe für Auftraggeberund Anwalt dienen und dadurch z.B. Kalkulationssicherheitbieten. Ebenso wird <strong>de</strong>m Argument zugestimmt, dassdurch gesetzlich festgeschriebene Gebühren die anwaltlicheUnabhängigkeit gestärkt wird sowie Kosten- und Leistungstransparenzfür alle Beteiligten gewährleistet sind. Einschränkungen<strong>de</strong>s marktwirtschaftlichen Wettbewerbes wur<strong>de</strong>n ehernicht vermutet.Aufgrund <strong>de</strong>r relativ kurzen Gültigkeitsdauer <strong>de</strong>s RVG ist dasMeinungsbild hierzu zunächst als erste Richtungsweisung <strong>de</strong>nnals abschließen<strong>de</strong> Würdigung zu verstehen. Deutschlandweithält etwa ein Viertel <strong>de</strong>r Rechtsanwältinnen und -anwälte <strong>de</strong>nlaut RVG festgelegten Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeitenfür aufwandsgerecht. Vor allem im Westen <strong>de</strong>s Lan<strong>de</strong>s wird<strong>de</strong>r Gebührenrahmen für einzelne Tätigkeiten wesentlich häufigerals im Osten als unzureichend eingeschätzt. Insgesamt istfast die Hälfte <strong>de</strong>r Befragten nicht <strong>de</strong>r Ansicht, dass durch dasRVG die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen verbessertwür<strong>de</strong>. Ebenso wenig schätzt fast die Hälfte <strong>de</strong>r Anwältinnenund Anwälte das RVG als transparenter im Vergleich zur BRA-GO ein. Eher positiv beurteilt wer<strong>de</strong>n die Auswirkungen <strong>de</strong>sRVG auf die persönliche wirtschaftliche Lage. Sowohl in <strong>de</strong>nalten als auch in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn vermutet ca. einViertel <strong>de</strong>r Befragten, dass sich die persönliche wirtschaftlicheLage eher verbessern wird. Jeweils die <strong>de</strong>utliche Mehrheit rechnetmit keinerlei einschnei<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Verän<strong>de</strong>rungen und nur eingeringer Prozentsatz befürchtet Verschlechterungen. Hinsichtlich<strong>de</strong>r persönlichen beruflichen Lage wird kaum mit Verän<strong>de</strong>rungengerechnet. Auch glaubt <strong>de</strong>r überwiegen<strong>de</strong> Teil <strong>de</strong>r Berufsträger,dass die strukturellen Än<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>s RVG <strong>de</strong>m Ziel<strong>de</strong>r För<strong>de</strong>rung außergerichtlicher Erledigung dienen.Da ab Juli 2006 die Gebühren für außergerichtliche Beratungstätigkeitennicht mehr gesetzlich festgelegt sein wer<strong>de</strong>n, wur<strong>de</strong>ndie Berufsträger zu ihrer Einschätzung diesbezüglich befragt.Hier wur<strong>de</strong> festgestellt, dass diese Än<strong>de</strong>rung in <strong>de</strong>n altenBun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rn eher positive, in <strong>de</strong>n neuen Bun<strong>de</strong>slän<strong>de</strong>rneher negative Erwartungen weckt. So rechnen Befragte im Osteneher mit erhöhtem Arbeitsaufwand und zunehmen<strong>de</strong>rMarktverdrängung – Rechtsanwältinnen und -anwälte im Westenvermuten eher, dass sie dann kosten<strong>de</strong>cken<strong>de</strong>r arbeitenkönnen und <strong>de</strong>r Arbeitsaufwand insgesamt angemessener entlohntwird. Insgesamt vermutet ca. ein Viertel <strong>de</strong>r Befragten,dass es verstärkt zu Preisdumping kommen könnte. Fast je<strong>de</strong>rZehnte stellt sich auf vermehrte Probleme hinsichtlich <strong>de</strong>rPreisverhandlungen mit <strong>de</strong>n Mandanten ein.Die vorgenommenen Gebührenerhöhungen in Straf- und Bußgeldsachenwer<strong>de</strong>n nach Meinung <strong>de</strong>r Mehrheit <strong>de</strong>r hier Befragtenzu einem vermehrten Zustrom von Anwältinnen undAnwälten in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Markt führen. Ein Viertel <strong>de</strong>rBerufsträger, die selbst in <strong>de</strong>n entsprechen<strong>de</strong>n Rechtsgebietentätig sind, ist <strong>de</strong>r Überzeugung, dass sich ihre persönliche wirtschaftlicheLage bessern wird.Häufig fin<strong>de</strong>t sich die Diskussion um Vor- und Nachteile einerEinführung <strong>de</strong>s anwaltlichen Erfolgshonorars. Die hier befragtenRechtsanwältinnen und -anwälte waren zu fast <strong>de</strong>r Hälftedavon überzeugt, dass durch ein Erfolgshonorar <strong>de</strong>r Arbeitsaufwandangemessener honoriert wer<strong>de</strong>n wür<strong>de</strong>. Allerdings sehenebenfalls 43 % die anwaltliche Unabhängigkeit in Gefahr.Insgesamt beurteilten lediglich 12 % <strong>de</strong>r Befragten die Än<strong>de</strong>rungen<strong>de</strong>s RVG im Vergleich zur BRAGO als positiv. Je<strong>de</strong>rFünfte hält die Gebührenerhöhungen insgesamt für nicht adäquatund weitere 17 % empfin<strong>de</strong>n die Regelungen <strong>de</strong>s RVG alsintransparent.Im Gesamtbild <strong>de</strong>r erschlossenen Daten, Informationen undMeinungsbil<strong>de</strong>r erweckt die Studie <strong>de</strong>n Eindruck, dass sich zumin<strong>de</strong>stdie Meinungsbil<strong>de</strong>r in Ost- und West<strong>de</strong>utschland angleichen.Hier wur<strong>de</strong> nur <strong>de</strong>shalb nicht auf die entsprechen<strong>de</strong>nDarstellungen verzichtet, um dies zu ver<strong>de</strong>utlichen.Auch wenn das Meinungsbild zunächst durchaus verhalten positivgestaltet ist, wäre es aufgrund <strong>de</strong>r kurzen praktischen Anwendbarkeit<strong>de</strong>r neuen Vergütungsstruktur verfrüht, ein endgültigesUrteil zu fällen. Deutlich wur<strong>de</strong>, dass die Anwältinnenund Anwälte vermehrt betriebswirtschaftliches Denken in ihrereigenen Berufspraxis anwen<strong>de</strong>n müssen. Die strukturellen Än<strong>de</strong>rungenim Rahmen <strong>de</strong>s RVG und weiterer Maßnahmen –wie <strong>de</strong>m Wegfall <strong>de</strong>r gesetzlichen Gebühren für Beratungstätigkeiten– stellen die Grundlage hierfür.STAR: Kostenstrukturen in Anwaltskanzleien 1998 und 2002Anja Spengler, Institut für Freie Berufe, NürnbergIm Zuge <strong>de</strong>r STAR-Erhebung 2004 spielten die Kosten in Anwaltskanzleieneine beson<strong>de</strong>re Rolle. Im Folgen<strong>de</strong>n sollen dieKostenstrukturen unterschiedlicher Kanzleitypen gegenübergestelltwer<strong>de</strong>n. Der zeitliche Vergleich <strong>de</strong>r Kennzahlen zwischen<strong>de</strong>n Jahren 1998 und 2002 erlaubt zu<strong>de</strong>m Aussagen zur Entwicklung<strong>de</strong>r Kosten.Um eine vergleichbare Auswertungsgrundlage für die ost- undwest<strong>de</strong>utschen Kanzleien zu schaffen, wur<strong>de</strong>n Kanzleien, in<strong>de</strong>nen Anwaltsnotare tätig sind, nicht in die Analysen einbezogen,da davon auszugehen ist, dass <strong>de</strong>ren Umsätze, Kostenund Gewinne höher liegen als bei Kanzleien ohne Anwaltsnotare.

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