Spezifikationsbericht E-Procurement
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EINLEITUNG<br />
zu stellen, wurden diese von Anfang an mit Experten aus Kommunen, Verbänden,<br />
Wissenschaft und Wirtschaft abgestimmt. Hiermit geht die Zielstellung einher, einen<br />
möglichst breiten Konsens herzustellen und somit eine Doppel- oder Parallelarbeit an<br />
Spezifikationen in verschiedenen kommunalen Gremien zu vermeiden. Dies schont<br />
wertvolle Ressourcen und reduziert aufwändige und – aufgrund oftmals verfestigter<br />
Interessenlagen – mühselige Ex-post-Abstimmungen mit ungewissem Ausgang.<br />
Überdies ist im Falle verwaltungsebenen-übergreifender Anwendungen und Verfahren<br />
die frühzeitige Kooperation bei der Erstellung von Spezifikationen zwingend.<br />
Vor diesem Hintergrund wurden die Spezifikationen in allen relevanten Harmonisierungsvorhaben<br />
mit den Vertretern der nationalen Gremien (z. B. TeleTrusT, DIN,<br />
OSCI-Leitstelle) diskutiert und mit den Arbeitsgruppen der Initiative Deutschland-<br />
Online abgestimmt. Außerdem wurde bei der Erarbeitung der Spezifikationen der<br />
Sachverstand der Vertreter der MEDIA@Komm-Regionen Bremen, Esslingen und<br />
des Städteverbundes Nürnberg hinzugezogen, sofern dies inhaltlich geboten schien<br />
und alle Beteiligten dies als sinnvoll ansahen.<br />
1.2 Gegenstand und Bearbeiter des <strong>Spezifikationsbericht</strong>s<br />
„E-<strong>Procurement</strong>“<br />
Unter E-<strong>Procurement</strong> (elektronische Vergabe und elektronische Beschaffung) wird<br />
der Einsatz verschiedener DV-Lösungen zur effizienten und kostengünstigen Abwicklung<br />
des gesamten Vergabe- und Beschaffungsablaufs im Bereich der Öffentlichen<br />
Verwaltung und der Wirtschaft verstanden. E-<strong>Procurement</strong> ist ein Teilbereich von<br />
E-Government.<br />
Die öffentliche Verwaltung in Deutschland ist zurzeit der größte Einkäufer von Gütern<br />
und Dienstleistungen in Europa. Mit einem Anteil von rund 12 Prozent am deutschen<br />
Bruttoinlandsprodukt stellt das öffentliche Auftragswesen eine wichtige Komponente<br />
der jährlichen Wertschöpfung dar. Bund, Länder und Kommunen verfügen jedes Jahr<br />
gemeinsam über ein Auftragsvolumen in Höhe von mehr als 250 Milliarden Euro.<br />
E-<strong>Procurement</strong> besteht aus den zwei Teilprozessen E-Vergabe und E-Beschaffung.<br />
Die Vergabe bezeichnet die Prozesse von der Bedarfsermittlung über die Vorbereitung<br />
einer Ausschreibung und die eventuelle Bieterauswahl, die direkte Durchführung<br />
der Ausschreibung, die nach Ausschreibungsende erforderliche Bewertung der Angebote<br />
bis hin zum Lieferantenmanagement im Sinne der Zuschlagserteilung.<br />
Ein weiterer Teilprozess des E-<strong>Procurement</strong>s ist die Beschaffung. Sie bezeichnet das<br />
Bestellwesen und den Abruf der zuvor ausgeschriebenen oder freihändig vergebenen<br />
Produkte und Dienstleistungen. E-Beschaffung umfasst, wenn man den gesamten<br />
Prozess abbildet, die Suche nach und die Auswahl von geeigneten Lieferanten (oftmals<br />
auf Basis eines Katalogsystems), den internen Genehmigungsprozess, den integrierten<br />
Bestellprozess, die Zahlungsabwicklung und den Wareneingang sowie die<br />
Auswertung der Bestellaktivitäten.<br />
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