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Spezifikationsbericht E-Procurement

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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

• Öffnung nach Vier-Augenprinzip unter Berücksichtigung der Stellvertreter-<br />

Regelung<br />

Um die sichere Abwicklung der Vergabeprozesse gewährleisten zu können, muss die<br />

E-<strong>Procurement</strong>-Anwendung eine Reihe von Sicherheitsanforderungen erfüllen. Diese<br />

Anforderungen können thematisch in folgende Aspekte gegliedert werden:<br />

• Rechtsverbindlichkeit<br />

• Authentizität<br />

• Vertraulichkeit<br />

• Verbindlichkeit<br />

• Verfügbarkeit<br />

• Integrität<br />

• Nichtabstreitbarkeit<br />

• Vertrauenswürdigkeit der Software<br />

• Rechte-Rollen-Konzept<br />

Im Folgenden werden die Anforderungen im Einzelnen beschrieben:<br />

Rechtsverbindlichkeit:<br />

Die Sicherstellung der Rechtsverbindlichkeit ist durch die Verwendung der „qualifizierten<br />

elektronischen Signatur“ zu erreichen, die per Gesetz der eigenhändigen Unterschrift<br />

gleichgestellt ist und diese ersetzen kann. Die qualifizierte elektronische Signatur<br />

wird auf Basis eines mathematischen Verfahrens und mit Hilfe eines privaten<br />

kryptographischen Schlüssels (Private Key) beim Absender erzeugt. Durch einen dazugehörigen,<br />

öffentlichen kryptographischen Schlüssel (Public Key) kann die Signatur<br />

jederzeit überprüft und gleichzeitig der Schlüsselinhaber und die Unverfälschtheit<br />

(Integrität) der Daten festgestellt werden. Die jeweils einmaligen Schlüsselpaare (privater<br />

und öffentlicher Schlüssel) werden durch staatlich überwachte Stellen (Zertifizierungsstellen,<br />

Trust Center) natürlichen Personen auf Antrag fest zugeordnet. Diese<br />

Zuordnung wird durch ein qualifiziertes Signaturschlüssel-Zertifikat beglaubigt.<br />

Die Bindung des Signaturschlüssels an den Inhaber erfolgt durch den zusätzlichen<br />

Besitz einer Chipkarte (Signaturkarte) mit PIN. Somit ist für den Einsatz der qualifizierten<br />

elektronischen Signatur immer die gleichzeitige Verwendung eines zertifizierten<br />

Schlüsselpaares und der Chipkarte mit PIN erforderlich.<br />

Für die elektronische Angebotsabgabe sind andere Signaturverfahren als die qualifizierte<br />

Signatur (z. B. fortgeschrittene Signaturverfahren nach PGP) nicht zugelassen.<br />

Authentizität:<br />

Im Vergabeprozess ist es erforderlich, sich zuverlässig von der Identität seines Partners<br />

zu überzeugen. Dies gilt insbesondere für die Zurechenbarkeit von Aktivitäten<br />

zu Personen und den Austausch sensibler Daten. Andererseits muss sichergestellt<br />

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