Spezifikationsbericht E-Procurement
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ANHANG 2 – KRITERIENKATALOG FÜR<br />
SOFTWARELÖSUNGEN ZUR ELEKTRONISCHEN<br />
VERGABE, STAND APRIL 2003TPF FPT<br />
Anhang 2 – Kriterienkatalog für Softwarelösungen<br />
zur elektronischen Vergabe, Stand April<br />
2003 15<br />
Dieser Kriterienkatalog beschreibt die Anforderungen an ein öffentliches, vergaberechtskonformes,<br />
elektronisches Vergabesystem (Software, Plattform). Unterschieden<br />
wird hierbei nach:<br />
• Muss-Kriterien (Funktionen, die vorhanden sein müssen, um Vergaberechtskonformität<br />
zu erfüllen; im Sinne einer rechtlichen, technischen und funktionalen Mindestanforderung),<br />
• Soll-Kriterien (Funktionen, die vergaberechtlich nicht unbedingt vorhanden sein<br />
müssen, die aber eine wirtschaftliche Vergabe erheblich unterstützen),<br />
• Kann-Kriterien (Funktionen, die die Wirtschaftlichkeit des Prozesses im Sine von<br />
E-Government unterstützen, z. B. Kommunikation zu den Bietern).<br />
• Der Kriterienkatalog wurde von der KGSt und den Firmen Administration Intelligence,<br />
Cosinex, CSC Ploenzke, Healy Hudson, Intersource und subreport gemeinsam<br />
entwickelt (weitere Unternehmen sind am Markt tätig). Er soll für öffentliche<br />
Auftraggeber als Checkliste und Leitfaden für die Bewertung und Auswahl<br />
von E-<strong>Procurement</strong>-Lösungen dienen. Gleichzeitig soll er Anbieter solcher Lösungen<br />
dabei unterstützen, ihre Softwareprodukte und Plattformen vergaberechtskonform<br />
zu gestalten und betreiben.<br />
• An dieser Stelle seien öffentliche Auftraggeber darauf hingewiesen, dass auch im<br />
Rahmen der elektronische Vergabe und Beschaffung jeweils die ausschreibende<br />
Stelle für die Abwicklung des Einkaufsgeschäfts verantwortlich bleibt. Eine sorgfältige<br />
Prüfung der Vergaberechtkonformität der Lösung gehört daher zu den<br />
Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung von E-<strong>Procurement</strong>, wie<br />
es in den Transferkommunen realisiert wird.<br />
1. Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes<br />
Muss Eine Vergabeplattform muss in jedem Fall eine Möglichkeit bieten,<br />
die Bekanntmachung von Ausschreibungen bzw. das Bekanntmachungsformular<br />
gem. VOL, VOB und VgV elektronisch<br />
zu veröffentlichen.<br />
15 Auszug aus KGSt-Bericht 4/2003 – Elektronische Vergabe und Beschaffung in Kommunalverwaltungen<br />
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