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Spezifikationsbericht E-Procurement

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ANHANG 2 – KRITERIENKATALOG FÜR<br />

SOFTWARELÖSUNGEN ZUR ELEKTRONISCHEN<br />

VERGABE, STAND APRIL 2003TPF FPT<br />

Anhang 2 – Kriterienkatalog für Softwarelösungen<br />

zur elektronischen Vergabe, Stand April<br />

2003 15<br />

Dieser Kriterienkatalog beschreibt die Anforderungen an ein öffentliches, vergaberechtskonformes,<br />

elektronisches Vergabesystem (Software, Plattform). Unterschieden<br />

wird hierbei nach:<br />

• Muss-Kriterien (Funktionen, die vorhanden sein müssen, um Vergaberechtskonformität<br />

zu erfüllen; im Sinne einer rechtlichen, technischen und funktionalen Mindestanforderung),<br />

• Soll-Kriterien (Funktionen, die vergaberechtlich nicht unbedingt vorhanden sein<br />

müssen, die aber eine wirtschaftliche Vergabe erheblich unterstützen),<br />

• Kann-Kriterien (Funktionen, die die Wirtschaftlichkeit des Prozesses im Sine von<br />

E-Government unterstützen, z. B. Kommunikation zu den Bietern).<br />

• Der Kriterienkatalog wurde von der KGSt und den Firmen Administration Intelligence,<br />

Cosinex, CSC Ploenzke, Healy Hudson, Intersource und subreport gemeinsam<br />

entwickelt (weitere Unternehmen sind am Markt tätig). Er soll für öffentliche<br />

Auftraggeber als Checkliste und Leitfaden für die Bewertung und Auswahl<br />

von E-<strong>Procurement</strong>-Lösungen dienen. Gleichzeitig soll er Anbieter solcher Lösungen<br />

dabei unterstützen, ihre Softwareprodukte und Plattformen vergaberechtskonform<br />

zu gestalten und betreiben.<br />

• An dieser Stelle seien öffentliche Auftraggeber darauf hingewiesen, dass auch im<br />

Rahmen der elektronische Vergabe und Beschaffung jeweils die ausschreibende<br />

Stelle für die Abwicklung des Einkaufsgeschäfts verantwortlich bleibt. Eine sorgfältige<br />

Prüfung der Vergaberechtkonformität der Lösung gehört daher zu den<br />

Grundvoraussetzungen für eine erfolgreiche Einführung von E-<strong>Procurement</strong>, wie<br />

es in den Transferkommunen realisiert wird.<br />

1. Veröffentlichung des Bekanntmachungstextes<br />

Muss Eine Vergabeplattform muss in jedem Fall eine Möglichkeit bieten,<br />

die Bekanntmachung von Ausschreibungen bzw. das Bekanntmachungsformular<br />

gem. VOL, VOB und VgV elektronisch<br />

zu veröffentlichen.<br />

15 Auszug aus KGSt-Bericht 4/2003 – Elektronische Vergabe und Beschaffung in Kommunalverwaltungen<br />

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