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Spezifikationsbericht E-Procurement

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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

Abruf /<br />

Lieferung<br />

Prozessschritt Ablauforganisation<br />

ggf. Reklamation<br />

5.2<br />

Ende<br />

Prüfung der<br />

Rechnung und<br />

Zahlungsanweisung<br />

5.1<br />

Fachamt /<br />

Fachbereich /<br />

Bedarfsträger<br />

Fachamt /<br />

Fachbereich /<br />

Bedarfsträger<br />

Abbildung 9: Teilprozess 5 - Administration<br />

Softwareabbildung<br />

����<br />

Nicht alle Teilprozessschritte werden immer und in jedem Fachbereich und Amt gleichermaßen<br />

durchgeführt. Unterschiede zeigen sich besonders bei den strategischen<br />

Hauptprozessen (Abbildung 4: Teilprozess 1 – Vergabe- und Beschaffungsstrategie<br />

und Abbildung 5). Die operativen Prozessschritte (Abbildungen 6 bis 9) sind dagegen<br />

in allen beschaffenden Stellen vorzufinden.<br />

Die operativen Prozessschritte haben keine längerfristigen Auswirkungen auf das<br />

Vergabewesen und eher eine verwaltende als eine steuernde Funktion. In der Regel<br />

finden diese Prozessschritte pro Vergabevorgang statt.<br />

Die strategischen Prozessschritte haben dagegen längerfristige Auswirkungen auf<br />

das Vergabewesen. Sie haben eine steuernde Funktion und finden in der Regel unabhängig<br />

von konkreten Vorgängen statt. Unter die strategischen Prozessschritte fallen<br />

daher alle Teilprozessschritte, die bei den Hauptprozessschritten „Beschaffungsstrategie"<br />

und „Marktkunde" genannt werden. Diese Prozessschritte werden nicht in<br />

allen Vergabestellen durchgeführt. In der Regel führt die zentrale Vergabestelle diese<br />

Prozessschritte aus, während die dezentralen Nutzer sie partiell ausführen, was eine<br />

konsequente Arbeitsteilung zeigt.<br />

4.3 Funktionale Anforderungen<br />

Eine elektronische Vergabelösung muss den vollständigen Workflow des Vergabeprozesses<br />

entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wie Verdingungsordnungen,<br />

weitestgehend medienbruchfrei über das Internet abdecken. Der gesamte Vergabeprozess<br />

sollte mittels einer Applikation abgewickelt werden können. Für den Anwender<br />

sollte lediglich der Internetbrowser notwendig sein. Es hat sich gezeigt, dass das<br />

Thema Medienbruchfreiheit sehr pragmatisch behandelt werden sollte. Zwar ist aus<br />

Prozesssicht eine medienbruchfreie Abbildung aller Prozesse vorteilhaft, allerdings<br />

zeigt die Praxis, dass das Voraussetzen einer digitalen Signaturkarte auf Bieterseite<br />

dazu führt, dass nur wenige elektronische Angebote abgegeben werden. Es sollte<br />

daher unbedingt darauf geachtet werden, dass das sog. Mantelbogenverfahren mit<br />

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