Spezifikationsbericht E-Procurement
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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
Abruf /<br />
Lieferung<br />
Prozessschritt Ablauforganisation<br />
ggf. Reklamation<br />
5.2<br />
Ende<br />
Prüfung der<br />
Rechnung und<br />
Zahlungsanweisung<br />
5.1<br />
Fachamt /<br />
Fachbereich /<br />
Bedarfsträger<br />
Fachamt /<br />
Fachbereich /<br />
Bedarfsträger<br />
Abbildung 9: Teilprozess 5 - Administration<br />
Softwareabbildung<br />
����<br />
Nicht alle Teilprozessschritte werden immer und in jedem Fachbereich und Amt gleichermaßen<br />
durchgeführt. Unterschiede zeigen sich besonders bei den strategischen<br />
Hauptprozessen (Abbildung 4: Teilprozess 1 – Vergabe- und Beschaffungsstrategie<br />
und Abbildung 5). Die operativen Prozessschritte (Abbildungen 6 bis 9) sind dagegen<br />
in allen beschaffenden Stellen vorzufinden.<br />
Die operativen Prozessschritte haben keine längerfristigen Auswirkungen auf das<br />
Vergabewesen und eher eine verwaltende als eine steuernde Funktion. In der Regel<br />
finden diese Prozessschritte pro Vergabevorgang statt.<br />
Die strategischen Prozessschritte haben dagegen längerfristige Auswirkungen auf<br />
das Vergabewesen. Sie haben eine steuernde Funktion und finden in der Regel unabhängig<br />
von konkreten Vorgängen statt. Unter die strategischen Prozessschritte fallen<br />
daher alle Teilprozessschritte, die bei den Hauptprozessschritten „Beschaffungsstrategie"<br />
und „Marktkunde" genannt werden. Diese Prozessschritte werden nicht in<br />
allen Vergabestellen durchgeführt. In der Regel führt die zentrale Vergabestelle diese<br />
Prozessschritte aus, während die dezentralen Nutzer sie partiell ausführen, was eine<br />
konsequente Arbeitsteilung zeigt.<br />
4.3 Funktionale Anforderungen<br />
Eine elektronische Vergabelösung muss den vollständigen Workflow des Vergabeprozesses<br />
entsprechend der gesetzlichen Vorgaben, wie Verdingungsordnungen,<br />
weitestgehend medienbruchfrei über das Internet abdecken. Der gesamte Vergabeprozess<br />
sollte mittels einer Applikation abgewickelt werden können. Für den Anwender<br />
sollte lediglich der Internetbrowser notwendig sein. Es hat sich gezeigt, dass das<br />
Thema Medienbruchfreiheit sehr pragmatisch behandelt werden sollte. Zwar ist aus<br />
Prozesssicht eine medienbruchfreie Abbildung aller Prozesse vorteilhaft, allerdings<br />
zeigt die Praxis, dass das Voraussetzen einer digitalen Signaturkarte auf Bieterseite<br />
dazu führt, dass nur wenige elektronische Angebote abgegeben werden. Es sollte<br />
daher unbedingt darauf geachtet werden, dass das sog. Mantelbogenverfahren mit<br />
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