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Spezifikationsbericht E-Procurement

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ANHANG 1 – SCHUTZBEDARFSFESTSTELLUNG<br />

Verordnung im Sinne des Bürokratieabbaus oder der Prozessoptimierung<br />

kurzfristig geändert werden?<br />

Gibt es in den zu Grunde liegenden Gesetzen und Verordnungen<br />

eine darüber hinausgehende Anforderung?<br />

Gibt es eine Abschwächung?<br />

Wenn keine Schriftform: Werden in diesem Kommunikationsschritt<br />

im konventionellen Verfahren Unterschriften eingesetzt?<br />

Wenn ja, zu welchem Zweck? Wodurch können sie ersetzt werden?<br />

Tabelle 6: Schutzbedarfsfeststellung für das Sicherheitsziel Vertraulichkeit<br />

4. Verfügbarkeit der technischen Systeme auf Behördenseite:<br />

Online-Dienstleistungen können nur genutzt werden, wenn die technischen Systeme<br />

auf Behördenseite verfügbar sind. Es ist für jede Dienstleistung zu prüfen, in welcher<br />

Zeit-Größenordnung ein Ausfall der Systeme akzeptabel ist.<br />

Einordnung Erläuterung Schutzbedarf<br />

Niedrig bis<br />

mittel<br />

Eine Ausfallzeit der Online-Dienstleistung von<br />

mehr als 24 Stunden kann toleriert werden.<br />

Hoch Eine Ausfallzeit der Online-Dienstleistung zwischen<br />

einer und 24 Stunden wird als tolerable eingeschätzt.<br />

Sehr hoch Die maximal tolerierbare Ausfallzeit der Online-<br />

Dienstleistung liegt unter einer Stunde.<br />

Tabelle 7: Schutzbedarfsfeststellung für das Sicherheitsziel Vertraulichkeit<br />

Vergabelösung<br />

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