Spezifikationsbericht E-Procurement
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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
Hier sind u. a. die Punkte: Kommunikationswege, Informationen (kurz- und langfristig),<br />
Signieren von Archivinhalten, Key/ Message-Recovery, Virenschutz, etc. zu berücksichtigen.<br />
4.3.3 Dokumentation<br />
Es sind zielgruppenspezifische Dokumentationen zur E-Vergabe-Lösung beim Systemersteller<br />
einzufordern. Dies umfasst sowohl ein auf die Anwender zugeschnittenes<br />
Anwenderhandbuch, das den Umgang mit dem Verfahren beschreibt, die einzelnen<br />
Masken und deren Felder erläutert sowie typische Prozessschritte darstellt. Ferner<br />
werden auch Dokumentationen für die Fach- und Systemadministratoren benötigt.<br />
Den Anwendern (sowohl den Erstellern als auch den Bietern) sollte zusätzlich eine<br />
elektronische, kontextsensitive Benutzerhilfe in der E-Vergabe-Lösung zur Verfügung<br />
stehen. Alle wesentlichen, für die Benutzung des Verfahrens notwendigen Angaben<br />
sind hierüber zu dokumentieren.<br />
Zudem ist darauf zu achten, dass eine intuitive Benutzung der Anwendung möglich<br />
ist. Die Benutzeroberfläche sollte weitgehend selbsterklärend gestaltet sein und den<br />
Anwender durch das Verfahren führen. Plausibilitätsprüfungen sollten den Bearbeitungsaufwand<br />
reduzieren.<br />
4.4 Technische Anforderungen<br />
Die technische Realisierung einer Vergabeplattform trägt zur Senkung der Kosten der<br />
Beschaffungs- und Ausschreibungsverfahren bei sowie zu einer Erhöhung der Qualität<br />
hinsichtlich Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und des Wettbewerbs unter Beachtung<br />
des Diskriminierungsverbotes und der Einhaltung der Verträge.<br />
Funktional ist sicher zu stellen, dass die Plattform alle internen und externen Ausschreibungsprozesse<br />
– wie Vorbereitung, Bekanntmachung und Durchführung - für<br />
alle Vergabearten und seitens der EU diskutierten Änderungen der Vergaberichtlinien<br />
unterstützt. Zudem muss die Prozesssicherheit und die Transparenz bei der Vergabe<br />
an den wirtschaftlichsten Bieter gewährleistet sein, unabhängig davon, ob die Angebote<br />
elektronisch oder konventionell abgegeben wurden. 5<br />
Die folgenden grundlegenden technischen Voraussetzungen sollten durch die E-Vergabe-Lösung<br />
erfüllt werden:<br />
5 In Abhängigkeit davon, wie ein Bieter sein Angebot abgibt (konventionell in Papierform oder elektronisch), kann man<br />
ggf. nicht mehr von einer medienbruchfreien Prozesskette sprechen. Man hat sich in Magdeburg dafür entschieden,<br />
dass dies der Bieter entscheiden muss, da eine digitale Signatur vielfach (noch) nicht im Einsatz ist. Diese wäre<br />
aber für eine komplett medienbruchfreie Abbildung notwendig.<br />
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