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Spezifikationsbericht E-Procurement

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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

Hier sind u. a. die Punkte: Kommunikationswege, Informationen (kurz- und langfristig),<br />

Signieren von Archivinhalten, Key/ Message-Recovery, Virenschutz, etc. zu berücksichtigen.<br />

4.3.3 Dokumentation<br />

Es sind zielgruppenspezifische Dokumentationen zur E-Vergabe-Lösung beim Systemersteller<br />

einzufordern. Dies umfasst sowohl ein auf die Anwender zugeschnittenes<br />

Anwenderhandbuch, das den Umgang mit dem Verfahren beschreibt, die einzelnen<br />

Masken und deren Felder erläutert sowie typische Prozessschritte darstellt. Ferner<br />

werden auch Dokumentationen für die Fach- und Systemadministratoren benötigt.<br />

Den Anwendern (sowohl den Erstellern als auch den Bietern) sollte zusätzlich eine<br />

elektronische, kontextsensitive Benutzerhilfe in der E-Vergabe-Lösung zur Verfügung<br />

stehen. Alle wesentlichen, für die Benutzung des Verfahrens notwendigen Angaben<br />

sind hierüber zu dokumentieren.<br />

Zudem ist darauf zu achten, dass eine intuitive Benutzung der Anwendung möglich<br />

ist. Die Benutzeroberfläche sollte weitgehend selbsterklärend gestaltet sein und den<br />

Anwender durch das Verfahren führen. Plausibilitätsprüfungen sollten den Bearbeitungsaufwand<br />

reduzieren.<br />

4.4 Technische Anforderungen<br />

Die technische Realisierung einer Vergabeplattform trägt zur Senkung der Kosten der<br />

Beschaffungs- und Ausschreibungsverfahren bei sowie zu einer Erhöhung der Qualität<br />

hinsichtlich Geschwindigkeit, Fehlerfreiheit und des Wettbewerbs unter Beachtung<br />

des Diskriminierungsverbotes und der Einhaltung der Verträge.<br />

Funktional ist sicher zu stellen, dass die Plattform alle internen und externen Ausschreibungsprozesse<br />

– wie Vorbereitung, Bekanntmachung und Durchführung - für<br />

alle Vergabearten und seitens der EU diskutierten Änderungen der Vergaberichtlinien<br />

unterstützt. Zudem muss die Prozesssicherheit und die Transparenz bei der Vergabe<br />

an den wirtschaftlichsten Bieter gewährleistet sein, unabhängig davon, ob die Angebote<br />

elektronisch oder konventionell abgegeben wurden. 5<br />

Die folgenden grundlegenden technischen Voraussetzungen sollten durch die E-Vergabe-Lösung<br />

erfüllt werden:<br />

5 In Abhängigkeit davon, wie ein Bieter sein Angebot abgibt (konventionell in Papierform oder elektronisch), kann man<br />

ggf. nicht mehr von einer medienbruchfreien Prozesskette sprechen. Man hat sich in Magdeburg dafür entschieden,<br />

dass dies der Bieter entscheiden muss, da eine digitale Signatur vielfach (noch) nicht im Einsatz ist. Diese wäre<br />

aber für eine komplett medienbruchfreie Abbildung notwendig.<br />

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