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Spezifikationsbericht E-Procurement

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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

formen. Grundsätzlich kann als eines der wichtigsten organisatorischen Prinzipien<br />

gesagt werden, dass mit Einführung der E-Vergabe die jeweiligen Vorteile einer zentralen<br />

sowie einer dezentralen Beschaffungsorganisation kombiniert werden können.<br />

Durch die Prozessdigitalisierung können beide Prinzipien erstmals zum Vorteil aller<br />

miteinander kombiniert werden. Das Organisationsprinzip orientiert sich folglich primär<br />

an den vorhanden und zu realisierenden Prozessen in der Verwaltung und weniger<br />

an der zu erfüllenden Funktion und markiert die Umstellung der Verwaltung von<br />

einer Funktionslogik, hin zu einer Prozesslogik.<br />

Die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens von der Veröffentlichung der<br />

Ausschreibung über die Versendung bzw. Bereitstellung der elektronischen Vergabeunterlagen<br />

sowie die Übermittlung der elektronischen Angebote verlangt erweiterte<br />

Kenntnisse der Mitarbeiter beim Umgang mit dem neuen System, die zusätzlich zu<br />

den erforderlichen Kompetenzen über das Vergaberecht beherrscht werden müssen.<br />

Nicht zuletzt die Veränderungen aus dem neuen Vergaberecht haben zur Folge, dass<br />

hohe Ansprüche an die Weiterbildung der betroffenen Mitarbeiter gestellt werden.<br />

Aufgrund des hiermit verbundenen Aufwands zur Bereitstellung dieses Fachwissens<br />

sollte dieses Wissen deshalb in Form einer zentralen Vergabestelle vorgehalten werden.<br />

Die Einführung einer elektronischen Vergabelösung unterstützt die zentrale Vergabestelle,<br />

indem sie die Anwender durch das gesamte Vergabeverfahren leitet und<br />

dabei vielseitige Funktionen, z. B. bei der Terminplanung und -überwachung, anbietet<br />

und über Plausibilitätsprüfungen die Qualität gesichert wird.<br />

Dezentrale Bedarfsstellen ohne tiefer gehende Expertise im Vergaberecht können<br />

auf die zentrale Vergabestelle zurückgreifen und das Vergabeverfahren weitgehend<br />

selbständig durch die elektronische Vergabelösung abwickeln. Die zentrale Vergabestelle<br />

steht als interner Dienstsleiter für alle zentralen Fragen und Aufgaben als Qualitätssicherer<br />

zur Verfügung, übernimmt aber nicht das gesamte Vergabeverfahren für<br />

die dezentrale Bedarfsstelle. So wird eine hohe Qualität des Vergabeverfahrens gewährleistet<br />

bei gleichzeitiger Entlastung der Bedarfsträger.<br />

Gleichzeitig zeichnen die Bedarfsträger im Regelfall für die Definition der Anforderungen<br />

in Form eines Leistungsverzeichnisses verantwortlich. Ebenso erfolgt die<br />

Einbindung der Bedarfsträger bei der Submission, d. h. die inhaltliche Bewertung der<br />

Angebote erfolgt weiterhin durch den Bedarfsträger, ggf. unterstützt durch das elektronische<br />

System und die zentrale Vergabestelle.<br />

Durch eine elektronische Vergabe-Plattform wird die Zusammenarbeit zwischen Bedarfsträger<br />

und zentraler Vergabestelle vereinfacht, da neben einer klaren, von der<br />

Software unterstützten Rollenverteilung im Ausschreibungsverfahren auch die medienbruchfreie<br />

Kommunikation zwischen den Beteiligten ermöglicht wird, wie z. B. die<br />

elektronische Übermittlung des Leistungsverzeichnisses vom Bedarfsträger an die<br />

zentrale Vergabestelle.<br />

In welcher Form und welchem Umfang die zentrale Stelle bei einem Vergabeverfahren<br />

grundsätzlich mit einzubeziehen ist, ist durch die Verwaltung selbst zu definieren<br />

und ist in starkem Ausmaß davon abhängig, um welche Beschaffungen es sich im<br />

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