Spezifikationsbericht E-Procurement
Spezifikationsbericht E-Procurement
Spezifikationsbericht E-Procurement
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
formen. Grundsätzlich kann als eines der wichtigsten organisatorischen Prinzipien<br />
gesagt werden, dass mit Einführung der E-Vergabe die jeweiligen Vorteile einer zentralen<br />
sowie einer dezentralen Beschaffungsorganisation kombiniert werden können.<br />
Durch die Prozessdigitalisierung können beide Prinzipien erstmals zum Vorteil aller<br />
miteinander kombiniert werden. Das Organisationsprinzip orientiert sich folglich primär<br />
an den vorhanden und zu realisierenden Prozessen in der Verwaltung und weniger<br />
an der zu erfüllenden Funktion und markiert die Umstellung der Verwaltung von<br />
einer Funktionslogik, hin zu einer Prozesslogik.<br />
Die elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens von der Veröffentlichung der<br />
Ausschreibung über die Versendung bzw. Bereitstellung der elektronischen Vergabeunterlagen<br />
sowie die Übermittlung der elektronischen Angebote verlangt erweiterte<br />
Kenntnisse der Mitarbeiter beim Umgang mit dem neuen System, die zusätzlich zu<br />
den erforderlichen Kompetenzen über das Vergaberecht beherrscht werden müssen.<br />
Nicht zuletzt die Veränderungen aus dem neuen Vergaberecht haben zur Folge, dass<br />
hohe Ansprüche an die Weiterbildung der betroffenen Mitarbeiter gestellt werden.<br />
Aufgrund des hiermit verbundenen Aufwands zur Bereitstellung dieses Fachwissens<br />
sollte dieses Wissen deshalb in Form einer zentralen Vergabestelle vorgehalten werden.<br />
Die Einführung einer elektronischen Vergabelösung unterstützt die zentrale Vergabestelle,<br />
indem sie die Anwender durch das gesamte Vergabeverfahren leitet und<br />
dabei vielseitige Funktionen, z. B. bei der Terminplanung und -überwachung, anbietet<br />
und über Plausibilitätsprüfungen die Qualität gesichert wird.<br />
Dezentrale Bedarfsstellen ohne tiefer gehende Expertise im Vergaberecht können<br />
auf die zentrale Vergabestelle zurückgreifen und das Vergabeverfahren weitgehend<br />
selbständig durch die elektronische Vergabelösung abwickeln. Die zentrale Vergabestelle<br />
steht als interner Dienstsleiter für alle zentralen Fragen und Aufgaben als Qualitätssicherer<br />
zur Verfügung, übernimmt aber nicht das gesamte Vergabeverfahren für<br />
die dezentrale Bedarfsstelle. So wird eine hohe Qualität des Vergabeverfahrens gewährleistet<br />
bei gleichzeitiger Entlastung der Bedarfsträger.<br />
Gleichzeitig zeichnen die Bedarfsträger im Regelfall für die Definition der Anforderungen<br />
in Form eines Leistungsverzeichnisses verantwortlich. Ebenso erfolgt die<br />
Einbindung der Bedarfsträger bei der Submission, d. h. die inhaltliche Bewertung der<br />
Angebote erfolgt weiterhin durch den Bedarfsträger, ggf. unterstützt durch das elektronische<br />
System und die zentrale Vergabestelle.<br />
Durch eine elektronische Vergabe-Plattform wird die Zusammenarbeit zwischen Bedarfsträger<br />
und zentraler Vergabestelle vereinfacht, da neben einer klaren, von der<br />
Software unterstützten Rollenverteilung im Ausschreibungsverfahren auch die medienbruchfreie<br />
Kommunikation zwischen den Beteiligten ermöglicht wird, wie z. B. die<br />
elektronische Übermittlung des Leistungsverzeichnisses vom Bedarfsträger an die<br />
zentrale Vergabestelle.<br />
In welcher Form und welchem Umfang die zentrale Stelle bei einem Vergabeverfahren<br />
grundsätzlich mit einzubeziehen ist, ist durch die Verwaltung selbst zu definieren<br />
und ist in starkem Ausmaß davon abhängig, um welche Beschaffungen es sich im<br />
25 von 64