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Spezifikationsbericht E-Procurement

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BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

3.4 Wirtschaftlichkeit<br />

Die wirkungsvollsten Einsparpotentiale sind weniger durch die Reduzierung der Einkaufspreise,<br />

sondern vor allem durch die Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse<br />

und Strukturen zu erzielen.<br />

Eine E-Vergabe-Plattform trägt mittel- bis langfristig zur Senkung der Kosten der Beschaffungs-<br />

und Ausschreibungsverfahren bei. Weiterhin führt die Einführung zu einer<br />

Erhöhung der Qualität hinsichtlich Geschwindigkeit und Fehlerfreiheit sowie hinsichtlich<br />

des Wettbewerbs unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes und der<br />

Einhaltung der Verträge. Insofern sind wirtschaftliche Aspekte in diesem Gesamtzusammenhang<br />

unbedingt zu bewerten, wenngleich sie schwer messbar sind.<br />

Diese Wirtschaftlichkeitsfaktoren betreffen auch die Herausforderungen, denen sich<br />

kleine Kommunen stellen müssen, damit diese nicht von vornherein aus Kostengründen<br />

von den Vorteilen der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien<br />

ausgeschlossen werden. Hier können weitere Nutzenaspekte durch die<br />

gemeinsame Verwendung einer Plattform durch mehrere Kommunen erzielt werden<br />

(sog. regionale Marktplatzlösungen wie bei der Landeshauptstadt Magdeburg, d-<br />

NRW, u.a.).<br />

Kostensenkungen lassen sich prozess- und systembedingt in aller Regel nur durch<br />

einen flächendeckenden Roll-out einer E-Vergabe-Lösung erzielen. Vergleichbar mit<br />

ERP-Systemen oder einem E-Mail-System steigt das Rationalisierungspotential exponentiell<br />

mit der Anzahl der Nutzer. Je mehr Nutzer eine solche Lösung innerhalb<br />

einer Behörde anwenden, desto größer sind die zu erzielenden Einsparpotentiale.<br />

Die verwaltungsweite Einführung der E-Vergabe und der E-Beschaffung wird dann zu<br />

einem vereinfachten, beschleunigten und vergaberechtlich sicheren Verfahren beitragen.<br />

Durch den geringen Bearbeitungsaufwand und schnelleren Zugang zu potenziellen<br />

Lieferanten verringern sich nachweislich Prozess- und Transaktionskosten.<br />

Die qualitativen und quantitativen Verbesserungen entstehen vor allem in den folgenden<br />

Bereichen:<br />

• Durch den Einsatz der E-Vergabe und der E-Beschaffung wird der Arbeitsfluss<br />

(Workflow) des bisherigen Vergabe- und Beschaffungsprozesses neu überarbeitet<br />

und somit Prozessineffizienzen vermieden. Die Digitalisierung vermindert Medienbrüche<br />

und erlaubt, Ausschreibungen schneller und unkomplizierter dem Bieterkreis<br />

zugänglich zu machen. Eine Doppelerfassung von Daten wird durch die<br />

automatisierte Datenübernahme bei späteren Prozessschritten vermieden und<br />

somit die gesamte quantitative Auswertung und Beurteilung beschleunigt.<br />

• Durch die Wiederholbarkeit von Vergabeverfahren, die Nutzung von Archiven<br />

(Bekanntmachung, Leistungsverzeichnisse, Stammdaten, etc.) und die elektronische<br />

Bekanntmachung verbessert sich die Prozessgeschwindigkeit.<br />

• Die Qualität wird durch Standardisierung, automatisierte Auswertungen und Integration<br />

von Best-Practice-Erfahrungen gesteigert.<br />

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