Spezifikationsbericht E-Procurement
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BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
3.4 Wirtschaftlichkeit<br />
Die wirkungsvollsten Einsparpotentiale sind weniger durch die Reduzierung der Einkaufspreise,<br />
sondern vor allem durch die Optimierung der verwaltungsinternen Prozesse<br />
und Strukturen zu erzielen.<br />
Eine E-Vergabe-Plattform trägt mittel- bis langfristig zur Senkung der Kosten der Beschaffungs-<br />
und Ausschreibungsverfahren bei. Weiterhin führt die Einführung zu einer<br />
Erhöhung der Qualität hinsichtlich Geschwindigkeit und Fehlerfreiheit sowie hinsichtlich<br />
des Wettbewerbs unter Beachtung des Diskriminierungsverbotes und der<br />
Einhaltung der Verträge. Insofern sind wirtschaftliche Aspekte in diesem Gesamtzusammenhang<br />
unbedingt zu bewerten, wenngleich sie schwer messbar sind.<br />
Diese Wirtschaftlichkeitsfaktoren betreffen auch die Herausforderungen, denen sich<br />
kleine Kommunen stellen müssen, damit diese nicht von vornherein aus Kostengründen<br />
von den Vorteilen der Nutzung moderner Informations- und Kommunikationstechnologien<br />
ausgeschlossen werden. Hier können weitere Nutzenaspekte durch die<br />
gemeinsame Verwendung einer Plattform durch mehrere Kommunen erzielt werden<br />
(sog. regionale Marktplatzlösungen wie bei der Landeshauptstadt Magdeburg, d-<br />
NRW, u.a.).<br />
Kostensenkungen lassen sich prozess- und systembedingt in aller Regel nur durch<br />
einen flächendeckenden Roll-out einer E-Vergabe-Lösung erzielen. Vergleichbar mit<br />
ERP-Systemen oder einem E-Mail-System steigt das Rationalisierungspotential exponentiell<br />
mit der Anzahl der Nutzer. Je mehr Nutzer eine solche Lösung innerhalb<br />
einer Behörde anwenden, desto größer sind die zu erzielenden Einsparpotentiale.<br />
Die verwaltungsweite Einführung der E-Vergabe und der E-Beschaffung wird dann zu<br />
einem vereinfachten, beschleunigten und vergaberechtlich sicheren Verfahren beitragen.<br />
Durch den geringen Bearbeitungsaufwand und schnelleren Zugang zu potenziellen<br />
Lieferanten verringern sich nachweislich Prozess- und Transaktionskosten.<br />
Die qualitativen und quantitativen Verbesserungen entstehen vor allem in den folgenden<br />
Bereichen:<br />
• Durch den Einsatz der E-Vergabe und der E-Beschaffung wird der Arbeitsfluss<br />
(Workflow) des bisherigen Vergabe- und Beschaffungsprozesses neu überarbeitet<br />
und somit Prozessineffizienzen vermieden. Die Digitalisierung vermindert Medienbrüche<br />
und erlaubt, Ausschreibungen schneller und unkomplizierter dem Bieterkreis<br />
zugänglich zu machen. Eine Doppelerfassung von Daten wird durch die<br />
automatisierte Datenübernahme bei späteren Prozessschritten vermieden und<br />
somit die gesamte quantitative Auswertung und Beurteilung beschleunigt.<br />
• Durch die Wiederholbarkeit von Vergabeverfahren, die Nutzung von Archiven<br />
(Bekanntmachung, Leistungsverzeichnisse, Stammdaten, etc.) und die elektronische<br />
Bekanntmachung verbessert sich die Prozessgeschwindigkeit.<br />
• Die Qualität wird durch Standardisierung, automatisierte Auswertungen und Integration<br />
von Best-Practice-Erfahrungen gesteigert.<br />
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