Spezifikationsbericht E-Procurement
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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
aller Eigenschaften und Langtexte der E-Vergabe als Ausschreibungsposition zur<br />
Verfügung zu stellen.<br />
4.3.1 Sicherstellung der Funktionalität des Verfahrens<br />
Im Zuge der Beschaffung einer E-Vergabe-Plattform ist festzulegen, durch wen die<br />
Weiterentwicklung und Pflege des Systems betrieben werden soll.<br />
Die Verfahrensweiterentwicklung liegt in der Regel bei dem jeweiligen Hersteller oder<br />
bei einem Betreiber des Systems. Dieser stellt die Weiterentwicklung und die Funktionalität<br />
des Verfahrens sicher. Alle Veränderungen innerhalb des programmierten<br />
Systems werden über den Hersteller bzw. den Betreiber herbeigeführt. Ein entsprechender<br />
Pflege- und Wartungsvertrag ist mit dem Systemanbieter im Zuge der Beschaffung<br />
abzuschließen.<br />
Die Bearbeitung von variablen Daten und Unterlagen kann vom jeweilig geschulten<br />
Personal (Systemadministratoren) durchgeführt werden. Supportleistungen wie kleine<br />
Service- und Wartungsarbeiten können in der Regel im Rechenzentrum durchgeführt<br />
werden. Bei jedem Mandanten (Kommune, Ministerium, Sektorenbetrieb etc.) muss<br />
sichergestellt werden, dass der Datenbestand einheitlich und in elektronischer Form<br />
vorliegt und bei Notwendigkeit grundsätzlich nur an einer Stelle im System eingepflegt<br />
und verändert werden muss.<br />
4.3.2 Verfügbarkeit<br />
Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit des Verfahrens sind Service Level<br />
Agreements mit dem Betreiber zu vereinbaren. Es ist festzulegen, zu welchen<br />
Tageszeiten der Service mit welcher garantierten Verfügbarkeit zur Verfügung steht<br />
[z. B. werktäglich von 7 bis 20 Uhr (Tagesbetriebszeit) bzw. mit einer monatlichen<br />
Verfügbarkeit von 99,7 Prozent].<br />
Zudem ist festzulegen, wie lange eine maximale Unterbrechung des Services während<br />
der Tagesbetriebszeit andauern darf (z. B. Unterbrechung während der Tagesbetriebszeit<br />
muss nach maximal vier Stunden behoben sein). Auch die Summe der<br />
maximalen Ausfallzeiten innerhalb eines Kalenderjahres, die nicht überschritten werden<br />
dürfen, sind in den Service Level Agreements festzulegen (z. B. maximale Ausfallzeiten<br />
von zehn Stunden pro Jahr dürfen nicht überschritten werden).<br />
Aus der geforderten Verfügbarkeit sind rückwirkend die Anforderungen an die technische<br />
Architektur der Anwendung und die IT-Infrastruktur abzuleiten.<br />
Eventuell auftretende Ausfälle der Anwendung oder der IT-Infrastruktur dürfen keinesfalls<br />
zu Datenverlusten führen. Diesbezüglich sind geeignete Redundanzen zu<br />
schaffen und Logging- und Recovery-Strategien zu verwenden.<br />
Es müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die auch bei unvorhersehbaren<br />
Ereignissen im Umfeld (z.B. Brand, Explosion) die Wiederaufnahme des Betriebs<br />
nach kurzer Unterbrechung ermöglichen.<br />
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