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Spezifikationsbericht E-Procurement

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SPEZIFIKATION DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

aller Eigenschaften und Langtexte der E-Vergabe als Ausschreibungsposition zur<br />

Verfügung zu stellen.<br />

4.3.1 Sicherstellung der Funktionalität des Verfahrens<br />

Im Zuge der Beschaffung einer E-Vergabe-Plattform ist festzulegen, durch wen die<br />

Weiterentwicklung und Pflege des Systems betrieben werden soll.<br />

Die Verfahrensweiterentwicklung liegt in der Regel bei dem jeweiligen Hersteller oder<br />

bei einem Betreiber des Systems. Dieser stellt die Weiterentwicklung und die Funktionalität<br />

des Verfahrens sicher. Alle Veränderungen innerhalb des programmierten<br />

Systems werden über den Hersteller bzw. den Betreiber herbeigeführt. Ein entsprechender<br />

Pflege- und Wartungsvertrag ist mit dem Systemanbieter im Zuge der Beschaffung<br />

abzuschließen.<br />

Die Bearbeitung von variablen Daten und Unterlagen kann vom jeweilig geschulten<br />

Personal (Systemadministratoren) durchgeführt werden. Supportleistungen wie kleine<br />

Service- und Wartungsarbeiten können in der Regel im Rechenzentrum durchgeführt<br />

werden. Bei jedem Mandanten (Kommune, Ministerium, Sektorenbetrieb etc.) muss<br />

sichergestellt werden, dass der Datenbestand einheitlich und in elektronischer Form<br />

vorliegt und bei Notwendigkeit grundsätzlich nur an einer Stelle im System eingepflegt<br />

und verändert werden muss.<br />

4.3.2 Verfügbarkeit<br />

Hinsichtlich der Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit des Verfahrens sind Service Level<br />

Agreements mit dem Betreiber zu vereinbaren. Es ist festzulegen, zu welchen<br />

Tageszeiten der Service mit welcher garantierten Verfügbarkeit zur Verfügung steht<br />

[z. B. werktäglich von 7 bis 20 Uhr (Tagesbetriebszeit) bzw. mit einer monatlichen<br />

Verfügbarkeit von 99,7 Prozent].<br />

Zudem ist festzulegen, wie lange eine maximale Unterbrechung des Services während<br />

der Tagesbetriebszeit andauern darf (z. B. Unterbrechung während der Tagesbetriebszeit<br />

muss nach maximal vier Stunden behoben sein). Auch die Summe der<br />

maximalen Ausfallzeiten innerhalb eines Kalenderjahres, die nicht überschritten werden<br />

dürfen, sind in den Service Level Agreements festzulegen (z. B. maximale Ausfallzeiten<br />

von zehn Stunden pro Jahr dürfen nicht überschritten werden).<br />

Aus der geforderten Verfügbarkeit sind rückwirkend die Anforderungen an die technische<br />

Architektur der Anwendung und die IT-Infrastruktur abzuleiten.<br />

Eventuell auftretende Ausfälle der Anwendung oder der IT-Infrastruktur dürfen keinesfalls<br />

zu Datenverlusten führen. Diesbezüglich sind geeignete Redundanzen zu<br />

schaffen und Logging- und Recovery-Strategien zu verwenden.<br />

Es müssen wirksame Vorkehrungen getroffen werden, die auch bei unvorhersehbaren<br />

Ereignissen im Umfeld (z.B. Brand, Explosion) die Wiederaufnahme des Betriebs<br />

nach kurzer Unterbrechung ermöglichen.<br />

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