Spezifikationsbericht E-Procurement
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BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />
„E-PROCUREMENT“<br />
• Angebotsabgabe per Mantelbogen oder per digitaler Signatur, konventionell garantiert<br />
diskriminierungsfreier Bieterzugang sowie maximale Reichweite im Bezug<br />
auf potentielle Bieter<br />
3.2 Einsatzfelder<br />
Eine Ausschreibung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Ermittlung des Angebotspreises<br />
als Vorbereitung zur Vergabe eines Auftrages. Für Ausschreibungen öffentlicher<br />
Auftraggeber (Bund, Land, Gemeinden) gelten spezielle Regelungen. Die<br />
Verfahrensweise ist geregelt in<br />
• der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),<br />
• der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)<br />
• der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).<br />
Eine E-Vergabelösung sollte den Nutzern der öffentlichen Verwaltung sowie der Wirtschaft<br />
als Plattform zur Verfügung gestellt werden. Sie unterstützt medienbruchfrei<br />
alle internen und externen Teilprozesse wie die Vorbereitung, Bekanntmachung und<br />
Durchführung für alle Vergabearten. Damit ist die E-Vergabe eingebettet in den komplexen<br />
Prozess des Übergangs zur Informations- und Wissensgesellschaft. Diese<br />
Einbettung liefert zugleich den Kontext für die vorgesehene Einführung der elektronischen<br />
Ausschreibung und Auftragsvergabe. Aus diesem Grund ist von Anfang an eine<br />
ganzheitliche Sicht auf diese Entwicklung erforderlich, die über ressortorientiertes<br />
Denken und die isolierte Betrachtung von Prozessen hinausgeht. Bei der Gestaltung<br />
von E-Government geht es sowohl um die Prozesse innerhalb des öffentlichen Sektors<br />
als auch um jene zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern,<br />
den Unternehmen der Wirtschaft und den Nicht-Profit- und Non-Government-<br />
Organisationen. Ziel ist eine reibungslose digitale, wenn möglich medienbruchfreie<br />
Abbildung des öffentlichen Vergabe- und Auftragswesens, wobei pragmatische Umsetzungen<br />
angestrebt werden sollen, auch wenn diese die hundertprozentige Medienbruchfreiheit<br />
nicht gewährleisten.<br />
3.3 Nutzen für verschiedene Nutzergruppen<br />
Für die Verwaltung können Nutzenpotentiale durch die Verkürzung der internen Prozessschritte<br />
erzielt und damit zeit- und kostengünstiger erledigt werden.<br />
Folgender Nutzen kann dabei erzielt werden:<br />
• Unterstützung der Vergabestelle bei der effizienten Durchführung rechtskonformer<br />
Vergabeverfahren<br />
• Beschleunigung und Vereinfachung des Informationsflusses in den Vergabe- und<br />
Bedarfsstellen sowie zwischen Auftraggebern und Bietern<br />
• Größere Publizität für die Ausschreibungen<br />
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