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Spezifikationsbericht E-Procurement

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BESCHREIBUNG DES VERFAHRENS<br />

„E-PROCUREMENT“<br />

• Angebotsabgabe per Mantelbogen oder per digitaler Signatur, konventionell garantiert<br />

diskriminierungsfreier Bieterzugang sowie maximale Reichweite im Bezug<br />

auf potentielle Bieter<br />

3.2 Einsatzfelder<br />

Eine Ausschreibung ist ein rechtlich geregeltes Verfahren zur Ermittlung des Angebotspreises<br />

als Vorbereitung zur Vergabe eines Auftrages. Für Ausschreibungen öffentlicher<br />

Auftraggeber (Bund, Land, Gemeinden) gelten spezielle Regelungen. Die<br />

Verfahrensweise ist geregelt in<br />

• der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB),<br />

• der Verdingungsordnung für Leistungen (VOL)<br />

• der Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF).<br />

Eine E-Vergabelösung sollte den Nutzern der öffentlichen Verwaltung sowie der Wirtschaft<br />

als Plattform zur Verfügung gestellt werden. Sie unterstützt medienbruchfrei<br />

alle internen und externen Teilprozesse wie die Vorbereitung, Bekanntmachung und<br />

Durchführung für alle Vergabearten. Damit ist die E-Vergabe eingebettet in den komplexen<br />

Prozess des Übergangs zur Informations- und Wissensgesellschaft. Diese<br />

Einbettung liefert zugleich den Kontext für die vorgesehene Einführung der elektronischen<br />

Ausschreibung und Auftragsvergabe. Aus diesem Grund ist von Anfang an eine<br />

ganzheitliche Sicht auf diese Entwicklung erforderlich, die über ressortorientiertes<br />

Denken und die isolierte Betrachtung von Prozessen hinausgeht. Bei der Gestaltung<br />

von E-Government geht es sowohl um die Prozesse innerhalb des öffentlichen Sektors<br />

als auch um jene zwischen der Verwaltung und den Bürgerinnen und Bürgern,<br />

den Unternehmen der Wirtschaft und den Nicht-Profit- und Non-Government-<br />

Organisationen. Ziel ist eine reibungslose digitale, wenn möglich medienbruchfreie<br />

Abbildung des öffentlichen Vergabe- und Auftragswesens, wobei pragmatische Umsetzungen<br />

angestrebt werden sollen, auch wenn diese die hundertprozentige Medienbruchfreiheit<br />

nicht gewährleisten.<br />

3.3 Nutzen für verschiedene Nutzergruppen<br />

Für die Verwaltung können Nutzenpotentiale durch die Verkürzung der internen Prozessschritte<br />

erzielt und damit zeit- und kostengünstiger erledigt werden.<br />

Folgender Nutzen kann dabei erzielt werden:<br />

• Unterstützung der Vergabestelle bei der effizienten Durchführung rechtskonformer<br />

Vergabeverfahren<br />

• Beschleunigung und Vereinfachung des Informationsflusses in den Vergabe- und<br />

Bedarfsstellen sowie zwischen Auftraggebern und Bietern<br />

• Größere Publizität für die Ausschreibungen<br />

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