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Zeitschrift Mühlstein mit Bericht zur Bockwindmühle im Lönspark

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schützten Kulturgütern halt macht, da der<br />

Denkmalschutz nicht in das Verfahren eingebunden<br />

wurde und daher zweitrangig ist.<br />

Selbst ein unbeschränktes Staurecht kann<br />

gelöscht werden, wenn eine wirtschaftliche<br />

Nutzung nicht nachgewiesen werden<br />

kann. Daher darf eine Wassermühle nicht<br />

in einen Dornröschenschlaf fallen, bis ein<br />

Betrieb von Mühlrad und Wehranlage nicht<br />

mehr möglich ist.<br />

Wassermühle in Sudweyhe Fotos: R. Heßling<br />

10<br />

Wenn eine Wassermühle unter Denkmalschutz<br />

gestellt wurde, muss auch die Stauanlage<br />

einbezogen werden. Befi nden sich<br />

Mühle und Stauanlage räumlich voneinander<br />

entfernt, reicht es nicht nur die Mühle<br />

unter Denkmalschutz zu stellen. Man sollte<br />

auch Stauwehr und Mühlenbach als Bodendenkmal<br />

oder technisches Denkmal<br />

schützen lassen. Da<strong>mit</strong> hat der Denkmalschutz<br />

eine bessere Position, da alle Gesetze<br />

den Denkmalschutz und da<strong>mit</strong> auch<br />

den Erhalt der Bodendenkmäler als ein<br />

„Öffentliches Interesse“ defi nieren.<br />

Bodendenkmäler sind danach <strong>im</strong> Boden<br />

oder auch in einem Gewässer verborgene<br />

bewegliche oder unbewegliche Sachen,<br />

bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste<br />

oder Spuren menschlichen (teilweise<br />

auch tierischen und pfl anzlichen) Lebens<br />

handelt.<br />

Nach- und Umnutzung historischer Mühlen<br />

DGM-Präsident Erhard Jahn, Wolmirstedt (Sachsen-Anhalt)<br />

Vorbemerkung<br />

Ein Blick in die heutige Mühlenlandschaft<br />

macht es sehr deutlich: nur noch ein kleiner<br />

Teil der historischen Mühlen ist <strong>im</strong> Besitz<br />

von Müllern oder Müllerfamilien bzw.<br />

wird entsprechend seiner ursprünglichen<br />

Zweckbest<strong>im</strong>mung genutzt. Zwischen 80<br />

und 90 Prozent der Mühlen in Mittel- und<br />

Norddeutschland sind bereits <strong>im</strong> Besitz<br />

von Nichtmüllern und unterliegen demzufolge<br />

auch in den meisten Fällen einer geänderten<br />

Nutzung.<br />

Die Aufgabe der ursprünglichen Zweckbest<strong>im</strong>mung<br />

ist nicht neu und ein völlig normaler<br />

Prozess, der alle Bereiche unserer<br />

gebauten Umwelt, wie Wohnungs-, Industrie-,<br />

Verkehrs-, Landwirtschaftsbauten o.<br />

a. Anlagen betrifft. Hinsichtlich der uns hier<br />

interessierenden historischen Mühlen liegen<br />

<strong>mit</strong>tlerweile Erfahrungen eines halben<br />

Jahrhunderts vor, die es wert sind, einmal<br />

kritisch betrachtet zu werden.<br />

Die Problematik der Erhaltung<br />

und Nutzung<br />

Das Ende der produktiven Phase einer<br />

Mühle kommt nie über Nacht. Es kündigt<br />

sich über längere Zeit an bzw. es ist ein<br />

oft über Jahre währender Vorgang bis<br />

zum endgültigen Stillstand. Normalerweise<br />

wäre genügend Zeit, ein vernünftiges<br />

Nachnutzungskonzept zu entwickeln. Aber<br />

oftmals lassen die objektiven und subjektiven<br />

Verhältnisse vor Ort eine kontinuierliche<br />

Arbeit <strong>mit</strong> der Mühle nicht zu. Das<br />

bedeutet in den meisten Fällen, dass die<br />

Mühle ihrem Schicksal überlassen wird.<br />

Das muss noch nicht das Schl<strong>im</strong>mste sein,<br />

wenn nicht Schrott- und Brennholzjäger ihr

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