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Zeitschrift Mühlstein mit Bericht zur Bockwindmühle im Lönspark

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Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie<br />

Andreas Stellmann, Syke<br />

Seit dem 22.12.2000 ist die Europäische<br />

Wasserrahmenrichtlinie(Richtlinie<br />

2000/60) in Kraft getreten. Am 19.02.2004<br />

wurde die Umsetzung der EG-WRRL <strong>im</strong> Landeswassergesetz<br />

in Niedersachsen vollzogen<br />

und als niedersächsische Verordnung<br />

zum wasserrechtlichen Ordnungsrahmen<br />

am 27.07.2004 in Kraft getreten. Neben<br />

Untersuchungen der Wasserqualität niedersächsischer<br />

Fließ- und Oberfl ächengewässer<br />

sind in den letzten Jahren konkrete<br />

Maßnahmen <strong>zur</strong> Verbesserung des ökologischen<br />

Zustands vorgenommen worden.<br />

Aufgrund meiner Beteiligung möchte ich<br />

anhand eines Beispiels die Gefahren und<br />

Lösungen für historische Wassermühlen<br />

und deren Stauwehre aufzeigen.<br />

Dass durch die Europäische WRRL nicht<br />

nur große Wasserkraftwerke <strong>mit</strong> Turbinenantrieb<br />

in Gefahr sind, konnte ich bei der<br />

Reaktivierung der Wassermühle Barrien<br />

(Landkreis Diepholz) <strong>mit</strong>erleben. Seit 1996<br />

wird in der Wassermühle Barrien Strom erzeugt,<br />

um das alte, sonst nur gelegentlich<br />

laufende Wasserrad zu nutzen. Im Zuge<br />

der Reaktivierung des Mühlenteichs wurde<br />

das 1971 erloschene Staurecht neu erteilt<br />

und ein Aufstauen der Hache genehmigt<br />

sowie zum Betrieb des Mühlrades eine<br />

Durchfl usshöhe von 15 cm festgelegt.<br />

Dieses Staurecht liegt bei der Stadt Syke,<br />

die sehr am Betrieb des Mühlrades interessiert<br />

ist. Bereits vor dem endgültigen<br />

Inkrafttreten der WRRL wurde durch den<br />

Mittelweserverband die Umgestaltung der<br />

Staustufe <strong>zur</strong> rauhen Sohlgleite beantragt.<br />

Die Hache sollte von der Quelle bis <strong>zur</strong> Einmündung<br />

in die Ochtum durchgängig gemacht<br />

werden. Mehrere Mühlenstandorte<br />

fi elen diesem Vorhaben zum Opfer. So wurde<br />

das Wehr an der Mühle in Neubruchhausen<br />

beseitigt und durch eine Sohlgleite<br />

ersetzt. Dadurch war die Mühle fortan ohne<br />

Wasser.<br />

Wassermühle in Syke-Barrien<br />

Auch die Mühle in Sudweyhe erhielt eine<br />

Sohlgleite. Der Zulauf zum Wasserrad<br />

wurde durch ein Rohr aus dem Mühlteich<br />

gewährleistet, wo<strong>mit</strong> allerdings nur noch<br />

ein leer drehendes Wasserrad möglich<br />

war. Als es um die Beseitigung des Mühlenwehres<br />

der Wassermühle in Barrien<br />

ging, war seitens der Genehmigungsbehörde<br />

keine wohlwollende Einstellung für<br />

die Möglichkeit des weiteren Betriebs des<br />

Mühlrades festzustellen. Auch der Denkmalschutz<br />

hätte die Beseitigung des Wasserzulaufes<br />

zum Mühlrad nicht verhindern<br />

können. Alles hatte sich dem Ziel einer von<br />

Querbauwerken zu befreienden Hache zu<br />

unterwerfen. Es ist letztlich nur der Fürsprache<br />

des Mittelweserverbandes und<br />

der Aufbringung von Geld<strong>mit</strong>teln aus teils<br />

privaten Spenden zu verdanken, dass ein<br />

Zulaufgerinne unter der Bundesstraße vom<br />

Mühlteich zum Wasserrad realisiert werden<br />

konnte. Dadurch blieb die Wassermühle<br />

Barrien die einzige Mühle an der Hache,<br />

die heute noch <strong>mit</strong> der Kraft des Wassers<br />

mahlen könnte bzw. Strom erzeugt.<br />

Dieses Beispiel zeigt, dass die Wasserrahmenrichtlinie<br />

<strong>mit</strong> den Ziel renaturierter<br />

Flussläufe auch nicht vor denkmalge-<br />

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