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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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Bevölkerungsentwicklung des Bundesamtes für Statistik (BFS) wird die Altersgruppe derüber 65-Jährigen bis ins Jahr 2060 einen Zuwachs von über 50% auf die Anzahl von 1,7Millionen Personen erfahren. Die Anzahl Personen in sämtlichen Altersgruppen unter 65Jahren soll nach BFS über den gesamten Zeitraum schrumpfen. Gemäss den Prognosender Ende Oktober 2001 von der Stiftung Avenir Suisse veröffentlichen Studie «Alterungund Immigration» ist eine etwas andere Bevölkerungsentwicklung zu erwarten. Daswahrscheinlichste Szenario W, das Pendant zum Trendszenario des BFS, prognostiziertbis 2060 eine Verdoppelung der Anzahl Personen im Rentenalter auf 2,2 Millionen. Demstärkeren Anstieg der über 65-jährigen Menschen im Szenario W der Avenir Suisse stehtein verglichen mit den Trendprognosen des Bundesamtes schwächerer Rückgang dererwerbsfähigen Bevölkerungsgruppe (Abnahme von 4%) und eine stagnierende AnzahlJugendlicher gegenüber.Die Implikationen der in Zukunft weltweit noch verstärkt beobachtbaren demographischenAlterung sind vielfältig und tief greifend. Ausgehend von der Annahmealtersabhängiger Unterschiede in den Bedürfnissen und Präferenzen von Personen, istbeispielsweise mit Wirkungen auf den aggregierten Konsum, die aggregierte Ersparnis,das Arbeitsangebot und die sozialpolitischen Programme zu rechnen.Im Hinblick auf die Veränderung der Anzahl Rentner im Verhältnis zur Bevölkerung imerwerbsfähigen Alter ist die Altersvorsorge und ihre Finanzierung ein zentraler <strong>The</strong>menbereichinnerhalb der Demographiedebatte. Es stellt sich in diesem Zusammenhangdie grundsätzliche Frage, wie die Altersvorsorge unter Einbezug der demographischenVeränderungen zukunftstauglich ausgestaltet werden soll. 11. <strong>The</strong>se: GrundversorgungDie Grundversorgung der Altersvorsorge muss über das Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahreneiner staatlichen, obligatorischen Versicherung finanziertwerden.In der Schweizer Bundesverfassung werden die Ziele der Altersvorsorge wie folgt festgehalten:Die Renten der Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung haben denExistenzbedarf angemessen zu versichern (Art. 112 Abs. 2 BV) und zusammen mit derberuflichen Vorsorge die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessenerWeise zu ermöglichen (Art. 113 BV).Doch schon vor den Korrekturen an den Kapitalmärkten und den Schwierigkeiten derVersicherungswirtschaft glaubte nach einer Umfrage des Eidgenössischen Finanz-1Quelle: Bubb / Zimmermann (2002, S. 75ff)129

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