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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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heisst die Verträge zwischen Prinzipal und Agent müssen so ausgestaltet sein, dass dieInteressen des Agenten denen des Prinzipals angepasst werden, so dass sich das rationaleVerhalten des Agenten zum Vorteil des Prinzipals entwickelt. Dazu ist es notwendig,für den Agenten entsprechende Anreize (Incentives) zu setzen.Die Agency-Problematik der Pensionskassen führt dazu, dass der Nutzen der Versichertennicht maximiert wird. Als Lösungsansätze können die Stärkung der Sachkompetenzder paritätischen Verwaltungen, die Losbindung der Pensionskasse von der Stifterunternehmungund umfassende Informationsrechte aller Betroffenen genannt werden.Zudem braucht es klare Regelungen (z.B. bezüglich der Ausübung von Stimmrechten),die in einem Reglement schriftlich fixiert werden sollten.Aber auch innerhalb der Pensionskassen taucht die Agency-Problematik wieder auf. Soz.B. zwischen Stiftungsrat und PK-Manager und zwischen Stiftungsrat und Versicherten.Lösungsansätze wären in diesem Zusammenhang zum Beispiel eine bessere Schulungder Stiftungsräte, einheitliche Berichterstattung, verbesserte Kommunikation gegenüberden Versicherten, Reorganisation der Aufsichtsbehörden und grössere Wahlmöglichkeitenfür die Versicherten. Es ist angezeigt, geeignete Governance-Strukturen zubilden, die diese unterschiedlichen Agency-Problematiken abschwächen können.10. <strong>The</strong>se: WahlfreiheitEine allgemeine Flexibilisierung des Systems der zweiten Säule ermöglicht mehrWahlfreihit und steigert die Effizienz der Organisation und Finanzierung.Unser heutiges System der beruflichen Vorsorge befindet sich im Wandel. Vor dem Hintergrundder demographischen Entwicklung sind Reformen mit dem Ziel einer nachhaltigenVorsorge notwendig. Als längerfristige Alternative zu fortlaufenden Anpassungendes immer komplexer werdenden BVG-Regelwerkes bietet sich die Einführung einesindividualisierten und professionalisierten Wettbewerbssystems an.Bereits heute wird das Anlagerisiko von den Arbeitnehmern direkt oder indirekt getragen.Dies z.B. über zusätzliche Sanierungsbeiträge, eine nicht marktgerechte Verzinsungoder durch eine zurückhaltende Beschäftigungs- oder Lohnpolitik des Arbeitgebers.Und da der Versicherte das Risiko selbst tragen muss, sollte er auch aktiv bei seiner eigenenVorsorgeplanung und -durchführung mitwirken können.Die heutige Ausgestaltung der Zweiten Säule widerspricht dem klaren Prinzip der Ordnungspolitik,das besagt, dass derjenige, der das Risiko zu tragen hat, auch die Anlageentscheidefällt und so bestimmt, welches Risiko er eingehen möchte. Ausnahmen vondieser Regel müssen begründet werden.153

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