Wir sollten uns in Erinnerung rufen, dass die Zahl von 1.8% als Rendite für ein Kapitaldeckungssystemmit relativ hoher Wahrscheinlichkeit übertroffen werden wird. 9 10 Andererseitsist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Umlagesystem in der Schweiz eine höhereimplizite Rendite als 0.7% einbringt, als eher gering einzustufen, besonders im Lichteder steigenden Lebenserwartung, die hier in unserer einfachen Modellrechnung nurungehörig berücksichtigt wurde.Aufgrund der besprochen Zusammenhänge wird unmittelbar klar, warum jene Länder,die ihre Renten zum grössten Teil über ein Umlagesystem finanzieren, unter grossenReformdruck geraten sind. Die demographischen Probleme führen zu einem starkenAbsinken der impliziten Renditen eines Umlagesystems. Dadurch müssen bei einemUmlagesystem plötzlich sehr viel höhere Abgabesätze angewendet werden, um einegegebene Rentenhöhe zu finanzieren. 11 Die dadurch entstehende Abgabelast überschreitetdann leicht das als tragbar Erscheinende.Aus den obigen Ausführungen folgt, dass ein Umlagesystem für Renten, die über dasExistenzminimum hinausgehen, wenig Sinn macht, da es aufgrund der Renditedifferenzzu Kapitaldeckungssystemen überaus teuer zu stehen kommt. Der beste Beweis fürdiese Aussage sind die gravierenden Probleme jener Industrieländer, die im Unterschiedzur Schweiz ihre Renten hauptsächlich über ein Umlagesystem finanzieren. 12 Für dieAbsicherung eines (weder zu grosszügig noch zu knapp bemessenen) Existenzminimumsist es hingegen gerechtfertigt, sich auf das Umlagesystem zu stützen. Wie schonerwähnt ist ein Umlagesystem weniger anfällig gegenüber wirtschaftlichen Ausnahmeereignissenals ein Kapitaldeckungssystem. Dies kann man daraus ersehen, dass eshistorisch in den Industrieländern seit der Einführung entwickelter Finanzmärkte zwareinige starke Börsenzusammenbrüche gegeben hat, jedoch kaum ähnlich dramatischeLohnzusammenbrüche. Wir ziehen also folgende Schlussfolgerung.9Siehe Zimmermann/Bubb (2002) a.a.O10Für die USA berechnen Feldstein/Ranguelova (2001) die Wahrscheinlichkeiten, mit denen bestimmte Rentenhöhenin einem Kapitaldeckungssystem erreicht werden können11 Es ist eine offene Frage, inwiefern durch die demographische Entwicklung auch die Kapitalmarktrenditenunter Druck geraten werden. Verschiedene Studien, die in Poterba (2004) besprochen sind, sowie Poterbaseigene Studie legen den Schluss nahe, dass die demographischen Einflüsse auf die Kapitalmarktrenditenrelativ gering sind. Jedoch ist selbst bei sinkenden Kapitalmarktrenditen nicht zu erwarten, dass dieseunter das Niveau der impliziten Rendite eines Umlagesystems fallen würden. Dadurch bleibt der relativeVorteil eines Kapitaldeckungssystems erhalten. Andererseits können Gelder international in Wirtschaftsregionenangelegt werden, in denen das Demographieproblem weniger ausgeprägt ist. Siehe z.B. Börsch-Supan et al. (2001)12 Besonders stark betroffen sind Deutschland, Frankreich, und Japan. Siehe Bateman et al. (2001, Table 1.1).92
Renten, die einen Alterskonsum über das Existenzminimum hinaus ermöglichen,sollten über ein Kapitaldeckungssystem finanziert werden.Für Länder, die gegenwärtig ihre Renten zur Hauptsache über ein Umlagesystem finanzieren,bedeutet dies, dass ein Teil des Umlagesystems durch ein Kapitaldeckungssystemersetzt werden sollte. Aufgrund der Dringlichkeit des Rentenproblems habenviele dieser Länder in letzter Zeit in der Tat Schritte in diese Richtung unternommen, soz.B. Australien, Dänemark, Grossbritannien, die Niederlande und Schweden. 13 Auch inDeutschland werden erste Umstellungsversuche angegangen. 14 Länder, die neu auf einKapitaldeckungssystem umstellen, sind mit dem Problem konfrontiert, dass eine (odereinige) Generationen für die Umstellung «doppelt» bezahlen müssen. Erwirbt z.B. einejunge Generation ihren Rentenanspruch vom Jahr 2000 an neu durch Einzahlungen inein Kapitaldeckungssystem und nicht mehr durch Einzahlungen in das Umlagesystem,so werden zunächst die Renten der Ruhestandsgeneration nicht mehr finanziert. Da dieskeine tragbare Lösung darstellt, müssen als Ersatz allgemeine Steuermittel oder Staatsschuldenzur aktuellen Rentenfinanzierung verwendet werden. Letztlich wird daherimmer auf die bei der Umstellung junge Generation (und u.U. auch noch auf künftigeGenerationen) zur Finanzierung offener Rentenansprüche zurückgegriffen. Denn diesebezahlen die bestehenden Ansprüche so mittels gegenwärtigen oder künftigen Steuererhöhungen.Die bei der Umstellung junge Generation bezahlt daher nicht nur für ihreeigene Rente, die durch das neue Kapitaldeckungssystem finanziert ist, sondern auch fürdie Renten älterer Generationen, also doppelt. 15Im Gegensatz dazu ist die Schweiz in einer komfortableren Lage, da sie schon überein Kapitaldeckungssystem verfügt. Hauptthema für die Schweiz ist nicht so sehr einAbbau der AHV zugunsten eines Ausbaus der 2. Säule. (In diesem Fall würde ebenfallseine Doppelbelastung auftreten.) Vielmehr legen die obigen Ausführungen nahe, dassäusserste Zurückhaltung bei einem Ausbau der AHV zu üben ist. Ein Ausbau sollte nurdort ins Auge gefasst werden, wo Einigkeit besteht, dass Existenzminima nicht hinreichendgedeckt sind. An allen anderen Stellen ist ein Ausbau der AHV zu unterlassen. DieSchweiz würde sich sonst ähnliche Probleme verschaffen, wie sie jene Länder haben, dienun gezwungen sind, vermehrt auf Kapitaldeckung umzustellen.13Siehe Bateman et al. (2001).14Siehe z.B. Burtless (2001).15Es ist natürlich möglich, die Lasten anders zu verteilen, wenn die alte Generation auf einen Teil ihres Rentenanspruchsverzichtet. In diesem Fall trägt letztere einen Teil der Doppellast, indem nun Rentenansprüche,die sie durch frühere Einzahlungen erworben hat, nicht beglichen werden.93
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InhaltTeil I: Zusammenfassender wis
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ZusammenfassungDer vorliegende Beri
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1 Einleitung1.1 AusgangslageDie sch
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. Die Renten haben den Existenzbeda
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verzicht finanziert und entsprechen
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2 Veränderungen des UmfeldsSeit de
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2.2 Die Erträge des angesparten Vo
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2.3 Wirtschaft und Löhne sind kaum
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der Pensionierung tiefer ist als be
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ErkenntnisseAlle diese Veränderung
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Die folgenden Abschnitte sollen mit
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3.3 Mehr Wahlfreiheit in der 2. Sä
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isikolosen Zinssatz erzielt wird, w
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Relative Festlegung des Mindestzins
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is Ende 2004 7,2 %. Dies bedeutet,
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Als Gegenargument zur freien Pensio
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QuellenverzeichnisArbeitsgruppe Umw
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Spuhler Patrick (2004): Vorsorge -