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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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sicherten realistischen und nachvollziehbaren Altersguthabens. Wesentlich ist bei derFestlegung, dass ein gleitender Durchschnitt der langjährigen Bundesobligationenrenditengewählt wird, da der Kassazinssatz täglichen Schwankungen und Kalendereffektenunterworfen ist. Davon muss ein Abzug gemacht werden, damit auch in risikobehafteteAnlagen investiert werden kann.FazitNach dem schlechten Börsenjahr 2001 ist die Diskussion um die Herabsetzung desMindestzinssatzes aktuell geworden. Es muss mit allem Nachdruck darauf hingewiesenwerden, dass diese Diskussion in keinem direkten Zusammenhang zu den demographischenProblemen der Kassen steht. Das <strong>The</strong>ma ist im gegenwärtigen Zeitpunkt aktuell,weil mit der Reduktion des Mindestzinssatzes eine Teilsanierung für unterdeckte Kassenbzw. Kassen mit einer zu hohen Aktienquote erreicht werden kann. Die schleichendeUnterdeckung vieler Kassen ist nicht so sehr die Konsequenz eines überhöhten Aktienanteils,sondern darauf zurückzuführen, dass der Mindestzinssatz schon seit Jahren überdem risikolosen Zinssatz liegt und zu falschen Risikoanreizen führt. Man erkennt darinlediglich die situative Behandlung eines schon lange vorliegenden, zutiefst strukturellenProblems. Ob der Staat für Verluste schadensersatzpflichtig ist, welche Vorsorgeeinrichtungendurch gesetzliche, marktferne Mindestzinsvorschriften erwachsen, dürfte nochzu heftigen Debatten führen.Der Mindestzins muss jedenfalls dringend entpolitisiert und in einer transparentenFormel festgelegt werden, die sich am risikolosen Zinssatz orientiert und eine marktkonformeFlexibilität aufweist. Die Bedeutsamkeit des Mindestzinses kann zusätzlich durcheine einheitliche Regulierung und Aufsicht für alle Vorsorgeeinrichtungen entschärftwerden. Zudem ist wirksamer Wettbewerb unter frei wählbaren Anbietern, die denselbenRahmenbedingungen unterstehen, ein geeignetes Instrument, um die notwendigenLeistungsanreize zu setzen. In einem solchen System würde die Mindestverzinsungan Relevanz und somit auch an politischer Brisanz verlieren. 256. <strong>The</strong>se: UmwandlungssatzBeim Umwandlungssatz handelt es sich um eine versicherungstechnische Grösse;er muss den veränderten Rahmenbedingungen angepasst werden.Das bis zum Pensionierungszeitpunkt angesammelte Altersguthaben wird mit demUmwandlungssatz in eine Altersrente umgewandelt. Dieser Satz wird gemäss Art. 14BVG vom Bundesrat festgesetzt und betrug seit der Einführung des BVG im Jahr 198525Gerber / Beck (2002, S. 7)144

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