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Quellenverzeichnis - The Sustainability Forum

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1.4.4 Existenzbedarf 7Der Existenzbedarf kann in der Schweiz heute anhand verschiedener Richtlinien beurteiltwerden, welche allerdings nicht direkt auf die Situation im Alter ausgerichtetsind. Der wichtigste Anhaltspunkt ergibt sich aus den Richtlinien der SchweizerischenKonferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien). Diese sind Empfehlungen, die Spielraum fürangepasste, einzelfall- und bedürfnisgerechte Lösungen offen lassen, die aber auch alsReferenz für die Rechtsprechung dienen. 8 Die SKOS-Richtlinien sehen staatliche Hilfedurch eine «Materielle Grundsicherung» sowie u.U. durch zusätzliche «situationsbedingteLeistungen» vor. Den unterstützten Personen soll ein Lebensstandard ermöglichtwerden, der «über dem absoluten Existenzminimum» liegt und der berücksichtigt, dassin einem Wohlfahrtsstaat auch eine minimale soziale Integration der Betroffenen zurExistenzsicherung gehört. Ausgehend von diesen Richtlinien errechnet das Bundesamtfür Statistik in seinem Bericht zu den «Working Poor in der Schweiz» einen Existenzbedarf(Armutsgrenze) von Fr. 2‘450.- für einen Einpersonenhaushalt (inkl. Miete undKrankenversicherungsprämien). 9Für gesunde alte Menschen dürfte der Wert ähnlich hoch liegen. Zu berücksichtigen ist,dass ältere Menschen in der Regel nur noch für sich selbst und allenfalls den eigenenLebenspartner sorgen müssen. Solange sie gesund bleiben, ist für die meisten das Altermit der 1., 2. und 3. Säule relativ gut gesichert. Rund 12 % der Personen mit einer AHV-Altersrente sind allerdings auf Ergänzungsleistungen angewiesen. 10Der für die Sicherung der Existenz erforderliche Finanzbedarf älterer Menschen verändertsich allerdings (ev. schlagartig) im Krankheitsfall und insbesondere bei Eintritteiner starken Pflegebedürftigkeit. Dann werden die effektiv anfallenden Kosten zuAufwendungen für die Existenzsicherung. Das Bundesamt für Sozialversicherung hat diedurchschnittlichen verrechneten Kosten in Heimen mit Fr. 3‘000 bis 10‘000 (DurchschnittFr. 5‘300) ermittelt. 11 Die Problematik der Langzeitpflege ist im Auge zu behalten. Damit einer allgemeinen Regelung des Existenzbedarfs in der Altersvorsorge kaum einezweckmässige Lösung für den Fall der Pflegebedürftigkeit zu finden sein wird, mussdiese Frage jedoch separat angegangen und gelöst werden.7Das Institut für Versicherungswirtschaft der Universität St. Gallen untersucht zurzeit die Frage der Existenzsicherunggenerell. Dabei wird davon ausgegangen, dass der Generationenvertrag langfristig nur gehaltenwerden kann, wenn auch die Existenz der erwerbstätigen und jüngeren Generationen gesichert ist bzw.bleibt.8Schweizerische Konferenz für Sozialhilfe (SKOS), Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung derSozialhilfe, April 2005 (www.skos.ch)9Bundesamt für Statistik, Working Poor in der Schweiz, Neuchâtel 2004, S. 4.10Portmann Urs, 1.6 Milliarden Ergänzungsleistungen für Menschen im Heim; in: Soziale Sicherheit 3/2005.S. 159 ff.11Portmann, Urs: a.a.O. S. 159 ff.19

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