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Nationale Verkehrs- und Gewerbepolitik - Bundesverband der ...

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NATIONALE VERKEHRS- UND GEWERBEPOLITIK<br />

Doppelhüllenschiffe verlangt vorab eine sorgfältige<br />

Analyse technisch-wirtschaftlicher Zusammenhänge.<br />

Bestehende Einhüllenschiffe in gutem technischen<br />

Zustand dürfen nicht kurzfristig ihre Beschäftigung<br />

verlieren. Erfor<strong>der</strong>lich ist ein schrittweiser Übergang,<br />

<strong>der</strong> den Sicherheitsstandard erhöht <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />

den Schiffseignern die Möglichkeit eröffnet, sich auf<br />

die zukünftige Entwicklung einzustellen.<br />

Teilweise Entwarnung bei Lotsverordnungen<br />

Nach Intervention des Gewerbes gegen eine<br />

generelle Lotsenannahmepflicht für Einhüllentankschiffe<br />

ab 60 m Länge konnte eine Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

vorgeschlagenen Rechtsverordnungen im Bereich <strong>der</strong><br />

WSDen Nord <strong>und</strong> Nordwest erreicht werden: Schiffsführer<br />

von Binnentankschiffen ohne Doppelhülle mit<br />

einer Länge von bis zu 90 m <strong>und</strong> einer Breite von bis zu<br />

13 m (Interpolation möglich) werden auch zukünftig<br />

auf Antrag für einen Zeitraum von r<strong>und</strong> 5 Jahren ohne<br />

Lotsen fahren können, wenn sie 20 Erfahrungsreisen im<br />

betroffenen Revier innerhalb <strong>der</strong> letzten 12 Monate<br />

nachweisen. Gleichwohl trifft die Lotsenannahmepflicht<br />

das Gewerbe schwer. Binnenschiffe hätten mit<br />

gutem Gr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>s als Seeschiffe behandelt werden<br />

müssen. Es steht zu befürchten, dass flüssige gefährliche<br />

Güter nunmehr verstärkt über die Straßen an<br />

<strong>der</strong> Küste rollen.<br />

Neues ADNR noch nicht in Kraft<br />

Das maßgebende Regelwerk für den Transport<br />

gefährlicher Güter auf dem Wasser ist das ADNR. Auf<br />

Beschluss <strong>der</strong> ZKR sollte auch auf deutschen Wasserstraßen<br />

zum 1. Januar 2003 ein komplett neues,<br />

umstrukturiertes Werk in Kraft treten. Dieses neue<br />

ADNR lehnt sich in seiner Glie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> in vielen Passagen<br />

auch inhaltlich an die Regelwerke an, die für den<br />

Transport gefährlicher Güter auf <strong>der</strong> Schiene <strong>und</strong> im<br />

Straßenverkehr gelten.<br />

Während die Nachbarstaaten bis auf Belgien den<br />

Beschluss <strong>der</strong> ZKR termingerecht umgesetzt haben, ist<br />

dies in Deutschland noch nicht gelungen. Auf Anregung<br />

<strong>der</strong> verladenden Wirtschaft <strong>und</strong> des BDB hat das<br />

B<strong>und</strong>esverkehrsministerium zumindest eine vorzeitige<br />

Anwendung des neuen, umstrukturierten ADNR auf<br />

B<strong>und</strong>eswasserstraßen auch ohne förmlichen Beschluss<br />

gestattet. So konnten zumindest die gröbsten Anwendungsprobleme<br />

gemil<strong>der</strong>t werden.<br />

Ein sicherer Partner für die chemische Industrie: TMS „Eiltank 14“ auf<br />

dem Rhein.<br />

Inkrafttreten des ADN rückt näher<br />

Nur noch wenige Jahre könnte es dauern, bis das<br />

heute bei <strong>der</strong> ZKR gepflegte <strong>und</strong> fortentwickelte ADNR<br />

abgelöst wird. Der Weg ist schon vorgezeichnet: Wenn<br />

insgesamt sieben Unterzeichnerstaaten Urk<strong>und</strong>en über<br />

die Ratifikation des neuen Übereinkommens bei <strong>der</strong><br />

Wirtschaftskommmission für Europa (ECE) in Genf hinterlegt<br />

haben, tritt das ADN an die Stelle des ADNR. Bisher<br />

haben zwei Staaten das Übereinkommen ratifiziert.<br />

Der Gültigkeitsbereich des neuen ADN geht dann<br />

weit über den Bereich des heutigen ADNR hinaus.<br />

Heute gilt das ADNR lediglich in den Rheinuferstaaten.<br />

Das ADN wird zukünftig in allen Rheinuferstaaten, Belgien,<br />

allen übrigen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU mit Binnenwasserstraßen<br />

<strong>und</strong> Donauanrainerstaaten gelten. Mit<br />

Inkrafttreten des ADN wird <strong>der</strong> Leitgedanke <strong>der</strong> EU in<br />

bezug auf ein europaweit einheitliches Gefahrgutregelwerk<br />

auch für die Binnenschifffahrt realisiert.<br />

Auf europäischen Wasserstraßen wird sich an dem<br />

heutigen Sicherheitsniveau nichts än<strong>der</strong>n. Denn das<br />

ADN übernimmt weitestgehend die Regelungen des bis<br />

dahin geltenden ADNR. Wenn bis zum Inkrafttreten des<br />

ADN noch Än<strong>der</strong>ungen am ADNR vorgenommen<br />

werden, müssen diese noch in das ADN eingearbeitet<br />

werden. Ein Ziel, das nach den Aussagen <strong>der</strong> Beteiligten<br />

durchaus erreichbar scheint.<br />

34 GESCHÄFTSBERICHT DES BDB 2002/2003

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