Nationale Verkehrs- und Gewerbepolitik - Bundesverband der ...
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NATIONALE VERKEHRS- UND GEWERBEPOLITIK<br />
Doppelhüllenschiffe verlangt vorab eine sorgfältige<br />
Analyse technisch-wirtschaftlicher Zusammenhänge.<br />
Bestehende Einhüllenschiffe in gutem technischen<br />
Zustand dürfen nicht kurzfristig ihre Beschäftigung<br />
verlieren. Erfor<strong>der</strong>lich ist ein schrittweiser Übergang,<br />
<strong>der</strong> den Sicherheitsstandard erhöht <strong>und</strong> an<strong>der</strong>erseits<br />
den Schiffseignern die Möglichkeit eröffnet, sich auf<br />
die zukünftige Entwicklung einzustellen.<br />
Teilweise Entwarnung bei Lotsverordnungen<br />
Nach Intervention des Gewerbes gegen eine<br />
generelle Lotsenannahmepflicht für Einhüllentankschiffe<br />
ab 60 m Länge konnte eine Abmil<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
vorgeschlagenen Rechtsverordnungen im Bereich <strong>der</strong><br />
WSDen Nord <strong>und</strong> Nordwest erreicht werden: Schiffsführer<br />
von Binnentankschiffen ohne Doppelhülle mit<br />
einer Länge von bis zu 90 m <strong>und</strong> einer Breite von bis zu<br />
13 m (Interpolation möglich) werden auch zukünftig<br />
auf Antrag für einen Zeitraum von r<strong>und</strong> 5 Jahren ohne<br />
Lotsen fahren können, wenn sie 20 Erfahrungsreisen im<br />
betroffenen Revier innerhalb <strong>der</strong> letzten 12 Monate<br />
nachweisen. Gleichwohl trifft die Lotsenannahmepflicht<br />
das Gewerbe schwer. Binnenschiffe hätten mit<br />
gutem Gr<strong>und</strong> an<strong>der</strong>s als Seeschiffe behandelt werden<br />
müssen. Es steht zu befürchten, dass flüssige gefährliche<br />
Güter nunmehr verstärkt über die Straßen an<br />
<strong>der</strong> Küste rollen.<br />
Neues ADNR noch nicht in Kraft<br />
Das maßgebende Regelwerk für den Transport<br />
gefährlicher Güter auf dem Wasser ist das ADNR. Auf<br />
Beschluss <strong>der</strong> ZKR sollte auch auf deutschen Wasserstraßen<br />
zum 1. Januar 2003 ein komplett neues,<br />
umstrukturiertes Werk in Kraft treten. Dieses neue<br />
ADNR lehnt sich in seiner Glie<strong>der</strong>ung <strong>und</strong> in vielen Passagen<br />
auch inhaltlich an die Regelwerke an, die für den<br />
Transport gefährlicher Güter auf <strong>der</strong> Schiene <strong>und</strong> im<br />
Straßenverkehr gelten.<br />
Während die Nachbarstaaten bis auf Belgien den<br />
Beschluss <strong>der</strong> ZKR termingerecht umgesetzt haben, ist<br />
dies in Deutschland noch nicht gelungen. Auf Anregung<br />
<strong>der</strong> verladenden Wirtschaft <strong>und</strong> des BDB hat das<br />
B<strong>und</strong>esverkehrsministerium zumindest eine vorzeitige<br />
Anwendung des neuen, umstrukturierten ADNR auf<br />
B<strong>und</strong>eswasserstraßen auch ohne förmlichen Beschluss<br />
gestattet. So konnten zumindest die gröbsten Anwendungsprobleme<br />
gemil<strong>der</strong>t werden.<br />
Ein sicherer Partner für die chemische Industrie: TMS „Eiltank 14“ auf<br />
dem Rhein.<br />
Inkrafttreten des ADN rückt näher<br />
Nur noch wenige Jahre könnte es dauern, bis das<br />
heute bei <strong>der</strong> ZKR gepflegte <strong>und</strong> fortentwickelte ADNR<br />
abgelöst wird. Der Weg ist schon vorgezeichnet: Wenn<br />
insgesamt sieben Unterzeichnerstaaten Urk<strong>und</strong>en über<br />
die Ratifikation des neuen Übereinkommens bei <strong>der</strong><br />
Wirtschaftskommmission für Europa (ECE) in Genf hinterlegt<br />
haben, tritt das ADN an die Stelle des ADNR. Bisher<br />
haben zwei Staaten das Übereinkommen ratifiziert.<br />
Der Gültigkeitsbereich des neuen ADN geht dann<br />
weit über den Bereich des heutigen ADNR hinaus.<br />
Heute gilt das ADNR lediglich in den Rheinuferstaaten.<br />
Das ADN wird zukünftig in allen Rheinuferstaaten, Belgien,<br />
allen übrigen Mitgliedstaaten <strong>der</strong> EU mit Binnenwasserstraßen<br />
<strong>und</strong> Donauanrainerstaaten gelten. Mit<br />
Inkrafttreten des ADN wird <strong>der</strong> Leitgedanke <strong>der</strong> EU in<br />
bezug auf ein europaweit einheitliches Gefahrgutregelwerk<br />
auch für die Binnenschifffahrt realisiert.<br />
Auf europäischen Wasserstraßen wird sich an dem<br />
heutigen Sicherheitsniveau nichts än<strong>der</strong>n. Denn das<br />
ADN übernimmt weitestgehend die Regelungen des bis<br />
dahin geltenden ADNR. Wenn bis zum Inkrafttreten des<br />
ADN noch Än<strong>der</strong>ungen am ADNR vorgenommen<br />
werden, müssen diese noch in das ADN eingearbeitet<br />
werden. Ein Ziel, das nach den Aussagen <strong>der</strong> Beteiligten<br />
durchaus erreichbar scheint.<br />
34 GESCHÄFTSBERICHT DES BDB 2002/2003