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Nationale Verkehrs- und Gewerbepolitik - Bundesverband der ...

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INTERNATIONALE GEWERBE- UND VERKEHRSPOLITIK<br />

BDB sieht Chancen in <strong>der</strong> EU-Osterweiterung<br />

Mehrfach hat <strong>der</strong> BDB öffentlich auf die Chancen<br />

<strong>und</strong> Risiken <strong>der</strong> EU-Osterweiterung für die Binnenschifffahrt<br />

hingewiesen, zuletzt noch vor internationalem<br />

Publikum im Rahmen des von ihm ausgerichteten<br />

„Internationalen Binnenschifffahrtstages“, <strong>der</strong> unter <strong>der</strong><br />

Überschrift „Situation <strong>und</strong> Tendenzen in <strong>der</strong> westeuropäischen<br />

Binnenschifffahrt im Hinblick auf die EU-<br />

Osterweiterung“ stand <strong>und</strong> am 24. Oktober 2002 im<br />

Mannheimer Schloss durchgeführt wurde.<br />

Die Binnenschifffahrt sieht generell mit <strong>der</strong> Öffnung<br />

des Marktes für die Beitrittslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU gute Chancen,<br />

ihre Marktanteile zu erhöhen. Sie hat allerdings im Vorfeld<br />

<strong>der</strong> EU-Osterweiterung Wert darauf gelegt, dass<br />

bis zum Beitritt <strong>der</strong> vorgesehenen Staaten <strong>der</strong> status<br />

quo <strong>der</strong> heute geltenden Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften<br />

erhalten bleiben muss, d.h. eine vorzeitige Lockerung<br />

<strong>der</strong> Marktzugangsbedingungen nicht stattfinden darf.<br />

Wettbewerbsverzerrungen <strong>und</strong> die Verstärkung des<br />

Wettbewerbsdrucks durch eine vorzeitige Liberalisierung<br />

des Marktzugangs für die MOE-Staaten würden sich<br />

schädlich für das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe<br />

auswirken <strong>und</strong> zu Marktstörungen <strong>und</strong> einem Verdrängungswettbewerb<br />

führen.<br />

BDB for<strong>der</strong>t erfolglos befristete Kabotagebeschränkungen<br />

Kritisch ist anzumerken, dass die Europäische<br />

Union mit den vorgesehenen Beitrittslän<strong>der</strong>n ihre Verhandlungen<br />

im <strong>Verkehrs</strong>bereich für beendet erklärt<br />

hat, ohne dass mit dem Gewerbe die Frage zeitweiser<br />

Kabotagebeschränkungen in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />

– auch für den Zeitraum nach dem Beitritt <strong>der</strong> betreffenden<br />

Staaten – diskutiert wurde. Unverständlicherweise<br />

hat die B<strong>und</strong>esregierung Übergangsvorschriften<br />

nur im Straßengüterverkehrsmarkt für notwendig erachtet.<br />

Die bisherige Praxis in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> bilateralen<br />

<strong>Verkehrs</strong>verträge mit Polen, Tschechien, <strong>der</strong><br />

Slowakei, Ungarn <strong>und</strong> den an<strong>der</strong>en Donauanliegerstaaten<br />

hat sich – bis auf die Handhabung im Polenvertrag<br />

– bewährt. Bevor im EU-Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen<br />

nicht harmonisiert sind, bevor<br />

zwischen Ost <strong>und</strong> West das Sozialkostengefälle nicht<br />

abgebaut ist <strong>und</strong> bis die Oststaaten generell noch nicht<br />

nach marktwirtschaftlichen Regeln handeln können,<br />

darf es keine vorzeitigen <strong>und</strong> einseitigen Marktöffnungen<br />

für die Beitrittskandidaten geben.<br />

„Die deutsche <strong>Verkehrs</strong>politik sollte dafür sorgen,<br />

dass bis zum Zeitpunkt des Beitritts von Oststaaten<br />

in die EU <strong>und</strong> einer damit verb<strong>und</strong>enen liberalisierten<br />

Marktöffnung eine europäische Marktordnung<br />

in die Wege geleitet wird, die vor allem die<br />

Harmonisierung <strong>der</strong> Wettbewerbsbedingungen als<br />

oberstes Ziel ansieht, wobei auch die Harmonisierungen<br />

des Schifffahrtsrechts <strong>und</strong> <strong>der</strong> technischen<br />

Sicherheitsstandards mit einbezogen sind.“<br />

BDB-Präsident Heinz Hofmann in seiner Rede anlässlich des<br />

„Internationalen Binnenschifffahrtstages“ des BDB im Mannheimer<br />

Schloss am 24. Oktober 2002<br />

BDB plädiert für Erhalt <strong>der</strong> bilateralen Abkommen<br />

Gegenüber dem BMVBW hat sich <strong>der</strong> BDB dafür<br />

ausgesprochen, auch nach Erweiterung <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union an den bilateralen Abkommen in <strong>der</strong><br />

Binnenschifffahrt festzuhalten, soweit diese nicht durch<br />

EU-Recht überlagert werden. Prof. Karsten Otte<br />

(Lehrstuhl für Europäisches Transport- <strong>und</strong> <strong>Verkehrs</strong>recht,<br />

Universität Mannheim) erstellt für den BDB ein<br />

Gutachten betreffend die verbleibenden Regelungsbereiche<br />

in den völkerrechtlichen Verträgen.<br />

BDB for<strong>der</strong>t erfolgreich die Aufhebung <strong>der</strong> Festfrachten<br />

im deutsch-polnischen Wechselverkehr<br />

Die vom BDB wie<strong>der</strong>holt gefor<strong>der</strong>te Aufhebung <strong>der</strong><br />

Mindest-/Höchstfrachten im deutsch-polnischen Wechselverkehr<br />

ist im Juni 2003 durch die „Bekanntmachung<br />

<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Vereinbarungen über die Mindest-/<br />

Höchstfrachten sowie Nebenbedingungen – ausgenommen<br />

Frachten für den Tankschiffsverkehr – für den deutschpolnischen<br />

Wechselverkehr“ vom 3. Juni 2003 umgesetzt<br />

worden. Der BDB hat sich damit im BMVBW mit<br />

seiner For<strong>der</strong>ung nach „Waffengleichheit“ für die<br />

deutsche Binnenschifffahrt durchsetzen können, nachdem<br />

bekannt wurde, dass die polnische Seite bereits vor<br />

mehreren Jahren das Festfrachtsystem abgeschafft hat.<br />

Pönalezahlung in <strong>der</strong> EU abgeschafft<br />

Mit <strong>der</strong> „Verordnung (EG) Nr. 411/2003 <strong>der</strong><br />

Kommission vom 5. März 2003 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />

Verordnung (EG) Nr. 805/1999 zur Festlegung <strong>der</strong><br />

Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.<br />

40 GESCHÄFTSBERICHT DES BDB 2002/2003

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