Nationale Verkehrs- und Gewerbepolitik - Bundesverband der ...
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INTERNATIONALE GEWERBE- UND VERKEHRSPOLITIK<br />
BDB sieht Chancen in <strong>der</strong> EU-Osterweiterung<br />
Mehrfach hat <strong>der</strong> BDB öffentlich auf die Chancen<br />
<strong>und</strong> Risiken <strong>der</strong> EU-Osterweiterung für die Binnenschifffahrt<br />
hingewiesen, zuletzt noch vor internationalem<br />
Publikum im Rahmen des von ihm ausgerichteten<br />
„Internationalen Binnenschifffahrtstages“, <strong>der</strong> unter <strong>der</strong><br />
Überschrift „Situation <strong>und</strong> Tendenzen in <strong>der</strong> westeuropäischen<br />
Binnenschifffahrt im Hinblick auf die EU-<br />
Osterweiterung“ stand <strong>und</strong> am 24. Oktober 2002 im<br />
Mannheimer Schloss durchgeführt wurde.<br />
Die Binnenschifffahrt sieht generell mit <strong>der</strong> Öffnung<br />
des Marktes für die Beitrittslän<strong>der</strong> <strong>der</strong> EU gute Chancen,<br />
ihre Marktanteile zu erhöhen. Sie hat allerdings im Vorfeld<br />
<strong>der</strong> EU-Osterweiterung Wert darauf gelegt, dass<br />
bis zum Beitritt <strong>der</strong> vorgesehenen Staaten <strong>der</strong> status<br />
quo <strong>der</strong> heute geltenden Bedingungen <strong>und</strong> Vorschriften<br />
erhalten bleiben muss, d.h. eine vorzeitige Lockerung<br />
<strong>der</strong> Marktzugangsbedingungen nicht stattfinden darf.<br />
Wettbewerbsverzerrungen <strong>und</strong> die Verstärkung des<br />
Wettbewerbsdrucks durch eine vorzeitige Liberalisierung<br />
des Marktzugangs für die MOE-Staaten würden sich<br />
schädlich für das deutsche Binnenschifffahrtsgewerbe<br />
auswirken <strong>und</strong> zu Marktstörungen <strong>und</strong> einem Verdrängungswettbewerb<br />
führen.<br />
BDB for<strong>der</strong>t erfolglos befristete Kabotagebeschränkungen<br />
Kritisch ist anzumerken, dass die Europäische<br />
Union mit den vorgesehenen Beitrittslän<strong>der</strong>n ihre Verhandlungen<br />
im <strong>Verkehrs</strong>bereich für beendet erklärt<br />
hat, ohne dass mit dem Gewerbe die Frage zeitweiser<br />
Kabotagebeschränkungen in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />
– auch für den Zeitraum nach dem Beitritt <strong>der</strong> betreffenden<br />
Staaten – diskutiert wurde. Unverständlicherweise<br />
hat die B<strong>und</strong>esregierung Übergangsvorschriften<br />
nur im Straßengüterverkehrsmarkt für notwendig erachtet.<br />
Die bisherige Praxis in <strong>der</strong> Anwendung <strong>der</strong> bilateralen<br />
<strong>Verkehrs</strong>verträge mit Polen, Tschechien, <strong>der</strong><br />
Slowakei, Ungarn <strong>und</strong> den an<strong>der</strong>en Donauanliegerstaaten<br />
hat sich – bis auf die Handhabung im Polenvertrag<br />
– bewährt. Bevor im EU-Binnenmarkt die Wettbewerbsbedingungen<br />
nicht harmonisiert sind, bevor<br />
zwischen Ost <strong>und</strong> West das Sozialkostengefälle nicht<br />
abgebaut ist <strong>und</strong> bis die Oststaaten generell noch nicht<br />
nach marktwirtschaftlichen Regeln handeln können,<br />
darf es keine vorzeitigen <strong>und</strong> einseitigen Marktöffnungen<br />
für die Beitrittskandidaten geben.<br />
„Die deutsche <strong>Verkehrs</strong>politik sollte dafür sorgen,<br />
dass bis zum Zeitpunkt des Beitritts von Oststaaten<br />
in die EU <strong>und</strong> einer damit verb<strong>und</strong>enen liberalisierten<br />
Marktöffnung eine europäische Marktordnung<br />
in die Wege geleitet wird, die vor allem die<br />
Harmonisierung <strong>der</strong> Wettbewerbsbedingungen als<br />
oberstes Ziel ansieht, wobei auch die Harmonisierungen<br />
des Schifffahrtsrechts <strong>und</strong> <strong>der</strong> technischen<br />
Sicherheitsstandards mit einbezogen sind.“<br />
BDB-Präsident Heinz Hofmann in seiner Rede anlässlich des<br />
„Internationalen Binnenschifffahrtstages“ des BDB im Mannheimer<br />
Schloss am 24. Oktober 2002<br />
BDB plädiert für Erhalt <strong>der</strong> bilateralen Abkommen<br />
Gegenüber dem BMVBW hat sich <strong>der</strong> BDB dafür<br />
ausgesprochen, auch nach Erweiterung <strong>der</strong> Europäischen<br />
Union an den bilateralen Abkommen in <strong>der</strong><br />
Binnenschifffahrt festzuhalten, soweit diese nicht durch<br />
EU-Recht überlagert werden. Prof. Karsten Otte<br />
(Lehrstuhl für Europäisches Transport- <strong>und</strong> <strong>Verkehrs</strong>recht,<br />
Universität Mannheim) erstellt für den BDB ein<br />
Gutachten betreffend die verbleibenden Regelungsbereiche<br />
in den völkerrechtlichen Verträgen.<br />
BDB for<strong>der</strong>t erfolgreich die Aufhebung <strong>der</strong> Festfrachten<br />
im deutsch-polnischen Wechselverkehr<br />
Die vom BDB wie<strong>der</strong>holt gefor<strong>der</strong>te Aufhebung <strong>der</strong><br />
Mindest-/Höchstfrachten im deutsch-polnischen Wechselverkehr<br />
ist im Juni 2003 durch die „Bekanntmachung<br />
<strong>der</strong> Aufhebung <strong>der</strong> Vereinbarungen über die Mindest-/<br />
Höchstfrachten sowie Nebenbedingungen – ausgenommen<br />
Frachten für den Tankschiffsverkehr – für den deutschpolnischen<br />
Wechselverkehr“ vom 3. Juni 2003 umgesetzt<br />
worden. Der BDB hat sich damit im BMVBW mit<br />
seiner For<strong>der</strong>ung nach „Waffengleichheit“ für die<br />
deutsche Binnenschifffahrt durchsetzen können, nachdem<br />
bekannt wurde, dass die polnische Seite bereits vor<br />
mehreren Jahren das Festfrachtsystem abgeschafft hat.<br />
Pönalezahlung in <strong>der</strong> EU abgeschafft<br />
Mit <strong>der</strong> „Verordnung (EG) Nr. 411/2003 <strong>der</strong><br />
Kommission vom 5. März 2003 zur Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong><br />
Verordnung (EG) Nr. 805/1999 zur Festlegung <strong>der</strong><br />
Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr.<br />
40 GESCHÄFTSBERICHT DES BDB 2002/2003