Nationale Verkehrs- und Gewerbepolitik - Bundesverband der ...
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INTERNATIONALE GEWERBE- UND VERKEHRSPOLITIK<br />
Güterumschlag <strong>der</strong> Deutschen Binnenree<strong>der</strong>ei im Neusser Hafen.<br />
„Kapazitätspolitik <strong>der</strong> Gemeinschaftsflotte“, d.h. dem<br />
gesamten Berufsstand <strong>der</strong> Binnenschifffahrt auf Gemeinschaftsebene,<br />
dient <strong>und</strong> bereits deshalb eine<br />
Separierung des Fonds nicht in Betracht kommt. Auf die<br />
Frage, welches nationale Gewerbe in den Fonds eingezahlt<br />
hat, kommt es nach Auffassung <strong>der</strong> Kommission<br />
nicht an. Einer entsprechenden „rechtzeitigen“<br />
Än<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> EU-Verordnung 718/99 vor <strong>der</strong> EU-<br />
Osterweiterung wird unter Hinweis auf den Gr<strong>und</strong>satz<br />
<strong>der</strong> Nichtdiskriminierung im EG-Vertrag damit gleichfalls<br />
eine Absage erteilt. Die von EBU <strong>und</strong> ESO<br />
vorgeschlagene finanzielle Unterstützung <strong>der</strong> Verbandsarbeit<br />
auf internationaler Ebene wird ebenfalls als<br />
unvereinbar mit <strong>der</strong> EU-VO 718/99 betrachtet, da sich<br />
diese Maßnahme nicht unter den – allerdings nicht<br />
abschließenden – Maßnahmenkatalog des Artikels 8<br />
subsumieren lässt.<br />
Die DG TREN gibt den Hinweis, dass statt dessen<br />
Maßnahmen wie etwa die Hilfe bei <strong>der</strong> Einführung von<br />
Doppelhüllentankschiffen, die Hilfe bei <strong>der</strong> Anschaffung<br />
umweltfre<strong>und</strong>licher Motoren, die Hilfe bei <strong>der</strong> Einstellung<br />
<strong>und</strong> Ausbildung von Jugendlichen für den Sektor,<br />
o<strong>der</strong> die Hilfe bei <strong>der</strong> Anschaffung von Informations<strong>und</strong><br />
Kommunikationsmitteln an Bord <strong>der</strong> Schiffe (RIS) in<br />
Betracht kommen.<br />
EBU lässt Gutachten zum EU-Reservefonds erstellen<br />
Die Juristische Fakultät, Fachgruppe Europarecht <strong>der</strong><br />
Erasmus Universität in Rotterdam (Prof. Zwaan <strong>und</strong> Dr.<br />
Goudappel) ist von <strong>der</strong> Europäischen Binnenschiffahrts<br />
Union (EBU) mit <strong>der</strong> Erstellung eines juristischen Gutachtens<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Interpretation <strong>der</strong> Verordnung<br />
718/1999 des Rates im Zusammenhang mit <strong>der</strong><br />
Anwendung <strong>der</strong> Mittel aus dem Reservefonds beauftragt<br />
worden. Das schriftliche Gutachten wird Anfang<br />
Juli erwartet <strong>und</strong> soll als Argumentationshilfe gegenüber<br />
<strong>der</strong> EU-Kommission dienen, die den gemeinsamen<br />
Vorschlag von EBU <strong>und</strong> ESO zur Verwendung <strong>der</strong> r<strong>und</strong><br />
40 Mio. Euro im Reservefonds abgelehnt hatte.<br />
Rechtsvereinheitlichung in Europa<br />
schreitet fort<br />
CMNI eint Haftungssysteme an Rhein <strong>und</strong> Donau<br />
Das am 3. Oktober 2000 von 14 Nationen angenommene<br />
Budapester Übereinkommen über den Vertrag<br />
über die Güterbeför<strong>der</strong>ung in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />
(CMNI), von dem eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> Haftung<br />
für Schäden beim Gütertransport zu erwarten ist, wurde<br />
inzwischen von Ungarn ratifiziert. Die Schweiz hat eine<br />
Ratifikation noch im Jahr 2003 angekündigt. Das Übereinkommen<br />
tritt nach Ratifizierung durch fünf Staaten<br />
in Kraft.<br />
Daher ermutigt <strong>der</strong> BDB das deutsche Justizministerium,<br />
die Ratifikation ebenfalls voranzutreiben <strong>und</strong> den<br />
Anwendungsbereich des Übereinkommens auf innerdeutsche<br />
Transporte zu erstrecken. Die Ratifikation soll,<br />
so die Aussage des Justizministeriums, noch in dieser<br />
Legislaturperiode erfolgen, allerdings erwartet Deutschland<br />
die Unterstützung an<strong>der</strong>er Nationen. Der Wortlaut<br />
des Übereinkommens kann schon vor dessen Inkrafttreten<br />
bei Frachtverträgen verwendet werden. Aus<br />
nationaler Sicht erfor<strong>der</strong>liche Abweichungen sind dabei<br />
zu berücksichtigen.<br />
Umwelthaftungsrichtlinie bedroht umweltfre<strong>und</strong>lichen<br />
Transport von Gefahrgut<br />
Das bereits in Kraft getretene Übereinkommen über<br />
die Beschränkung <strong>der</strong> Haftung in <strong>der</strong> Binnenschifffahrt<br />
(CLNI) erhält in <strong>der</strong> Diskussion über die vorgeschlagene<br />
Europäische Umwelthaftungsrichtlinie (KOM (2002) 17),<br />
die eine verschuldensunabhängige, unbegrenzte Haf-<br />
42 GESCHÄFTSBERICHT DES BDB 2002/2003