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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

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Energieaudits für Betriebe4 Energieaudits für Betriebe4.1 Generelle AnmerkungArt. 3 lit. l definiert „Energieaudits“ als ein „systematisches Verfahren <strong>zur</strong> Erlangung ausreichen<strong>der</strong>Informationen über das bestehende Energieverbrauchsprofil eines Gebäudes o<strong>der</strong>einer Gebäudegruppe, eines Betriebsablaufs in <strong>der</strong> Industrie und/o<strong>der</strong> einer Industrieanlageo<strong>der</strong> privater o<strong>der</strong> öffentlicher Dienstleistungen, <strong>zur</strong> Ermittlung und Quantifizierung <strong>der</strong>Möglichkeiten für kostenwirksame Energieeinsparungen und Erfassung <strong>der</strong> Ergebnisse ineinem Bericht.“Diese Methode bezieht sich nur auf Betriebe, inkl. landwirtschaftlicher Betriebe, nicht jedochauf private Haushalte.Grundsätzlich werden nicht nur umfassende Energieaudits son<strong>der</strong>n auch spezifische Energieauditsanerkannt. Damit sind Audits für spezifische Technologie- o<strong>der</strong> Maßnahmenbereichegemeint (z. B. Druckluft und/o<strong>der</strong> Leckagenbehebung, Kesseltausch). Technische undorganisatorische Maßnahmen werden grundsätzlich gleich behandelt. Die entsprechendenEinsparungen entstehen aus <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Maßnahmen und sind in <strong>der</strong> Meldung andie <strong>Monitoringstelle</strong> anzugeben.4.2 VorgehensweiseEnergieaudits sind von qualifizierten, energieträger- und produktunabhängigen Energieauditorendurchzuführen und es ist ein Beratungsbericht zu erstellen. Die geplanten und gesetztenMaßnahmen sind regelmäßig (z. B. jährlich) zu dokumentieren.Erfor<strong>der</strong>liche Qualifikationskriterien <strong>der</strong> EnergieauditorenAls Qualifikationskriterien für Energieauditoren gelten folgende zwei Muss-Kriterien:UND1. Energietechnisches Fachwissen, das durch erfolgreiche Absolvierung folgen<strong>der</strong>Ausbildungen o<strong>der</strong> Kurse nachgewiesen werden kann: HTL, Fachhochschulen imrelevanten Bereich, Technische Universitäten, Europäischer Energiemanager(EUREM), Energieberater F-Kurs und vergleichbare Kurse wie z. B.: Energieoptimierungund Energiemanagement für Betriebe und Institutionen, betriebliches Energienmanagementsowie Ausbildungen in von den Bundeslän<strong>der</strong>n anerkannten Beratungsstellen.Die entsprechenden Kurse werden auf <strong>der</strong> Websitewww.monitoringstelle.at gelistet.2. 2-jährige Beratungs- o<strong>der</strong> Planungserfahrung in Betrieben im EnergiebereichEnergieträger- und Produktunabhängigkeit von EnergieauditorenDie Energieträger- und Produktunabhängigkeit ist jedenfalls dann gegeben, wenn unternehmensexterneenergieträger- und produktunabhängige Energieauditoren beauftragt werden.21

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