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Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

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Energieberatung• Eine Beratung auf Qualitätsniveau 2 liegt vor, wenn die Beratung (1) direkt mitdem Kunden durchgeführt wird, (2) eine individuelle Verbrauchsanalyse enthält und(3) mindestens 30 Minuten dauert.• Eine Beratung auf Qualitätsniveau 3 liegt vor, wenn (1) die Beratung beim Kundenvor Ort durchgeführt wird, (2) ein individuelles Energiekonzept in einem Berichterstellt wird und (3) länger als 60 Minuten dauert (z. B. Bau- und Sanierungsberatung,Thermographie) und (4) die Beratung von energieträger- und produktunabhängigenEnergieberaterInnen durchgeführt wird. Energieträger- und Produktunabhängigkeitvon EnergieberaterInnen ist jedenfalls dann gegeben, wenn unternehmensexterneenergieträger- und produktunabhängige Energieberater beauftragtwerden.Tabelle 5-1 gibt einen Überblick über die Einsparungsfaktoren in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Form<strong>der</strong> individuellen Energieberatung und den Qualitätsniveaus.Tabelle 5-1: Einsparungsfaktoren von unterschiedlichen Beratungsformen und QualitätsniveausQualitätsniveau 1 Qualitätsniveau 2 Qualitätsniveau 3Vor-Ort-Energieberatung 1 % 3 %Stationäre Beratung 0,25 % 1 % 3 %Telefonische Beratung 0,25 % 1 %Internetgestützte Beratung 0,25 %Lebensdauer <strong>der</strong> MaßnahmeDie Maßnahme „Energieberatung in privaten Haushalten“ berücksichtigt nicht die investivenKonsequenzen einer Energieberatung, son<strong>der</strong>n ausschließlich eine daraus resultierendeVerhaltensän<strong>der</strong>ung. Aus vorhandenen Studien ist erkennbar, dass eine langfristige undnachhaltige Verhaltensän<strong>der</strong>ung bei <strong>der</strong> Kundin o<strong>der</strong> dem Kunden kaum durch Einmalmaßnahmen,son<strong>der</strong>n nur durch konstante Informationsflüsse möglich ist, etwa in <strong>der</strong> Form vonBildungsarbeit, Erziehung o<strong>der</strong> Schulungen (ifeu 2006). Die hier angenommene Lebensdauerentspricht dem Default-Wert nach CEN-Workshop Agreement. Wird eine Energieberatungregelmäßig „aufgefrischt“, z. B. über eine kommentierte Verbrauchsvisualisierung mitSchwachstellenanalyse und Maßnahmenvorschlägen, so kann die Lebensdauer verdoppeltd.h. auf 4 Jahre ausgedehnt werden.Qualifikationskriterien für EnergieberaterInnenEnergieberatungen sind von qualifizierten EnergieberaterInnen durchzuführen. Als Qualifikationgilt <strong>der</strong> Nachweis energietechnischen Fachwissens, das durch erfolgreiche Absolvierungfolgen<strong>der</strong> Ausbildungen o<strong>der</strong> Kurse nachgewiesen werden kann: HTL, Fachhochschulen imrelevanten Bereich, Technische Universitäten, Europäischer Energiemanager (EUREM),Energieberater A-Kurs und F-Kurs, sowie Ausbildung in von den Bundeslän<strong>der</strong>n anerkanntenBeratungsstellen. Die entsprechenden Kurse werden auf <strong>der</strong> Websitewww.monitoringstelle.at gelistet.31

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