12.07.2015 Aufrufe

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Intelligente Zähler und informative Abrechnungen10 Intelligente Zähler und informative AbrechnungenDie EU-Richtlinie über Endenergieeffizienz und Energiedienstleistungen (2006/32/EG)verlangt in Art. 13 Abs. 1, dass die Mitgliedstaaten sicherstellen, dass alle EndkundInnenindividuelle Zähler zu wettbewerbsorientierten Preisen erhalten, die „den tatsächlichenEnergieverbrauch des Endkunden und die tatsächliche Nutzungszeit wi<strong>der</strong>spiegeln.“ Soweitbestehende Zähler ersetzt werden, sind stets solche individuellen Zähler zu liefern.Darüber hinaus werden die Mitgliedsstaaten in Art. 13 Abs. 2 aufgerufen, sicherzustellen,dass die von den EVUs vorgenommene Abrechnung „den tatsächlichen Energieverbrauchauf klare und verständliche Weise wie<strong>der</strong>gibt.“ Die Endkunden müssen durch die Abrechnungein umfassendes Bild <strong>der</strong> gegenwärtigen Energiekosten vermittelt bekommen. DieAbrechnung auf <strong>der</strong> Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs muss so oft durchgeführtwerden, „dass die Kunden in <strong>der</strong> Lage sind, ihren eigenen Energieverbrauch zu steuern.“Schließlich definiert Art. 13 Abs. 3 welche Informationen in o<strong>der</strong> zusammen mit Abrechnungen,Verträgen, Transaktionen und/o<strong>der</strong> Quittungen den EndkundInnen „auf klare und verständlicheWeise“ <strong>zur</strong> Verfügung gestellt werden müssen. Neben dem tatsächlichen Energieverbrauchmit den geltenden Preisen sind das Vergleiche mit dem Energieverbrauch in<strong>der</strong> Vorjahresperiode sowie mit dem Durchschnittsverbrauch einer ähnlichen Verbraucherkategorie(Benchmarks) und Kontaktinformationen zu Einrichtungen, die Informationen u. a.über Energieeffizienzmaßnahmen <strong>zur</strong> Verfügung stellen.10.1 Berechnung <strong>der</strong> EnergieeinsparungMaßnahmenbeschreibungDie Maßnahme sieht vor, dass <strong>der</strong> Netzbetreiber in privaten Haushalten individuelle Zählerinstalliert, die den tatsächlichen Energieverbrauch <strong>der</strong> Endkundin o<strong>der</strong> des Endkundensowie die tatsächliche Nutzungszeit wi<strong>der</strong>spiegeln. Zusätzlich hat die Abrechnung dentatsächlichen Energieverbrauch wie<strong>der</strong>zugeben und sie hat so oft zu erfolgen, dass dieKundInnen in <strong>der</strong> Lage sind, ihren Energieverbrauch zu steuern. Um die Anfor<strong>der</strong>ung <strong>der</strong>Abrechnungsfrequenz in <strong>der</strong> vorliegenden Methode eindeutig bestimmen zu können, wirdein im internationalen Vergleich plausibler Zeitraum von einem Monat festgelegt. 40 Die aufden Abrechnungen enthaltenen Informationen haben die Anfor<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Richtlinie nachArt. 13 Abs. 3 zu berücksichtigen. Schließlich muss die Installation mit einer einmaligenEnergieberatung bzw. ausreichenden Anwendungsinformationen begleitet werden, damit dieKundInnen tatsächlich in die Lage versetzt werden, ihren Energieverbrauch zu steuern.40 Vgl. die Anfor<strong>der</strong>ungen in Schweden sowie die Vorschläge <strong>der</strong> Europäischen Kommission im so genannten„Dritten Legislativen Paket“ vom September 2007, in denen in Anhang A <strong>der</strong> Buchstabe i eingefügt wurde, <strong>der</strong>von den Mitgliedsstaaten for<strong>der</strong>t, dass die Kunden „monatlich in angemessener Form über ihren tatsächlichenStromverbrauch und ihre Stromkosten informiert werden. Den Kunden dürfen dafür keine zusätzlichen Kosten inRechnung gestellt werden.“67

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!