12.07.2015 Aufrufe

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

Methoden zur richtlinienkonformen Bewertung der ... - Monitoringstelle

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Energieaudits für BetriebeAufzeichnungsverpflichtung und Überprüfung <strong>der</strong> EnergieeinsparungDie Richtlinie (2006/32/EG) sieht Überprüfungen <strong>der</strong> Energieeinsparungen durch Dritte vor.Zur Kontrolle <strong>der</strong> Umsetzung von Maßnahmen bzw. <strong>der</strong> <strong>Bewertung</strong> des Einsparpotenzials istes wesentlich, die diesbezüglichen Aufzeichnungen aufzubewahren. Die Aufzeichnungen <strong>zur</strong>Einsparungsabschätzung o<strong>der</strong> -erhebung müssen lesbar, identifizierbar und rückverfolgbarsein. Die Belege sind jedenfalls elektronisch o<strong>der</strong> als Hardcopy bis 2018 aufzubewahren.Aufzeichnungen können neben dem Beratungsbericht und dem Nachweis <strong>zur</strong> Umsetzungauch Belege <strong>zur</strong> Einsparungsabschätzung und -erhebung <strong>der</strong> Maßnahmen sein. Beispielesind Kopien von Energieträger Rechnungen, Auswertungen aus dem Leitsystem, Kopien vonZählerständen, Aufzeichnungen über die Auslastung, den Produktmix, über Betriebsstillstände,Herstellerangaben, Lieferbestätigungen, Messergebnisse, Berechnungen...Überprüfung durch DritteDie Überprüfung durch Dritte ist durch folgende Vorgangsweise zu ermöglichen: Bei <strong>der</strong>Beauftragung zum Energieaudit durch die zu auditierende Firma, ist die Vertraulichkeit desBeratungsberichtes mit folgen<strong>der</strong> Ausnahme zu gewährleisten: „Im Zuge <strong>der</strong> Überprüfungdurch öffentliche Stellen o<strong>der</strong> durch öffentliche Stellen beauftragte Dritte können aus demBeratungsbericht die geplanten Maßnahmen und (falls relevant) die Nachweise <strong>zur</strong> Umsetzung<strong>der</strong> Maßnahmen o<strong>der</strong> <strong>der</strong> gesamte anonymisierte Beratungsbericht eingesehen werden.“4.3 Empfehlungen <strong>zur</strong> Durchführung <strong>der</strong> EnergieauditsVorgehensweiseFür die Durchführung von Energieaudits empfiehlt sich folgende Vorgangsweise (nach VDI3922):• Kontaktaufnahme• Angebot und Auftrag• Erfassung des Ist-Zustandes (Prüfung, ob Datenmaterial ausreichend, sonst Messungveranlassen)• Darstellung und <strong>Bewertung</strong> des Ist-Zustandes• Vorschläge <strong>zur</strong> rationellen Energienutzung• Entwicklung von Gesamtkonzepten (inkl. Vergleich <strong>der</strong> vorgeschlagenen Alternativen)• <strong>Bewertung</strong> und Maßnahmenauswahl• Präsentation und Beratungsbericht• Umsetzung und ErfolgskontrolleInstrumente <strong>zur</strong> Energieauditierung beinhalten1. Information und Dokumentation technischer Belange25

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!