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Gute Arbeit unter Druck!? Psychische Belastungen in der Arbeitswelt ...

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Beteiligungsregeln z.B.<br />

Freiwilligkeit: Das <strong>Arbeit</strong>sschutzgesetz schreib die Mitwirkungspflicht<br />

von <strong>Arbeit</strong>nehmern im betrieblichen <strong>Arbeit</strong>s-<br />

und Gesundheitsschutz vor. Das bedeutet z.B.<br />

dass bei Fragebogenaktionen im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen<br />

alle <strong>Arbeit</strong>nehmer e<strong>in</strong>en Fragebogen<br />

abzugeben haben. Sie können allerd<strong>in</strong>gs nicht gezwungen<br />

werden, diesen auch ehrlich und vollständig<br />

auszufüllen. Dass sie dieses tun, kann durch die Spielregeln<br />

nur wahrsche<strong>in</strong>licher gemacht werden. Die Freiwilligkeit<br />

bezieht sich auch auf die Teilnahme an weiter<br />

gehenden Maßnahmen, z.B. die Beteiligung an e<strong>in</strong>em<br />

Gesundheitszirkel o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er mo<strong>der</strong>ierten Gruppenanalyse.<br />

Nichts wird veröffentlicht, bevor es genehmigt ist: Speziell<br />

für die Protokollierung von Gruppengesprächen gilt,<br />

dass das Protokoll mit den Beteiligten abgestimmt werden<br />

muss, bevor es an die betriebs<strong>in</strong>terne Öffentlichkeit<br />

geht. Die Beteiligten müssen die Chance erhalten, solch<br />

e<strong>in</strong> Protokoll zu korrigieren und gegebenenfalls auch<br />

Punkte zu streichen, die als zu sensibel, problematisch<br />

o<strong>der</strong> nicht lösbar erachtet werden.<br />

Durchführung während <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>szeit o<strong>der</strong> Freizeitausgleich:<br />

Die Teilnahme an Gefährdungsbeurteilungen, vor<br />

allem die Teilnahme an <strong>unter</strong> Umständen mehrstündigen<br />

Sitzungen, sollte als <strong>Arbeit</strong>szeit zu vergüten se<strong>in</strong>, um<br />

ke<strong>in</strong>e zusätzlichen zeitlichen <strong>Belastungen</strong> <strong>der</strong> Teilnehmenden<br />

zu verursachen.<br />

Vorschläge und Kritiken werden formell berücksichtigt:<br />

Dieses ist e<strong>in</strong> wesentlicher Erfolgsfaktor für alle Arten<br />

beteiligungsgestützter Gefährdungsbeurteilungen. Das<br />

bedeutet nicht, dass Vorschläge, die z.B. von Beteiligungsgruppen<br />

entwickelt werden, unbed<strong>in</strong>gt angenom-<br />

65<br />

Handlungsmöglichkeiten für den Abbau psychischer Fehlbelastungen<br />

men werden müssen. Aber wenn Vorschläge nicht umgesetzt<br />

werden können, muss dieses begründet werden.<br />

Nur dann haben die Mitarbeiter auch das Gefühl, ernst<br />

genommen zu werden – und behalten die Bereitschaft<br />

bei, sich weiter engagiert um die Verbesserung von <strong>Arbeit</strong>sbed<strong>in</strong>gungen<br />

und <strong>Arbeit</strong>sabläufen zu beteiligen.<br />

Nutzenbilanz muss positiv se<strong>in</strong> z.B.<br />

bessere <strong>Arbeit</strong>sbed<strong>in</strong>gungen, höhere <strong>Arbeit</strong>szufriedenheit,<br />

Effizienzsteigerung: Es muss von vornhere<strong>in</strong> deutlich<br />

gemacht werden, dass die Beurteilung psychischer<br />

<strong>Belastungen</strong> ke<strong>in</strong>e lästige Pflichtübung, ungezielter<br />

Aktionismus o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Art großflächiger „Meckerkasten“<br />

ist, son<strong>der</strong>n dass wirklich Verbesserungen entwickelt<br />

und umgesetzt werden sollen<br />

Grundsatz 2 Beteiligung von Mitarbeitern<br />

Gerade bei <strong>der</strong> Ermittlung psychischer <strong>Belastungen</strong> gilt:<br />

Ohne die offene Information und die <strong>in</strong>tensive Beteiligung<br />

von Mitarbeitern lassen sich ke<strong>in</strong>e verwertbaren Ergebnisse<br />

erzielen.<br />

Dieses gilt zum e<strong>in</strong>en für die Ermittlungsphase: Aufgrund<br />

des Zusammenhangs mit „objektiven“ psychischen <strong>Belastungen</strong>,<br />

„subjektiven“ bzw. <strong>in</strong>dividuellen Beanspruchungen,<br />

Bef<strong>in</strong>dlichkeitsstörungen und gesundheitlichen Beschwerden<br />

lässt sich dieser Komplex nur sehr unzureichend ohne<br />

die Beteiligung <strong>der</strong> Mitarbeiter beurteilen.<br />

Das gilt zum an<strong>der</strong>en für die Maßnahmenentwicklung: Erst<br />

das Wissen <strong>der</strong> Mitarbeiter über die konkreten <strong>Belastungen</strong><br />

an ihrem <strong>Arbeit</strong>splatz, die sowohl gesundheitsbelastend als<br />

auch als Effizienzbremse wirken, können menschen- und<br />

sachgerechte Lösungen entwickelt werden.

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