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Gute Arbeit unter Druck!? Psychische Belastungen in der Arbeitswelt ...

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Grundsatz 3 Umsetzungsorientierung<br />

Von Anfang an muss klar se<strong>in</strong>, dass psychische <strong>Belastungen</strong><br />

nicht (nur) um ihrer selbst Willen erhoben werden. Mitentscheidend<br />

für den Erfolg <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung ist <strong>der</strong><br />

Entschluss, aufgedeckte Missstände auch wirklich anzugehen.<br />

Wichtig dabei ist, dass Vorschläge, die z.B. von Beschäftigten<br />

entwickelt werden, ernst genommen und<br />

möglichst umgesetzt werden. Zum<strong>in</strong>dest darf ke<strong>in</strong> Vorschlag<br />

ohne Begründung abgelehnt o<strong>der</strong> se<strong>in</strong>e Bearbeitung auf<br />

den „Sankt-Nimmerle<strong>in</strong>s-Tag“ verschoben werden.<br />

Alle Ergebnisse <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung und die daraus<br />

erfolgenden Konsequenzen s<strong>in</strong>d an die Mitarbeiter zurückzumelden.<br />

Grundsatz 4 Wirkungskontrolle und kont<strong>in</strong>uierliche<br />

Verbesserung<br />

Die Maßnahmen s<strong>in</strong>d nach ihrer Umsetzung auf ihre Wirkung<br />

zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Dieses<br />

ist sowohl gesetzlicher Auftrag als auch Instrument zur<br />

Aufwand-Nutzen-Abschätzung, mith<strong>in</strong> selbstverständlicher<br />

Bestandteil guter Managementpraktiken. Dabei ist es s<strong>in</strong>nvoll<br />

(und oft genug sehr spannend), Wirkungen so weit wie<br />

möglich <strong>in</strong> mehrere Richtungen zu überprüfen:<br />

Auswirkungen auf gesundheitliches Empf<strong>in</strong>den<br />

Auswirkungen auf die Erledigung von <strong>Arbeit</strong>saufgaben<br />

Auswirkungen auf Qualität und Kundenbeziehungen<br />

f<strong>in</strong>anzielle Auswirkungen.<br />

Bei e<strong>in</strong>er ernsthaft betriebenen Gefährdungsbeurteilung<br />

und e<strong>in</strong>em „Gefährdungsabbau an <strong>der</strong> Quelle“ wird die<br />

Wirkungskontrolle normalerweise positiv ausfallen: In Betrieben,<br />

die solch e<strong>in</strong>en Prozess durchlaufen, s<strong>in</strong>d sowohl<br />

67<br />

Handlungsmöglichkeiten für den Abbau psychischer Fehlbelastungen<br />

Gefährdungsbeurteilungen eignen sich für die Begleitung, Gestaltung<br />

und Erfolgskontrolle betrieblicher Reorganisationsmaßnahmen<br />

Führungskräfte und oft auch Betriebsräte sowie die betrieblichen<br />

Experten des <strong>Arbeit</strong>s- und Gesundheitsschutzes oft<br />

auf zweierlei Art und Weise überrascht:<br />

Darüber, wie wenig sie bisher über „ihren“ Betrieb wussten,<br />

son<strong>der</strong>n allenfalls ahnten, „dass etwas im Busch<br />

ist“ (an<strong>der</strong>erseits: wenn die Ergebnisse die „schlimmen“<br />

Ahnungen bestätigt haben, können sie, da sie nunmehr<br />

dokumentiert s<strong>in</strong>d, nicht mehr verdrängt o<strong>der</strong> an die<br />

Seite geschoben werden)<br />

darüber, wie viel Innovationskraft auf allen Fel<strong>der</strong>n <strong>der</strong><br />

<strong>Arbeit</strong>s- und Prozessgestaltung die Beteiligung von Mitarbeitern<br />

erbr<strong>in</strong>gt.<br />

Da mit e<strong>in</strong>er Gefährdungsbeurteilung e<strong>in</strong>e Momentaufnahme<br />

vorgenommen wird, Betriebe und Menschen sich jedoch<br />

kont<strong>in</strong>uierlich entwickeln, ist <strong>der</strong> Prozess <strong>der</strong> Gefährdungsbeurteilung<br />

<strong>in</strong> regelmäßigen Abständen neu zu durchlaufen.<br />

Der Aufwand dafür ist <strong>in</strong> aller Regel aufgrund e<strong>in</strong>es erfahrungsgestützten<br />

Optimierungsprozesses überschaubar.<br />

Dieses gilt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann, wenn <strong>der</strong> erste Durchgang<br />

gründlich vorbereitet und gut durchgeführt wird – und Maßnahmen<br />

tatsächlich umgesetzt werden.<br />

Gefährdungsbeurteilungen eignen sich, wenn sie richtig<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, zudem für die Begleitung, Gestaltung<br />

und Erfolgskontrolle betrieblicher Reorganisationsmaßnahmen:<br />

Dar<strong>in</strong> liegt nicht nur wie<strong>der</strong>um e<strong>in</strong>e rechtliche<br />

Verpflichtung, bei allen Verän<strong>der</strong>ungen <strong>in</strong> <strong>der</strong> <strong>Arbeit</strong>sgestaltung<br />

die Gefährdungen und <strong>Belastungen</strong> zu beurteilen.<br />

Mehr noch liegt dar<strong>in</strong> die Chance, die <strong>Arbeit</strong> so zu gestalten,<br />

dass sowohl die Gesundheit <strong>der</strong> Mitarbeiter als auch<br />

die Zukunftsfähigkeit des Unternehmens gesichert werden:

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