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PAN – PAN – PAN Emirates und Co. Fluglärm in Frankfurt Prof. Dr ...

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der fl ugleiter 2012/04 Recht<br />

14<br />

Mit dem Kopf gegen die Wand<br />

Airl<strong>in</strong>es scheitern erneut mit Schadenersatzforderungen gegen die GdF<br />

DFS behält sich Schadenersatz gegen TK- <strong>und</strong> Vorstandsmitglieder vor<br />

von David Schäfer <strong>–</strong> Fachanwalt für Arbeitsrecht <strong>–</strong><br />

Weißmantel & Vogelsang <strong>–</strong> Bremen, <strong>Frankfurt</strong><br />

Die bemerkenswerte Allianz aus Lufthansa, Air Berl<strong>in</strong> <strong>und</strong><br />

Ryanair ist <strong>in</strong> erster Instanz mit dem Versuch gescheitert,<br />

verme<strong>in</strong>tliche Schäden wegen e<strong>in</strong>es Arbeitskampfes <strong>in</strong> der<br />

Flugsicherung von der GdF ersetzt zu bekommen. Diesmal<br />

betraf es die Ankündigungen von Streiks gegenüber der DFS<br />

am 02. <strong>und</strong> 08. August 2011, die bei den Kläger<strong>in</strong>nen zu<br />

Schäden <strong>in</strong> Höhe von ca. 3,5 Millionen Euro geführt haben<br />

sollen. Die Arbeitskämpfe hatten letztlich nicht stattgef<strong>und</strong>en,<br />

am Ende hat die DFS die Schlichtung angerufen.<br />

Das Arbeitsgericht hat se<strong>in</strong>e Klageabweisung überwiegend<br />

damit begründet, dass die Airl<strong>in</strong>es von den angekündigten<br />

Arbeitskampfmaßnahmen lediglich mittelbar betroffen gewesen<br />

seien. Die Zielrichtung des Streiks sei die <strong>Dr</strong>uckausübung<br />

auf den Tarifpartner DFS gewesen, die Fluggesellschaften<br />

seien zwar unausweichlich davon betroffen<br />

gewesen, jedoch nicht gezielt. Es seien im Verhältnis der<br />

Flugsicherung zu den Flugbetrieben ke<strong>in</strong>e Besonderheiten<br />

ersichtlich, die gegenüber den sonstigen Gepfl ogenheiten<br />

e<strong>in</strong>e derartige Haftungserweiterung rechtfertigen könnten.<br />

<strong>Dr</strong>ittbetroffene können bisher ke<strong>in</strong>e Streikschäden geltend<br />

machen<br />

Tatsächlich ist es so, dass die unmittelbar bestreikten Arbeitgeber<br />

wegen etwaiger rechtswidriger Arbeitskampfmaßnahmen<br />

Unterlassung bzw. Schadenersatz von der Gewerkschaft<br />

verlangen können. Streikbetroffenen <strong>Dr</strong>itten wurde<br />

e<strong>in</strong> solches Recht bislang jedoch noch nicht zuerkannt. Im<br />

Gegenteil hat etwa das LAG Hamm (29.10.2009, 8 SaGa 22/09)<br />

e<strong>in</strong>e entsprechende Klage von Eltern gegen ver.di wegen e<strong>in</strong>es<br />

Streiks der Erzieher <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Krippe aus diesem Gr<strong>und</strong><br />

zurückgewiesen.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus hat das Arbeitsgericht auch <strong>in</strong> Frage gestellt,<br />

ob sich die Kläger<strong>in</strong>nen überhaupt auf e<strong>in</strong>en verme<strong>in</strong>tlichen<br />

Verstoß der GdF gegen die Friedenspfl icht berufen können.<br />

Die Friedenspfl icht ergibt sich ohne weiteres aus dem Abschluss<br />

e<strong>in</strong>es Tarifvertrages für die Dauer se<strong>in</strong>er Laufzeit. Sie<br />

betrifft jedoch gr<strong>und</strong>sätzlich nur das Vertragsverhältnis der<br />

Tarifvertragspartner <strong>und</strong> ihrer Mitglieder untere<strong>in</strong>ander. E<strong>in</strong>e<br />

darüber h<strong>in</strong>ausgehende Schutzwirkung zugunsten <strong>Dr</strong>itter<br />

vermochte das Gericht nicht zu erkennen <strong>–</strong> sie wäre auch e<strong>in</strong>e<br />

gänzlich neue Rechtskonstruktion gewesen.<br />

Die Rechtsprechung des Arbeitsgerichts <strong>Frankfurt</strong> festigt sich<br />

Das ist nicht das erste Urteil, <strong>in</strong> dem das Arbeitsgericht <strong>Frankfurt</strong><br />

<strong>in</strong> diesem S<strong>in</strong>ne entscheidet. Aufmerksame Leser des<br />

„fl ugleiter“ werden sich an die entsprechende Ause<strong>in</strong>andersetzung<br />

zum Unterstützungsarbeitskampf der Lotsen <strong>in</strong> Stuttgart<br />

für den Streik <strong>in</strong> der Vorfeldkontrolle am Flughafen Stuttgart<br />

er<strong>in</strong>nern: Damals waren es zwar andere Wettbewerber<br />

der Lufthansa, die geme<strong>in</strong>sam mit dieser zunächst die Unterlassung<br />

des Unterstützerstreiks, später Schadenersatz von<br />

der GdF beanspruchten. Schon im Eil verfahren hatte die<br />

12. Kammer des Arbeitsgerichts (12 Ga 64/09, 05.05.2009)<br />

Zweifel an der Antragsbefugnis der Fluggesellschaften geäußert,<br />

die Klage aber aus anderen Gründen abgewiesen. Im<br />

Schadenersatzprozess hat die 10. Kammer (10 Ca 3468/11,<br />

27.03.2012) die Klage dann hieran scheitern lassen.<br />

Nun haben sich bereits drei Kammern des Arbeitsgerichts<br />

entsprechend positioniert <strong>und</strong> den Airl<strong>in</strong>es die Antragsberechtigung<br />

abgesprochen, aber diese machen unbeirrt weiter:<br />

In beiden Fällen <strong>–</strong> Unterstützungsstreik 2009 <strong>in</strong> Stuttgart<br />

<strong>und</strong> Streikankündigung im August 2011 <strong>–</strong> haben sie Berufung<br />

e<strong>in</strong>gelegt. Und auch wegen des Arbeitskampfes bei der<br />

Fraport AG hat u.a. die Lufthansa wieder Schadenersatz <strong>in</strong><br />

erheblicher Höhe klageweise angemeldet. Be<strong>in</strong>ahe die Hälfte<br />

der <strong>in</strong>sgesamt angeblich zehn Millionen Euro Schaden bei<br />

Fraport, DFS <strong>und</strong> Lufthansa soll der Airl<strong>in</strong>e entstanden se<strong>in</strong>.

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