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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> AVerwGebO NRW 211TarifstelleGegenstandBesteht ein Bauvorhaben aus mehreren baulichen Anlagen, <strong>für</strong>die eine Baugenehmigung (ein Bauschein) erteilt wurde, sind dieGebühren nach den Tarifstellen 2.4.10.1 bis 2.4.10.6 nur <strong>für</strong> diebaulichen Anlagen zu berechnen, <strong>für</strong> die die jeweilige Amtshandlungvorgenommen wurde.Bauüberwachung und Bauzustandsbesichtigungen von Werbeanlagenund Abbrüchen sind durch die Gebühren nach Tarifstellen2.4.1.5 und 2.4.4 abgegolten.GebührEuro2.4.10.6 Für die Überprüfung, ob bei Bauzustandsbesichtigungen festgestellteMängel beseitigt wurdenGebühr nach Zeitaufwand,und zwar jeangefangene Stunde1/1 der Gebühr nachTarifstelle 2.1.42.4.10.7 Neben den Gebühren nach Tarifstellen 2.4.10.1 bis 2.4.10.3werden <strong>für</strong> die Prüfung bei Bauüberwachungen (§ 81 BauONRW) oder Bauzustandsbesichtigungen (§ 82 BauO NRW) vonbaulichen Anlagen, ob entsprechend den genehmigten bautechnischen Nachweisenim Sinne von § 8 BauPrüfVO gebaut wurde, die Nachweise der Verwendbarkeit der Bauprodukte vorliegensowie die <strong>für</strong> ihre Verwendung oder Anwendung getroffenenNebenbestimmungen eingehalten wurden,zusätzliche Gebühren nach dem Zeitaufwand erhoben, und zwarje angefangene Stunde 1/1 der Gebührnach Tarifstelle2.1.4jedoch mindestenshöchstens aberVoraussetzung <strong>für</strong> die Erhebung der Gebühr ist, <strong>das</strong>s die Bauaufsichtsbehördeverlangt hat, ihr oder einem Beauftragten Beginnund Ende bestimmter Bauarbeiten anzuzeigen (§ 82 Abs. 2Satz 2 BauO NRW). Maßgeblich <strong>für</strong> die Berechnung derHöchstgebühr ist die Rohbausumme oder Herstellungssumme,die der Berechnung der Gebühren <strong>für</strong> die Prüfung der Nachweisezugrunde lag.2.4.10.8 Für die Überprüfung, ob bei Nutzungsänderungen im Sinne derTarifstelle 2.4.3 Buchstabe a) die mit der Genehmigung verbundenenNebenbestimmungen eingehalten wurdendie Mindestgebührnach Tarifstelle2.1.5.41/2 der Gebührnach Tarifstelle2.1.5Gebühr nach Zeitaufwand,und zwarje angefangeneStunde 1/1 derGebühr nach Tarif-Juni 2013 17

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