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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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211 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>TarifstelleGegenstandGebührEuro5b.4.8 Auskunft aus einer oder Einsicht in eine Sammelakte 85b.4.9Suchen eines Eintrags oder Vorgangs, wenn hier<strong>für</strong> zum Aufsuchennotwendige Angaben nicht gemacht werden können, jenach Aufwand17 bis 665b.4.10 Eintragung in ein internationales Stammbuch der Familie 105b.4.11 Aufnahme eines Antrags <strong>für</strong> die Durchführung des Verfahrenszur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachendurch die <strong>Land</strong>esjustizverwaltung25Anmerkung:Die Vergütung <strong>für</strong> einen zugezogenen Dolmetscher sowie <strong>für</strong>einen auf Wunsch der Eheschließungs- bzw. Lebenspartnerschaftswilligenbesonderen Aufwand im Rahmen der Eheschließungbzw. der Begründung einer Lebenspartnerschaft ist alsAuslage nach § 10 des Gebührengesetzes <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>vom 23. August 1999 (GV. NRW. S. 524) zuerheben.8 Forst-, Fischerei- und Jagdangelegenheiten (8.2 – 8.2.4.2)8.2 Fischereiangelegenheiten8.2.1 Genehmigung des Fischfangs mit Elektrizität 208.2.2 Erteilung eines Jahresfischereischeins 88.2.3 Erteilung eines Fünfjahresfischereischeins 248.2.4 Erteilung eines Jugendfischereischeins 48.2.4.1 Erteilung eines Sonderfischereischeines 88.2.4.2 Erteilung eines Sonderfischereischeines <strong>für</strong> fünf Jahre 248.2.4.3 Erteilung eines Ersatzfischereischeins bei Verlust des Original-Fischereischeins (zu Nrn. 8.2.2 bis 8.2.4.2)59 Fundsachen (9 – 9.1)9.1 Verwahrung von Fundsachena) im Werte bis 25 Euro kostenfreib) im Werte von 26 Eurobis 150 Euro530 Juni 2013

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