12.07.2015 Aufrufe

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> AVerwGebO NRW 211TarifstelleGegenstandBei der Versendung von Bußgeldakten im Ordnungswidrigkeitsverfahrenist § 107 Abs. 5 Ordnungswidrigkeitengesetzeinschlägig. Dies gilt <strong>für</strong> jede Art der Übersendung von Bußgeldakten,also auch bei der Versendung von Bußgeldakten zurAbwicklung zivilrechtlicher Ansprüche und Interessen.GebührEuro30.4 Erteilung von schriftlichen Auskünften, die über § 7 Absatz 1Nummer 1 GebG NRW hinausgehen, und entsprechendenmündlichen Auskünften sowie Erteilung von Auskünften, diewirtschaftlichen Zwecken dienen30.5 Amtshandlungen, <strong>für</strong> die keine andere Tarifstelle vorgesehen istund die nicht einem von der handelnden Behörde wahrzunehmendenbesonderen öffentlichen Interesse dienen10 bis 2 5000 bis 50031 Rechtsbehelfe (31)Erteilung von Bescheiden über Widersprüche- wenn und soweit sie zurückgewiesen werden -a) Dritter, die sich durch die Sachentscheidung beschwert fühlen10 bis 500b) gegen Kostenentscheidungen 10 bis 250Juni 2013 47

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!