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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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211 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>TarifstelleGegenstandGebührEuro29.1.11 Genehmigung zum Ausbau von Zubehörräumen zu Wohnraumnach § 21 Absatz 4 WFNG NRW29.1.12 Genehmigung einer neuen Durchschnittsmiete nach Ausbau undErweiterung nach § 7 Abs. 1 bis 3 und § 8 NMV 197029.1.13 Anerkennung erhöhter Gesamtkosten, Zustimmung zur Modernisierung,Zustimmung zum Ansatz von Zinsersatz und von erhöhtenErbbauzinsen nach §§ 11 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 7, 22Abs. 3 und 23 Abs. 2 II. Berechnungsverordnung, wenn dieAmtshandlung nach Anerkennung der Schlussabrechnung vorgenommenwird50 bis 10010 bis 10010 bis 10029.1.14 Gutachten <strong>für</strong> den Vermieter über die Höhe der Kosten- undVergleichsmietea) je Familienheim oder Eigentumswohnung 17,50 bis 60b) bei Miet- und Genossenschaftswohnungen je Gebäude 30 bis 18029.1.15 Erteilung der Wohnberechtigungsbescheinigung im Bergarbeiterwohnungsbaunach § 6 Bergarbeiterwohnungsbaugesetz -BergArbWoBauG -5 bis 2029.1.16 nicht besetzt29.1.17 nicht besetzt29.1.18 Bescheinigung zur Weitergewährung von Aufwendungszuschüssenoder Aufwendungsdarlehen29.1.19 Bezugsgenehmigung <strong>für</strong> eine mit nichtöffentlichen Mitteln geförderteWohnung29.1.20 Bestätigung des Endtermins der Zweckbestimmung von Wohnraumgemäß § 24 Absatz 1 2. Alternative WFNG NRW5 bis 105 bis 15529.1.21 Erteilung einer Förderzusage nach den Richtlinien zur Förderungvon investiven Maßnahmen im Bestand in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (RL BestandsInvest, SMBl. NRW. 2375) in der jeweilsgeltenden FassungMindestgebühr 6029.1.22 Erteilung einer Bescheinigung zur Vorlage bei der darlehensverwaltendenStelle im Rahmen der Prüfung von Zinssenkungsanträgen<strong>für</strong> geförderte Eigentumsmaßnahmen0,4 Prozent derbewilligtenDarlehenssumme5 bis 2044 Juni 2013

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