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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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211 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>TarifstelleGegenstandGebührEurostelle 2.1.42.4.11 Nachweise und Bescheinigungen2.4.11.1 Für jede schriftliche Anforderung von Nachweisen und Bescheinigungennach § 68 Abs. 2 Satz 1, 3 BauO NRW, je Nachweisoder Bescheinigung2.4.11.2 Für jede schriftliche Anforderung von Bescheinigungen nach §82 Abs. 4 Satz 1 BauO NRW, je Bescheinigung50502.5 Sondergebühren2.5.1 Teilung von Grundstücken2.5.1.1 Entscheidung über die Erteilung einer Genehmigung zur Teilungvon Grundstücken (§ 8 BauO NRW) unter Berücksichtigung desUmfangs der baurechtlichen Prüfung2.5.1.2 Erteilung eines Zeugnisses nach § 8 Abs. 3 Satz 2 BauO NRW 502.5.2 Bauvorlagen2.5.2.1 Zurückweisung von Anträgen wegen Unvollständigkeit odererheblicher Mängel der Bauvorlagen (§ 72 Abs. 1 Satz 2 BauONRW)jedoch mindestens 502.5.2.2 Prüfung von nachträglich vorgelegten Bauvorlagen, die aufgrundeines geänderten Standsicherheitsnachweises erforderlichwerdenGebühr je gebildetesbebautesGrundstück: Euro50 bis 2501/4 der Gebühr, die<strong>für</strong> die Entscheidungüber denAntrag zu erhebenwäre1/5 bis 1/1 derGebühr nach Tarifstellen2.4.1, 2.4.2oder 2.4.42.5.2.3 Entscheidung über die Erteilung der Genehmigung von beabsichtigtenÄnderungen genehmigter Bauvorlagena) je nach dem Umfang der Abweichungen im Verhältnis zumgesamten Bauvorhabenb) wenn sich die Gebühr nach Buchstabe a) nicht bestimmenläßt2.5.3 Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungenbis zur Höhe derGebühr nach Tarifstellen2.4.1, 2.4.2,2.4.3 oder 2.4.450 bis 2502.5.3.1 Entscheidung über die Erteilung von Befreiungen nach § 31Abs. 2 oder § 34 Abs. 2 des Baugesetzbuches, Abweichungennach § 73 BauO NRW sowie Ausnahmen und Befreiungen nach§ 74 a BauO NRW je Befreiungstatbestand, Abweichungstatbe-50 bis 50018 Juni 2013

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