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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> AVerwGebO NRW 211TarifstelleGegenstandGebührEuro5b.2 Begründung einer Lebenspartnerschaft5b.2.15b.2.25b.2.35b.2.4Prüfung der Voraussetzungen <strong>für</strong> die Begründung einer Lebenspartnerschaftbei der Anmeldung der BegründungPrüfung der Voraussetzungen, wenn ausländisches Recht zubeachten istMitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft durchein anderes als <strong>das</strong> <strong>für</strong> die Anmeldung der Lebenspartnerschaftzuständige StandesamtMitwirkung an der Begründung einer Lebenspartnerschaft außerhalbder üblichen Öffnungszeiten des Standesamtes, ausgenommenbei lebensgefährlicher Erkrankung eines Erklärenden406640665b.3 Namensrechtliche Erklärungen5b.3.15b.3.2Beurkundung oder Beglaubigung einer Erklärung, Einwilligungoder Zustimmung zur Namensführung auf Grund familienrechtlicherVorschriftenErteilung einer Bescheinigung über eine Namensänderung oderüber eine namensrechtliche Erklärung2195b.4 Sonstige Amtshandlungen5b.4.1Nachträgliche Beurkundung einer Eheschließung oder der Begründungeiner Lebenspartnerschaft sowie einer Geburt nach §§34 bis 36 PStG405b.4.2 Nachträgliche Beurkundung eines Sterbefalls nach § 36 PStG 215b.4.35b.4.4Aufnahme einer Niederschrift über eine eidesstattliche VersicherungErteilung einer beglaubigten Abschrift oder eines Auszuges auseinem bis zum 31. Dezember 2008 angelegten Personenstandsbuchoder den früheren Standesregistern21105b.4.5 Erteilung einer Personenstandsurkunde gemäß § 55 PStG 105b.4.6Für ein zweites oder jedes weitere Exemplar einer Personenstandsurkunde,einer Abschrift oder eines Auszuges, wenn esgleichzeitig beantragt und in einem Arbeitsgang hergestellt wirddie Hälfte derGebühr nach Tarifstelle5b.4.4 bzw.4.55b.4.7 Auskunft aus dem oder Einsicht in ein Personenstandsregister 6Juni 2013 29

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