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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> AVerwGebO NRW 211TarifstelleGegenstandGebührEuro30 Sonstiges (30 – 30.5)30.1 Beglaubigungen, Bescheinigungen und Zeugnisse30.1.1 Beglaubigungen von Unterschriften oder Handzeichen 1,5030.1.2 Beglaubigungen von Abschriften, Ablichtungen usw. je Seite 1,50 bis 2,5030.1.3 Bescheinigungen 1,50 bis 530.1.4 Zeugnisse (z.B. Ursprungszeugnisse)Zu den Tarifstellen 30.1.1 bis 30.1.4:1. Gebührenfrei ist die Ausstellung von Bescheinigungen undZeugnissen in folgenden Angelegenheiten:a) Arbeits- und Dienstleistungen, Berufsausbildungb) Besuch von Schulen und Hochschulen2. Gebührenfrei sind Beglaubigungen und die Ausstellungvon Bescheinigungen und Zeugnissen in folgenden Angelegenheiten:a) Zahlung von Ruhegehältern, Witwen- und Waisengeldern,Krankengeldern, Unterstützungen und dergleichen aus öffentlichenund privaten Kassenb) Gnadensachenc) Fürsorgesachend) Nachweise der Bedürftigkeite) steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigungen <strong>für</strong> die Vergabeöffentlicher Aufträgef) Bescheinigung des Empfangs einer Anzeige über die Aufgabeeines Gewerbebetriebs (§ 15 Absatz 1 in Verbindung mit § 14Absatz 1 Satz 2 Nummer 3 GewO)g) Bescheinigungen, Bescheidabschriften und Mitteilungen derFinanzämter über die Höhe von Einheitswertenh) Bescheinigungen und Bescheidabschriften im Verfahren nachdem Feststellungsgesetz und dem Lastenausgleichsgesetzi) Bescheinigungen <strong>für</strong> steuerliche Zweckej) Bescheinigungen über Maßnahmen zur Luftreinhaltung zurVorlage bei der Finanzverwaltung (§ 82 EStDV)2,50 bis 2530.1.5 Beglaubigung von Urkunden, die zum Gebrauch im Ausland 10 bis 100Juni 2013 45

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