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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> AVerwGebO NRW 211TarifstelleGegenstandGebührEuroFassung29.1.5 Erteilung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 18 des Gesetzeszur Förderung und Nutzung von Wohnraum <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong><strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (WFNG NRW)Ausübung eines Besetzungs- oder Benennungsrechts nach § 17Absatz 3 des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum<strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (WFNG NRW)Erteilung einer Selbstnutzungsgenehmigung nach § 17 Absatz 7des Gesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum <strong>für</strong><strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (WFNG NRW)29.1.6 Erteilung einer Freistellung nach § 7 Absatz 1 WoBindG i.V.m.§ 30 WoFG, § 22 Abs. 3 Buchstabe b) WoBindG je WohnungErteilung einer Freistellung <strong>für</strong> im Einzelnen bestimmten Wohnraum(§ 19 Absatz 1 WFNG NRW) je WohnungErteilung einer Freistellung <strong>für</strong> Wohnraum bestimmter Art,Wohnraum in bestimmten Gebieten oder Wohnraum in besonderenTeilen eines Gemeindegebiets (§ 19 Abs. 1 WFNG NRW)Erteilung einer Leerstandsgenehmigung nach § 21 Absatz 2WFNG NRW je WohnungErteilung einer Genehmigung nach § 21 Abs. 3 WFNG NRWzur Zweckentfremdung oder baulichen Änderung je Wohnung29.1.7 Genehmigung zum Übergang von der Vergleichsmiete zur Kostenmietenach § 8 Abs. 3 WoBindG, § 15 Neubaumietenverordnung1970 - NMV 1970 -29.1.8 Genehmigung einer neuen Durchschnittsmiete gemäß § 5 aNMV 1970a) nach Zusammenfassung zu einer Wirtschaftseinheit oder nachAufteilung einer Wirtschaftseinheit – je Gebäudeb) nach Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen– je Wohnung29.1.9 Genehmigung einer Vereinbarung über die Mitvermietung vonEinrichtungs- und Ausstattungsgegenständen und über laufendeBetreuungsleistungen gemäß § 9 Abs. 6 WoBindG5 bis 205 bis 205 bis 205 bis 3010 bis 30100 bis 20010 bis 30100 bis 20010 bis 10030 bis 18017,50 bis 607,50 bis 5029.1.10 Auskunftserteilung nach § 16 Absatz 4 WFNG NRW 5Juni 2013 43

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