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Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW)

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211 AVerwGebO NRW Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong>TarifstelleGegenstandGebührEuro22.2 Entscheidung über Anträge auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungennach den §§ 6 und 7 des Feiertagsgesetzes <strong>NW</strong>20 bis 60029 Wohnungswesen und Städtebauförderung (29 – 29.1.22)29.1 Amtshandlungen zur Förderung des Wohnungsbaus29.1.1 Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung von Mietwohnraumin den Formen des § 8 Abs. 3 Nummer 2 bis 6 desGesetzes zur Förderung und Nutzung von Wohnraum <strong>für</strong> <strong>das</strong><strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (WFNG NRW) und Heimplätzensowie zur Nachrüstung bestehender Wohnheime einschließlichBaukontrolle und Kostennachweisverfahren29.1.2 Bewilligung von Fördermitteln zur Neuschaffung und zum Ersterwerbselbst genutzten Wohneigentums sowie zum Erwerbbestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzung0,4 v.H. derbewilligtenDarlehenssumme350 bis 1 00029.1.3 Bewilligung von Fördermitteln <strong>für</strong> Baumaßnahmen, die wegeneiner Schwerbehinderung erforderlich sind, sofern keine Gebührnach den Tarifstellen 29.1.1 oder 29.1.2 anfällt12029.1.4 Amtshandlungen, mit denen <strong>das</strong> Verwaltungsverfahren wegenmangelnder Mitwirkung des Antragstellers abgeschlossen wird,mit denen eine Förderzusage auf einen Rechtsnachfolger übertragenwird oder eine wesentliche Änderung der Förderzusagevorgenommen wirda) Neuschaffung von Mietwohnraum in den Formen des § 8 Absatz3 Nummer 3 bis 6 des Gesetzes zur Förderung und Nutzungvon Wohnraum <strong>für</strong> <strong>das</strong> <strong>Land</strong> <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (WFNGNRW) und Heimplätzen sowie zur Nachrüstung bestehenderWohnheime einschließlich Baukontrolle und Kostennachweisverfahren50 bis 1 000bei wesentlicher Änderung des Förderobjektes 0,1 bis 0,2 Prozentder beantragten oder bewilligten Darlehenssummeb) Neuschaffung und Ersterwerb selbst genutzten Wohneigentumssowie Erwerb bestehenden Wohneigentums zur Selbstnutzungc) Baumaßnahmen, die wegen einer Schwerbehinderung erforderlichsindd) Maßnahmen nach den Richtlinien zur Förderung von investivenMaßnahmen im Bestand in <strong>Nordrhein</strong>-<strong>Westfalen</strong> (RLBestandsInvest, SMBl. NRW. 2375) in der jeweils geltenden10 bis 50010 bis 6010 bis 50042 Juni 2013

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