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64KonzernlageberichtGesetzliche Vorschriften und Bestimmungen der Satzung überdie Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedern unddie Änderung der Satzung (Ziffer 6)Hinsichtlich der Ernennung und Abberufung von Vorstandsmitgliedernwird auf die gesetzlichen Vorschriften der §§ 84, 85AktG verwiesen. Darüber hinaus bestimmt § 7 Absätze 1 und 2der Satzung der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> in der Fassung vom 8. Juni 2012, dassder Aufsichtsrat die Vorstandsmitglieder bestellt und derenZahl bestimmt. Er kann ein Vorstandsmitglied zum Vorsitzendendes Vorstands ernennen. Der Aufsichtsrat hat des Weiterendie Befugnis, Vorstandsmitglieder als Stellvertreter des Vorsitzendendes Vorstands zu bestellen.Die Vorschriften zur Änderung der Satzung sind in den§§ 133, 179 AktG geregelt. Der Aufsichtsrat ist nach § 20 derSatzung der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> auch befugt, Änderungen der Satzung zubeschließen, die nur deren Fassung betreffen.Befugnisse des Vorstands, Aktien auszugeben oderzurückzukaufen (Ziffer 7)Gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 19. Mai 2010 ist derVorstand ermächtigt, bis zum 18. Mai 2015 bis zu insgesamt10 % des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung bestehendenGrundkapitals zu erwerben.Die Ermächtigung ist erteilt worden, um Aktien der Gesellschaftzu allen gesetzlich zulässigen Zwecken zu verwenden,insbesondere zu den folgenden:• zur Einführung von Aktien der Gesellschaft an ausländischenBörsen,• zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilenoder Beteiligungen an Unternehmen,• zum Zwecke des Anbietens und der Übertragung von Belegschaftsaktienan Arbeitnehmer der Gesellschaft oder der mitder Gesellschaft im Sinne der §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen.Die Gesellschaft hielt am Bilanzstichtag 80.496 Aktien im eigenenBestand. Dies entspricht einem Anteil am Grundkapital vonrund 0,46 %.Der Vorstand ist gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom19. Mai 2010 ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats biszum 18. Mai 2015 durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bar- oderSacheinlagen einmal oder mehrmals das Grundkapital insgesamtum bis zu EUR 8.734.048,00 zu erhöhen. Die neuen Aktien könnenauch an Arbeitnehmer der Gesellschaft ausgegeben werden.Der Vorstand der Gesellschaft wurde darüber hinaus ermächtigt,mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrechtder Aktionäre auszuschließen• für Spitzenbeträge;• für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zuinsgesamt EUR 1.746.809,00, sofern die neuen Aktien gegenBareinlagen zu einem Ausgabebetrag ausgegeben werden,welcher den Börsenpreis nicht wesentlich unterschreitet;• für einen Anteil am Genehmigten Kapital in Höhe von bis zuinsgesamt EUR 8.734.048,00, sofern die neuen Aktien– als Gegenleistung für den Erwerb von Unternehmen,Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmenoder sonstigen Vermögensgegenständen ausgegebenwerden und sofern der Erwerb des Unternehmens oder derBeteiligung im wohlverstandenen Interesse der Gesellschaftliegt;– gegen Bareinlagen ausgegeben werden, um die Aktien derGesellschaft an einer ausländischen Börse einzuführen, andenen die Aktien der Gesellschaft bisher nicht zum Handelzugelassen sind.Der Vorstand ist ferner ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsratsden Inhalt der jeweiligen Aktienrechte und die sonstigenBedingungen der Aktienausgabe festzulegen.Für weitere Details verweisen wir auch auf die entsprechendenAngaben im Anhang zum Konzernabschluss.XVI. ERKLÄRUNG ZUR UNTERNEHMENSFÜHRUNGDie Erklärung zur Unternehmensführung ist auf der Internetseiteder <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> im März 2013 öffentlich zugänglich gemachtworden. Die Internetadresse lautet:www.ohb.de > Investor Relations > Corporate Governance >Erklärung zur Unternehmensführung<strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> | 2012

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