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Corporate Governance65corporate governance BerichtIm Juni 2002 hat eine von der Bundesregierung eingesetzteKommission Empfehlungen für Verfahrens- und Verhaltensweisenverabschiedet, die zusammengefasst als „DeutscherCorporate Governance Kodex“ bezeichnet werden. CorporateGovernance umfasst das gesamte Unternehmensleitungs- und-überwachungssystem und soll die in Deutschland geltendenRegeln für nationale wie internationale Investoren transparentmachen, um so das Vertrauen in die Unternehmensführungdeutscher Gesellschaften zu stärken. Aufsichtsrat und Vorstandder <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> fühlen sich den im Kodex aufgestellten Prinzipieneiner guten, auf Wertschöpfung ausgerichteten Unternehmensführungund -kontrolle verpflichtet und begrüßen dieEntwicklung zur Corporate Governance in Deutschland.Aktienbesitz von Vorstand und AufsichtsratZum Bilanzstichtag hielten Christa Fuchs, Vorsitzende des Aufsichtsrats,1.400.690 Aktien, Prof. Heinz Stoewer, Mitglied desAufsichtsrats, 1.000 Aktien, Marco R. Fuchs, Vorsitzender desVorstands, hielt 3.184.796 Aktien. Die Mitglieder des VorstandsProf. Dott. Ing. h.c. Manfred Fuchs und Ulrich Schulz hielten2.863.064 bzw. 54 Aktien. Die VOLPAIA Beteiligungs-GmbHhielt am 31. Dezember 2012 3.730.170 Aktien. An dieser warenChrista Fuchs zu 20 %, Marco R. Fuchs zu 25 % und Prof. Dott.Ing. h.c. Manfred Fuchs zu 35 % am Stichtag beteiligt.Directors DealingsIm Berichtsjahr sind von Mitgliedern des Vorstands und desAufsichtsrats sowie nahestehenden juristischen Personenkeine Wertpapiergeschäfte vorgenommen worden.Ziele für die Zusammensetzung des AufsichtsratsDie <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> strebt an, die Besetzung des Aufsichtsrats unterDiversity-Gesichtspunkten durchzuführen, und hat hinsichtlichder Besetzung des Gremiums folgende Zielvorgaben formuliert:Die Mitglieder des Aufsichtsrats sollen insgesamt (es muss nichtjedes Mitglied über jede genannte Kompetenz verfügen) über• Fachwissen in der Luft- und Raumfahrtbranche mit einemSchwerpunkt in der Raumfahrttechnik,• internationale mehrjährige praktische Erfahrung in Industrieund öffentlichen Organisationen/Agenturen,• fundierte, langjährige Kenntnisse in den Bereichen Finanzen,Bilanzierung, Rechnungswesen und Verwaltung verfügen.Außerdem soll dem Diversity-Gedanken insbesondere mit demZiel der Vermeidung einer ausschließlich gleichgeschlechtlichenBesetzung des Aufsichtsrats Rechnung getragen werden.Darüber hinaus wird eine Kombination von Mitgliedern aus demtechnischen und kaufmännischen Bereich angestrebt. Die Zahlder unabhängigen Mitglieder des Aufsichtsrats im Sinne vonNummer 5.4.2 des Corporate Governance Kodex soll mindestenseins betragen.Stand der ZielerreichungMit Christa Fuchs, der Gründerin der <strong>OHB</strong> <strong>System</strong> <strong>AG</strong> und langjährigenkaufmännischen Geschäftsführerin als Aufsichtsratsvorsitzende,Prof. Heinz Stoewer als international erfahrenenRaumfahrtexperten und ehemals führenden Manager bei derESA und Geschäftsführer der Deutschen Raumfahrtagenturund Robert Wethmar als Partner in einer international tätigenAnwaltskanzlei konnte einer gewünschten Vielfalt in Hinblickauf Geschlecht, Fachwissen und internationaler Erfahrung inhohem Maße entsprochen werden.ENTSPRECHENSERKLÄRUNG NACH § 161 AKTIENGESETZZUR BEACHTUNG DES DEUTSCHEN CORPORATEGOVERNANCE KODEX BEI DER <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong>Die <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> begrüßt den Deutschen Corporate GovernanceKodex sowie dessen gesetzliche Verankerung. Vorstand und Aufsichtsratder <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> erklären, dass den Verhaltensempfehlungender von der Deutschen Bundesregierung eingesetzten Kodex-Kommission zur Unternehmensleitung und -überwachung entsprochenwurde und auch in Zukunft entsprochen werden soll.Diese Entsprechenserklärung bezieht sich im Folgenden auf dieFassung des Corporate Governance Kodex vom 15. Mai 2012. DasVerhalten der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> weicht in wenigen Punkten von den Grundsätzendes Corporate Governance Kodex ab:Altersgrenzen im Vorstand (5.1.2)Aus Sicht der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> soll keine Festlegung der Altersgrenzefür Vorstandsmitglieder erfolgen, da dies für den Aufsichtsrateine Einschränkung bei der Auswahl der Vorstandsmitgliederbedeuten würde.Bildung von Aufsichtsratsausschüssen (5.3)Aufgrund der geringen Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder(drei) wird von der Bildung von Ausschüssen abgesehen.Altersgrenzen im Aufsichtsrat (5.4.1)Der Corporate Governance Kodex empfiehlt die Festlegung vonAltersgrenzen für Aufsichtsratsmitglieder. Der Aufsichtsratwird von den Aktionären der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> gewählt; eine Festlegungder Altersgrenze könnte ein nicht gewolltes Ausschlusskriteriumbedeuten.Vorstand und Aufsichtsrat der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong>Bremen, 20. Dezember 2012<strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> | 2012

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