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Konzernabschluss93XI. BEsTÄTIGUnGsVERMERKWir haben den von der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong>, Bremen, aufgestellten Konzernabschluss– bestehend aus Bilanz, Gesamtergebnisrechnung,Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung,Kapitalflussrechnung und Anhang – sowie denKonzernlage bericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2012bis zum 31. Dezember 2012 geprüft. Die Aufstellung von Konzernabschlussund Konzernlagebericht nach den IFRS, wie siein der EU an zuwenden sind, und den ergänzend nach § 315 aAbs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriftenliegt in der Verantwortung der gesetzlichen Vertreter derGesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage dervon uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über denKonzernabschluss und den Konzernlagebericht abzugeben.Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach § 317 HGBunter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW)festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfungvorgenommen. Danach ist die Prüfung so zuplanen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,die sich auf die Darstellung des durch den Konzernabschlussunter Beachtung der anzuwendenden Rechnungslegungsvorschriftenund durch den Konzernlagebericht vermitteltenBildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlichauswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Beider Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisseüber die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche undrechtliche Umfeld des Konzerns sowie die Erwartungen übermögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werdendie Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internenKontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben im Konzernabschlussund Konzernlagebericht überwiegend auf der Basisvon Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilungder Rechnungslegungsinformationen der in den Konzernabschlusseinbezogenen Teilbereiche, der Abgrenzung des Konsolidierungskreises,der angewandten Bilanzierungs- undKonsolidierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungender gesetzlichen Vertreter sowie die Würdigung der Gesamtdarstellungdes Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts.Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung einehinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenenErkenntnisse entspricht der Konzernabschluss denIFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzendnach § 315 a Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichenVorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriftenein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns. Der Konzernlageberichtsteht in Einklang mit dem Konzernabschluss,vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage desKonzerns und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigenEntwicklung zutreffend dar.Hamburg, den 13. März 2013BDO <strong>AG</strong> WirtschaftsprüfungsgesellschaftLilienblum, Wirtschaftsprüferppa. Tunnat, WirtschaftsprüferErklärung des VorstandsWir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendendenRechnungslegungsgrundsätzen der Konzernabschlussein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild derVermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermitteltund im Konzernlagebericht der Geschäftsverlauf einschließlichdes Geschäftsergebnisses und die Lage des Konzerns so dargestelltsind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendesBild vermittelt wird, sowie die wesentlichenChancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung desKonzerns beschrieben sind.Der VorstandBremen, den 13. März 2013<strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> | 2012

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