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72 Konzernabschlussnach dem Konzept der funktionalen Währung gemäß IAS 21umgerechnet. Der sich aus der Umrechnung des Eigenkapitalsergebende Währungsunterschied wird in dem Posten „Eigenkapitalaus nicht realisierten Gewinnen/Verlusten“ erfasst.Bilanzierungs- und BewertungsgrundsätzeDas International Accounting Standards Board (IASB) unddas IFRIC haben den folgenden Standard geändert, der für dasGeschäftsjahr 2012 verpflichtend anzuwenden ist:> IFRs 7 „Financial Instruments“: Angaben. Aus den Änderungenergeben sich erweiterte Angabepflichten bei der Übertragungfinanzieller Vermögenswerte. Die Änderungen sindfür den <strong>OHB</strong>-Konzern mangels Sachverhalt im Berichtszeitraumnicht relevant. Die erstmalige Anwendung des genanntenStandards hatte keine Auswirkungen auf den <strong>OHB</strong><strong>AG</strong> Konzernabschluss.Das IASB hat die in nachstehender Tabelle aufgeführten Standards,Interpretationen und Änderungen zu bestehenden Standardsherausgegeben, deren Anwendung jedoch noch nichtverpflichtend ist bzw. erst in späteren Berichtsperioden verpflichtendist und die von der <strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> auch nicht vorzeitig angewandtwerden.Die Überarbeitung von IAS 19 ändert die Behandlung vonleistungsorientierten Versorgungsplänen und Leistungen ausAnlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die bedeutendsteNeuerung bezieht sich auf die bilanzielle Abbildung vonÄnderungen leistungsorientierter Verpflichtungen und des Planvermögens.Die Neuregelung erfordert die sofortige Erfassungvon Änderungen der leistungsorientierten Verpflichtungen unddes beizulegenden Zeitwerts des Planvermögens im Zeitpunktihres Auftretens. Der nach dem bislang gültigen IAS 19 mögliche„Korridor“-Ansatz, den <strong>OHB</strong> bisher anwendet, wurde abgeschafft.Weiterhin erfolgt eine beschleunigte Erfassung vonnachzuverrechnendem Dienstzeitaufwand. Sämtliche versicherungsmathematischenGewinne und Verluste sind unmittelbarim Jahr des Auftretens im sonstigen Ergebnis zu verbuchen.Somit zeigt die Nettopensionsverbindlichkeit bzw. der Nettopensionsvermögenswertin der Bilanz die volle Unter- bzw. Überdeckung.Darüber hinaus werden der Zinsaufwand sowie die erwartetenErträge aus Planvermögen entsprechend der vorigenFassung des IAS 19 nunmehr durch eine Nettozinsgröße ersetzt,die sich durch die Anwendung des Abzinsungssatzes auf dieNetto-Verbindlichkeit bzw. den Netto-Vermögenswert des leistungsorientiertenPlans errechnet. Der geänderte IAS 19 istrückwirkend anzuwenden. Die Geschäftsführung geht auf Grundlageeiner vorläufigen Einschätzung davon aus, dass die erstmaligeAnwendung der Änderungen an IAS 19 für das Geschäftsjahr2013 dazu führen wird, dass sich für das Geschäftsjahr 2012der Konzernjahresüberschuss um TEUR 11 und das sonstigeErgebnis nach Steuern um TEUR 6.656 vermindern werden (zum1. Januar 2012: Verminderung des Eigenkapitals um TEUR 538).Die korrespondierenden Anpassungen werden sich in den Pensionsrückstellungenund sonstigen langfristigen Forderungenund Vermögenswerten auswirken. Diese Netto effekte ergebensich im Wesentlichen aus der vollständigen Erfassung versi-Amendments to IAs 1 Presentation of Items of Other ComprehensiveIncomeAmendments to IAs 19 Employee BenefitsIFRs 10 „Consolidated Financial Statements“IFRs 11 „Joint Arrangements“IFRs 12 „Disclosure of Interests in other Entities“IFRs 13 „Fair Value Measurement“IAs 27 „Separate Financial Statements“IAs 28 „Investments in Associates and Joint Ventures“Amendments to IAs 12 Deferred tax: Recovery of Underlying AssetsAmendments to IFRs 1 Severe Hyperinflation and Removal ofFixed Dates for First-Time AdoptersAmendments to IFRs 7 Disclosures – Offsetting Financial Assets andFinancial LiabilitiesAmendments to IAs 32 Offsetting Financial Assets and Financial LiabilitiesIFRIC 20 Stripping Costs in the Production Phase of a Surface MineVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Juli 2012 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2013 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2013 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenBeginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnungbeginnenden GeschäftsjahresBeginn des ersten bei oder nach Inkrafttreten der Verordnungbeginnenden GeschäftsjahresVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2013 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2014 beginnenVerpflichtend anzuwenden auf Geschäftsjahre, die nach dem1. Januar 2013 beginnen<strong>OHB</strong> <strong>AG</strong> | 2012

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