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GUV-I 8628 - Psychische Belastungen am Arbeits- und - ErgonAssist

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Posttraumatische Belastungsstörungen (PTBS) Kapitel 4.8<br />

tung, diese zu verhüten. Dies gilt umso mehr, als durch frühzeitige Intervention im<br />

Sinne einer psychischen Ersten Hilfe die Belastungsstörungen oft auch nach einer<br />

Traumatisierung vermieden werden können.<br />

Für die Unfallversicherungsträger sind die posttraumatischen Belastungsstörungen<br />

in zweifacher Hinsicht relevant: Zum einen stellen sie eine Unfallfolge mit echtem<br />

Krankheitswert dar <strong>und</strong> sind daher durch eine therapeutische Behandlung zu rehabilitieren.<br />

Zum anderen sind die PTBS eine arbeitsbedingte Ges<strong>und</strong>heitsgefahr.<br />

Dadurch sind die Unfallversicherungsträger auch verpflichtet, diese im Rahmen<br />

ihrer Präventionsarbeit zu verhüten bzw. für eine wirks<strong>am</strong>e Erste Hilfe zu sorgen.<br />

4.8.2 Was versteht man unter einer Posttraumatischen<br />

Belastungsstörung?<br />

Posttraumatische Belastungsstörungen sind in mehreren internationalen <strong>und</strong><br />

nationalen Klassifikationsschemata für Krankheiten detailliert beschrieben. Exemplarisch<br />

sollen hier die Kriterien des DSM-IV (Diagnostisch-Statistisches Manual)<br />

aufgeführt werden, das eine einheitliche Diagnose von Krankheiten erlaubt. Nach<br />

dem DSM-IV müssen für das Vorliegen einer PTBS folgende Kriterien gegeben sein:<br />

A Kriterium Trauma: Die Person war einem traumatischen Erlebnis ausgesetzt, für<br />

das die beiden Aspekte zutrafen:<br />

1. Die Person erlebte, sah oder war konfrontiert mit einem oder mehreren Ereignissen,<br />

die aktuellen oder möglichen Tod oder schwere Verletzung beinhalten<br />

oder eine Bedrohung der physischen Integrität der eigenen Person oder anderer<br />

Personen.<br />

2. Die Reaktion der Person umfasst intensive Furcht, Hilflosigkeit oder Entsetzen.<br />

B Kriterium Erinnerungsdruck: Wiedererleben des traumatischen Ereignisses auf<br />

mindestens eine der folgenden Weisen:<br />

1. Wiederholte <strong>und</strong> sich aufdrängende Erinnerungen an das Ereignis (Flashbacks),<br />

2. wiederholte, stark belastete Träume,<br />

3. plötzliches Handeln oder Fühlen, als ob das traumatische Ereignis wiedergekehrt<br />

sei,<br />

4. intensives psychisches Leid bei Konfrontation mit Ereignissen, die das<br />

traumatische Ereignis symbolisieren oder ihm in irgendeiner Form ähnlich<br />

sind (oft Gefühle von Angst, Schuld, Wut oder Ekel),<br />

5. physiologische Reaktionen bei Konfrontation mit Ereignissen, die einem Bestandteil<br />

des traumatischen Ereignisses ähneln oder es symbolisieren.<br />

122 <strong>GUV</strong>-I <strong>8628</strong>

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