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GUV-I 8628 - Psychische Belastungen am Arbeits- und - ErgonAssist

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Sucht Kapitel 4.4<br />

nehmen wie auch auf die F<strong>am</strong>ilie negativ auswirken kann, da hier nach allen Seiten<br />

eine einseitige Rücksichtnahme auf das intensive <strong>Arbeits</strong>verhalten gefordert wird.<br />

Insbesondere im Unternehmen kann ein Widerspruch zum arbeitsteiligen Aufbau<br />

entstehen, da das Suchtverhalten die Tendenz enthält, mehr <strong>und</strong> mehr Aufgaben zu<br />

übernehmen, d.h. der <strong>Arbeits</strong>süchtige will mehr Aufgaben übernehmen <strong>und</strong> greift<br />

so in den <strong>Arbeits</strong>bereich von Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen ein. Zudem werden die Kontakte<br />

zu Kolleginnen <strong>und</strong> Kollegen erschwert, da unter Umständen ein gleicher<br />

<strong>Arbeits</strong>einsatz gefordert wird oder aber eine übermäßige Konkurrenzangst die<br />

Kommunikationsfähigkeit beeinträchtigt.<br />

Unabhängig von der Art der <strong>Arbeits</strong>sucht ist als Folge der ständigen Überlastung<br />

langfristig eine schwindende Leistungsfähigkeit zu erwarten, die letztendlich die<br />

Wahrscheinlichkeit arbeitsbedingter Abwesenheiten erhöht.<br />

4.4.5 Welche Maßnahmen kann der Betrieb ergreifen?<br />

Die Möglichkeiten der Einflussnahme von Unternehmen <strong>und</strong> Betrieben auf individuelles<br />

Verhalten ist naturgemäß beschränkt, daher können diesbezüglich überwiegend<br />

Maßnahmen geplant <strong>und</strong> durchgeführt werden, die der Sek<strong>und</strong>är- <strong>und</strong> Tertiärprävention<br />

zuzurechnen sind. Betriebliche Konzepte sollten sich auf eine<br />

Ges<strong>und</strong>heitspolitik konzentrieren, die einerseits den Risikogruppen mehr Aufmerks<strong>am</strong>keit<br />

schenkt, Leitlinien <strong>und</strong> Hilfekonzepte für Suchtgefährdete enthält <strong>und</strong><br />

dann erst Hilfen oder Interventionsmaßnahmen für Suchtkranke umfasst.<br />

Idealerweise wird um die bereits gefährdeten oder erkrankten Beschäftigten ein<br />

System von Maßnahmen auf unterschiedlichen Ebenen aufgebaut, oder es wird<br />

über Maßnahmen der Ges<strong>und</strong>heitsförderung versucht, eine ges<strong>und</strong>e Lebenseinstellung<br />

zu unterstützen <strong>und</strong> den Umgang mit negativen <strong>Belastungen</strong> zu reduzieren.<br />

Sek<strong>und</strong>ärprävention wird dann notwendig, wenn Drogen bereits missbräuchlich<br />

konsumiert werden. Da Drogenmissbrauch durch medizinisch diagnostizierbare<br />

Begleiterscheinungen identifizierbar sein kann, sollten zudem Maßnahmen <strong>und</strong><br />

Verhaltensregelungen der Früherkennung <strong>und</strong> Behandlung von drogeninduzierten<br />

Störungen eingesetzt werden. Beispielsweise kann mit Stufenprogr<strong>am</strong>men ein<br />

„konstruktiver Leidensdruck“ aufgebaut werden, der zugleich die <strong>Arbeits</strong>platzsicherheit<br />

unter den gebotenen Verhaltensänderungen signalisiert.<br />

Übergreifende Ziele betrieblicher Maßnahmen sind also<br />

– die Beeinflussung der Wahrnehmung <strong>und</strong> Verhaltensweisen bei Beschäftigten<br />

<strong>und</strong> Führungskräften (u.a. mittels Informationsvermittlung, Stärkung individueller<br />

Ressourcen, gegenseitiger Unterstützung),<br />

– die Etablierung einer ges<strong>und</strong>heitsförderlichen Betriebskultur,<br />

– die Beseitigung von ges<strong>und</strong>heitsbeeinträchtigenden, Sucht fördernden <strong>Arbeits</strong>bedingungen,<br />

84 <strong>GUV</strong>-I <strong>8628</strong>

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