hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...
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ne, den Grundzins mit 40 krz und beim Abänderungsfall<br />
75 fl. Am 15. Januar 1724 wurde dann den beiden Mühlepächtern<br />
ihre Mühle als Erblehen übergeben gegen ein<br />
Aufzuggeld von 500 fl für die Mittlere - und 300 fl für<br />
die Stadtmühle.<br />
Im Jahr 1785 bitten die beiden Erblehenmüller Matth.<br />
Weinzieher und Joseph zu der öhl (der Jüngere) um<br />
Nachlaß des Mühlzinses. 1802 veräußerte Joh. Weinzieher<br />
seine Mittlere Mühle mit herrschaftlicher Bewilligung<br />
an Bernhard Klingenstein. Die Bitten um Nachlaß<br />
des Mühlzinses wiederholen sich. Andererseits beschweren<br />
sich die in die Mittlere Mühle gebannten Steinhilber Lehenbauern<br />
über ihres Müllers zu hohen Gerblohn.<br />
1835 übernahm Josef Klingenstein die Mühle von seinen<br />
Eltern mit folgenden Lasten: 150 fl Ehrschatz, 11 Scheffel<br />
6 Simri Mühlfrucht und 5 Scheffel Kernen. Schon im<br />
Jahr darauf bittet er um Nachlaß des bei der Übernahme<br />
schuldig gewordenen Aufzuggeldes . . .<br />
Die von Ringingen und Salmendingen für den aufgehobenen<br />
Mühlbann zu entrichtende Mühlfrucht wurde<br />
zwischen 1838 und 1843 abgelöst. Den Zustand der<br />
Mühlen hatten die herrschaftlich bestellten Mühlenschauer<br />
zu überwachen. 1814 waren als solche tätig:<br />
Millermeister Ambro Auer aus Jungnau, Schaumeister<br />
Anton Braun, Schultheiß, Zimmermeister Konrad Sigg<br />
und Kastenknecht Sigg. Und hier der Visitationsbericht<br />
vom 9. März über eine der vier Mühlen:<br />
1. Ein ganz schaufälliger Mühlboden.<br />
2. Ein äußerst schadhafter Mehlkasten an der Weißmühle.<br />
3. Ein schadhafter Gerbkasten am Rohr, dann am untern<br />
Rohr die Gegenzungen.<br />
4. Ein schadhaftes Wasserrad mit fehlenden fünf Schaufeln.<br />
5. Ein in der Mühl befindlicher Hühnerstall (!).<br />
6. Unreinlichkeit in der Mühl, fehlende und schadhafte<br />
Fenster, ausgebliebenes Eichen der Meß seit acht Jahren.<br />
Strafe nach der Verordnung vom 1. 12. 1754: 5 fl 55 krz.<br />
Auch die Zunftordnung der Müller wurde in Trochtelfingen<br />
bis zu deren Aufhebung streng eingehalten. So<br />
wird 1843 ein Gesuch des Müllers Friedrich Klingenstein<br />
um Wanderschaftsdispens und Aufnahme in die Zunft<br />
abgewiesen, obwohl ihm der Zunftmeister Ambros Eisele<br />
ein gutes Zeugnis ausstellt, dasselbe auch von zwei Ladenmeistern<br />
unterschrieben und von Obervogt Stelzer legalisiert<br />
wird. Bei der Berufung an die fürstl. Landesregierung<br />
treten vier Müllermeister des Amtsbezirks<br />
Trochtelfingen für ihn ein. Umsonst. Obwohl er das<br />
Müllerhandwerk bei seinem Vater Anton Klingenstein<br />
gründlich erlernt und viele Jahre ausgeübt hat, wird sein<br />
Gesuch abgewiesen. Begründung: Dem Bittsteller fehlt<br />
die gesetzlich vorgeschriebene Wanderzeit von drei Jahren<br />
. . .<br />
1806 verliert Fürstenberg seine Landeshoheit in Trochtelfingen<br />
an das Haus Sigmaringen. Bei dem Gefällaustausch<br />
mit Württemberg sind die zwei württ. Lehenmühlen<br />
in Trochtelfingen an das fürstliche Haus Sigmaringen<br />
übergegangen. Die jährlichen Lehenabgaben daraus<br />
sind an das zuständige Rentamt Gammertingen zu entrichten.<br />
Es sind noch dieselben, wie sie das Pfullinger<br />
Lagerbuch de 1680 ausweist:<br />
aus der Oberen Mühle 5 fl 8 krz + 1 Schffl 2 Jmi Kernen,<br />
aus der Untern Mühle 12 fl 56 kr + 1 Schffl 2 Jmi<br />
Kernen.<br />
Das Laufenlassen eines Mühlwagens war dem Rentamt<br />
zu melden. Sigmaringer Müller dürfen in keinem württembergischen<br />
Nachbarort Früchte zum Mahlen abholen<br />
außer in Meidelstetten, Oberstetten und Wilsingen. Bauern<br />
mit eigenem Zug dürfen nichts aufladen<br />
. . . Anderseits beschweren sich die Trochtelfinger<br />
Müller über den Müller von Mariaberg (württ.), daß<br />
dieser nicht berechtigt sei, in einem Orte des Fürstentums<br />
Sigmaringen einen Mühlwagen laufen zu lassen, da er ihres<br />
Wissens keine Abgaben hiewegen entrichte. Es solle<br />
gegen ihn verfügt werden. Das sei nichts anderes als ein<br />
verbotener Hausierhandel. Die beschwerdeführenden<br />
Müller werden vom Oberamt Trochtelfingen dahin beschieden,<br />
man könne dem Müller von Mariaberg nichts<br />
in den Weg legen, wenn er angegangen werde, die<br />
Früchte zum Mahlen abzuholen.<br />
1847 bittet der Stadtmüller um Allodifikation seiner Lehenmühle,<br />
d. h. Umwandlung des Lehens in Eigenbesitz.<br />
Mit Erfolg. Die Zeit der Lehensherrschaften war abgelaufen.<br />
- In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs<br />
nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die Stadtmühle ihren<br />
Betrieb ein, nicht sehr lange danach gab auch der<br />
Mittlere Müller auf. So erinnern an die vier Trochtelfinger<br />
Mühlen bald nur noch die alten Gebäudenamen sowie<br />
die Straßenbezeichnungen Mühlgasse und Mühltalstraße.<br />
Neben den Mahlmühlen gab es in Trochtelfingen eine<br />
obere und eine untere Ölmühle, letztere in der Nähe der<br />
Unteren Mühle. Weiter gab es schon im Jahr 1609 am<br />
Fuß der Hennensteinhalde eine Walkmühle, die der<br />
Herrschaft jährlich 5 fl 20 krz brachte. Später, 1760,<br />
wird die „Walken- und Ölmühle" als städtischer Besitz<br />
um 40 fl verpachtet. . .<br />
Unweit davon, talabwärts, an der ehemaligen Markungsund<br />
Herrschaftsgrenze, die hier das verengte Tal der<br />
Seckach quert, stand einst eine weitere Walkmühle, die<br />
1702 auch als Pulvermühle und vor ihrem Abbruch im<br />
Jahr 1740 äls Erzwäsche diente. Der alte Mägerkinger<br />
Fleckenrodel führt uns beim Grenzumgang über Marckstein<br />
und Loochen „bey der Walckhmühlen durch das<br />
Wasßer".<br />
Wegen des Wässerungsrechts in der „Walke" gab es 1763<br />
einen Rechtsstreit zwischen den Mägerkinger Wiesenbesitzern<br />
und dem ölmüller Ludwig Clavel: Eigenmächtig<br />
hatte dieser die seit alters feststehende Höhe der Stellfallen<br />
an seinem Wasserwerk abgeändert. Er mußte den alten<br />
Wasserlauf wiederherstellen und 6 Pfund Hllr Strafe<br />
bezahlen Das Wässerungsrecht wurde daraufhin genau<br />
geregelt. Die Wiesenbesitzer bezahlten dafür jährlich 1 fl<br />
50 krz Rekognitionszins (Anerkennungsgebühr) an das<br />
fürstl. Fürstenbergische Rentamt Trochtelfingen. Kaum<br />
einen km von der „Walke" talwärts, beim Mägerkinger<br />
Ortsteil Ziegelhütte öffnet sich das enge Wickental<br />
zur Seckach hin. Vor einigen Jahren fanden sich beim<br />
Ausheben einer Grube am dortigen Seckachufer in anderthalb<br />
Meter Tiefe eichene, zum Teil verkohlte Balkenreste.<br />
Das verschiedentlich bezeugte Gehöft Wickental<br />
muß hier gelegen haben. 1331 wurde Dietrich von<br />
Lichtenstein vom Kloster Zwiefalten auf Lebenszeit die<br />
Vogtei über die Mühle in Wickental verliehen. Nach seinem<br />
Tod soll sie an das Kloster zurückfallen. Ein altes<br />
Zins- und Gültbuch des Klosters vermerkt über Wickental,<br />
daß es um 1440 abgegangen ist, daß dritthalb<br />
Mannsmahd Wiesen an der dortigen Mühlstatt liegen,<br />
daß sie Lehen von uns sein soll und sie ein Abt und Convent<br />
vor langen Jahren hingegeben hat.<br />
Von der angenommenen Mühlstatt ziehen seckachtalaufwärts<br />
die Schleifwiesen, heute wie ehedem. In einer alten<br />
Urkunde: „Eine Mannsmahd auf der Schleifmühlin<br />
. . . diese Wiese stand in keiner Steuer und war schon<br />
vor unvordenklichen Zeiten in Vergessenheit geraten."<br />
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