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hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...

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ne, den Grundzins mit 40 krz und beim Abänderungsfall<br />

75 fl. Am 15. Januar 1724 wurde dann den beiden Mühlepächtern<br />

ihre Mühle als Erblehen übergeben gegen ein<br />

Aufzuggeld von 500 fl für die Mittlere - und 300 fl für<br />

die Stadtmühle.<br />

Im Jahr 1785 bitten die beiden Erblehenmüller Matth.<br />

Weinzieher und Joseph zu der öhl (der Jüngere) um<br />

Nachlaß des Mühlzinses. 1802 veräußerte Joh. Weinzieher<br />

seine Mittlere Mühle mit herrschaftlicher Bewilligung<br />

an Bernhard Klingenstein. Die Bitten um Nachlaß<br />

des Mühlzinses wiederholen sich. Andererseits beschweren<br />

sich die in die Mittlere Mühle gebannten Steinhilber Lehenbauern<br />

über ihres Müllers zu hohen Gerblohn.<br />

1835 übernahm Josef Klingenstein die Mühle von seinen<br />

Eltern mit folgenden Lasten: 150 fl Ehrschatz, 11 Scheffel<br />

6 Simri Mühlfrucht und 5 Scheffel Kernen. Schon im<br />

Jahr darauf bittet er um Nachlaß des bei der Übernahme<br />

schuldig gewordenen Aufzuggeldes . . .<br />

Die von Ringingen und Salmendingen für den aufgehobenen<br />

Mühlbann zu entrichtende Mühlfrucht wurde<br />

zwischen 1838 und 1843 abgelöst. Den Zustand der<br />

Mühlen hatten die herrschaftlich bestellten Mühlenschauer<br />

zu überwachen. 1814 waren als solche tätig:<br />

Millermeister Ambro Auer aus Jungnau, Schaumeister<br />

Anton Braun, Schultheiß, Zimmermeister Konrad Sigg<br />

und Kastenknecht Sigg. Und hier der Visitationsbericht<br />

vom 9. März über eine der vier Mühlen:<br />

1. Ein ganz schaufälliger Mühlboden.<br />

2. Ein äußerst schadhafter Mehlkasten an der Weißmühle.<br />

3. Ein schadhafter Gerbkasten am Rohr, dann am untern<br />

Rohr die Gegenzungen.<br />

4. Ein schadhaftes Wasserrad mit fehlenden fünf Schaufeln.<br />

5. Ein in der Mühl befindlicher Hühnerstall (!).<br />

6. Unreinlichkeit in der Mühl, fehlende und schadhafte<br />

Fenster, ausgebliebenes Eichen der Meß seit acht Jahren.<br />

Strafe nach der Verordnung vom 1. 12. 1754: 5 fl 55 krz.<br />

Auch die Zunftordnung der Müller wurde in Trochtelfingen<br />

bis zu deren Aufhebung streng eingehalten. So<br />

wird 1843 ein Gesuch des Müllers Friedrich Klingenstein<br />

um Wanderschaftsdispens und Aufnahme in die Zunft<br />

abgewiesen, obwohl ihm der Zunftmeister Ambros Eisele<br />

ein gutes Zeugnis ausstellt, dasselbe auch von zwei Ladenmeistern<br />

unterschrieben und von Obervogt Stelzer legalisiert<br />

wird. Bei der Berufung an die fürstl. Landesregierung<br />

treten vier Müllermeister des Amtsbezirks<br />

Trochtelfingen für ihn ein. Umsonst. Obwohl er das<br />

Müllerhandwerk bei seinem Vater Anton Klingenstein<br />

gründlich erlernt und viele Jahre ausgeübt hat, wird sein<br />

Gesuch abgewiesen. Begründung: Dem Bittsteller fehlt<br />

die gesetzlich vorgeschriebene Wanderzeit von drei Jahren<br />

. . .<br />

1806 verliert Fürstenberg seine Landeshoheit in Trochtelfingen<br />

an das Haus Sigmaringen. Bei dem Gefällaustausch<br />

mit Württemberg sind die zwei württ. Lehenmühlen<br />

in Trochtelfingen an das fürstliche Haus Sigmaringen<br />

übergegangen. Die jährlichen Lehenabgaben daraus<br />

sind an das zuständige Rentamt Gammertingen zu entrichten.<br />

Es sind noch dieselben, wie sie das Pfullinger<br />

Lagerbuch de 1680 ausweist:<br />

aus der Oberen Mühle 5 fl 8 krz + 1 Schffl 2 Jmi Kernen,<br />

aus der Untern Mühle 12 fl 56 kr + 1 Schffl 2 Jmi<br />

Kernen.<br />

Das Laufenlassen eines Mühlwagens war dem Rentamt<br />

zu melden. Sigmaringer Müller dürfen in keinem württembergischen<br />

Nachbarort Früchte zum Mahlen abholen<br />

außer in Meidelstetten, Oberstetten und Wilsingen. Bauern<br />

mit eigenem Zug dürfen nichts aufladen<br />

. . . Anderseits beschweren sich die Trochtelfinger<br />

Müller über den Müller von Mariaberg (württ.), daß<br />

dieser nicht berechtigt sei, in einem Orte des Fürstentums<br />

Sigmaringen einen Mühlwagen laufen zu lassen, da er ihres<br />

Wissens keine Abgaben hiewegen entrichte. Es solle<br />

gegen ihn verfügt werden. Das sei nichts anderes als ein<br />

verbotener Hausierhandel. Die beschwerdeführenden<br />

Müller werden vom Oberamt Trochtelfingen dahin beschieden,<br />

man könne dem Müller von Mariaberg nichts<br />

in den Weg legen, wenn er angegangen werde, die<br />

Früchte zum Mahlen abzuholen.<br />

1847 bittet der Stadtmüller um Allodifikation seiner Lehenmühle,<br />

d. h. Umwandlung des Lehens in Eigenbesitz.<br />

Mit Erfolg. Die Zeit der Lehensherrschaften war abgelaufen.<br />

- In der Zeit des wirtschaftlichen Aufschwungs<br />

nach dem Zweiten Weltkrieg stellte die Stadtmühle ihren<br />

Betrieb ein, nicht sehr lange danach gab auch der<br />

Mittlere Müller auf. So erinnern an die vier Trochtelfinger<br />

Mühlen bald nur noch die alten Gebäudenamen sowie<br />

die Straßenbezeichnungen Mühlgasse und Mühltalstraße.<br />

Neben den Mahlmühlen gab es in Trochtelfingen eine<br />

obere und eine untere Ölmühle, letztere in der Nähe der<br />

Unteren Mühle. Weiter gab es schon im Jahr 1609 am<br />

Fuß der Hennensteinhalde eine Walkmühle, die der<br />

Herrschaft jährlich 5 fl 20 krz brachte. Später, 1760,<br />

wird die „Walken- und Ölmühle" als städtischer Besitz<br />

um 40 fl verpachtet. . .<br />

Unweit davon, talabwärts, an der ehemaligen Markungsund<br />

Herrschaftsgrenze, die hier das verengte Tal der<br />

Seckach quert, stand einst eine weitere Walkmühle, die<br />

1702 auch als Pulvermühle und vor ihrem Abbruch im<br />

Jahr 1740 äls Erzwäsche diente. Der alte Mägerkinger<br />

Fleckenrodel führt uns beim Grenzumgang über Marckstein<br />

und Loochen „bey der Walckhmühlen durch das<br />

Wasßer".<br />

Wegen des Wässerungsrechts in der „Walke" gab es 1763<br />

einen Rechtsstreit zwischen den Mägerkinger Wiesenbesitzern<br />

und dem ölmüller Ludwig Clavel: Eigenmächtig<br />

hatte dieser die seit alters feststehende Höhe der Stellfallen<br />

an seinem Wasserwerk abgeändert. Er mußte den alten<br />

Wasserlauf wiederherstellen und 6 Pfund Hllr Strafe<br />

bezahlen Das Wässerungsrecht wurde daraufhin genau<br />

geregelt. Die Wiesenbesitzer bezahlten dafür jährlich 1 fl<br />

50 krz Rekognitionszins (Anerkennungsgebühr) an das<br />

fürstl. Fürstenbergische Rentamt Trochtelfingen. Kaum<br />

einen km von der „Walke" talwärts, beim Mägerkinger<br />

Ortsteil Ziegelhütte öffnet sich das enge Wickental<br />

zur Seckach hin. Vor einigen Jahren fanden sich beim<br />

Ausheben einer Grube am dortigen Seckachufer in anderthalb<br />

Meter Tiefe eichene, zum Teil verkohlte Balkenreste.<br />

Das verschiedentlich bezeugte Gehöft Wickental<br />

muß hier gelegen haben. 1331 wurde Dietrich von<br />

Lichtenstein vom Kloster Zwiefalten auf Lebenszeit die<br />

Vogtei über die Mühle in Wickental verliehen. Nach seinem<br />

Tod soll sie an das Kloster zurückfallen. Ein altes<br />

Zins- und Gültbuch des Klosters vermerkt über Wickental,<br />

daß es um 1440 abgegangen ist, daß dritthalb<br />

Mannsmahd Wiesen an der dortigen Mühlstatt liegen,<br />

daß sie Lehen von uns sein soll und sie ein Abt und Convent<br />

vor langen Jahren hingegeben hat.<br />

Von der angenommenen Mühlstatt ziehen seckachtalaufwärts<br />

die Schleifwiesen, heute wie ehedem. In einer alten<br />

Urkunde: „Eine Mannsmahd auf der Schleifmühlin<br />

. . . diese Wiese stand in keiner Steuer und war schon<br />

vor unvordenklichen Zeiten in Vergessenheit geraten."<br />

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