hohenzollerische heimat w 3828 fx - Hohenzollerischer ...
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als Gericht gab. Die insbesondere in Glatt und Haigerloch<br />
vorgesehenen Gerichtstage boten keinen ausreichenden<br />
Ersatz dafür, daß es bislang in beiden Orten eigene<br />
Justizämter gegeben hatte. Vorstellungen führten dann<br />
auch dazu, daß bereits am 1. September 1854 13 sowohl in<br />
Haigerloch als auch in Glatt Gerichtskommissionen mit<br />
Einzelrichtern eingesetzt wurden. Da sich auch Sigmaringen,<br />
wie man heute sagen würde, »unterrepräsentiert«<br />
fühlte, gab es vom gleichen Zeitpunkt ab in dieser früheren<br />
Residenz eine »beständige kollegialische Gerichtsdeputation«<br />
mit nahezu voller Zuständigkeit eines Kreisgerichts.<br />
Man sieht also, daß König, Regierung und Parlament<br />
in Preußen anpassungsfähig genug waren, um eigene<br />
frühere Entscheidungen zu korrigieren und die besonderen<br />
Gegebenheiten des weit entfernt liegenden Hohenzollerns<br />
zu berücksichtigen.<br />
Organisation<br />
Ein kurzes Wort über die uns heute eigenartig anmutende<br />
Organisation des damaligen Preußischen Kreisgerichts<br />
scheint angebracht zu sein 14 . Bei den Kreisgerichten handelte<br />
es sich um kollegiale, in Abteilungen gegliederte<br />
Behörden in Verbindung mit Einzelrichtern. Wenn die<br />
Struktur eines Gerichtssprengeis es erforderte, sah das<br />
Gesetz die Möglichkeit vor, Bezirksrichter oder Gerichtskommissionen<br />
(z. B. Haigerloch, Gammertingen),<br />
ggf. sogar kollegiale Gerichtsdeputationen (z. B. Sigmaringen)<br />
an anderen Orten des Gerichtssprengeis einzurichten.<br />
Sie sind vergleichbar etwa dem, was wir heute<br />
als Zweigstelle eines Gerichts zu bezeichnen pflegen, wobei<br />
die Zweigstelle allerdings unterschiedliche Struktur<br />
und Zuständigkeiten (Einzelrichter oder Kollegium) haben<br />
konnte. Das Kreisgericht hatte Zivil-, Strafsachen<br />
und Angelegenheiten der Freiwilligen Gerichtsbarkeit zu<br />
behandeln. Für das Kreisgericht Hechingen galt - offensichtlich<br />
wegen der weiten Entfernung zum Appellationsgericht<br />
Arnsberg -, daß das Kreisgerichtskollegium<br />
in gewissem Umfange an die Stelle des Appellationsgerichts<br />
in Arnsberg trat. Die für Strafsachen 2. Instanz<br />
gebildete besondere Abteilung des Kreisgerichts Hechingen<br />
konnte nicht entscheiden, wenn nicht wenigstens 5<br />
Mitglieder anwesend waren 15 . Wir haben also die Eigentümlichkeit<br />
zu verzeichnen, daß ein Urteil des Kreisgerichts<br />
Hechingen im Rechtsmittelzug wiederum an das<br />
Kreisgericht Hechingen (natürlich in anderer Besetzung<br />
der Richterbank) gelangen konnte. Ein Umstand, der<br />
unseren heutigen Vorstellungen nicht mehr entspricht.<br />
Für die Veröffentlichungen des Kreisgerichts (z. B.<br />
Zwangsversteigerungen, Entmündigungen, für die man<br />
damals freilich andere Bezeichnungen hatte) gab es im<br />
Jahre 1852 ein von der Ribler'schen Hofbuchdruckerei<br />
gedrucktes » Amtsblatt für das Königliche Kreisgericht<br />
und Oberamt zu Böbingen«.<br />
Das Kreisgericht \rr zunächst im Dikasterialgebäude<br />
(griechisch: Dikastenon = Gerichtshof) in der früheren<br />
Schrannenstraße, jei-t Kaufhausstraße, in Hechingen<br />
untergebracht. An der Sv-.we des inzwischen abgerissenen<br />
Gebäudes befindet sich heute ein Parkplatz. Das<br />
Schwurgericht tagte zunächst im Koller'schen Badehaus.<br />
Im Jahre 1876 konnte dann der Neubau in der Heiligkreuzstraße<br />
bezogen werden (vgl. hierzu Hohenzollerische<br />
Zeitung vom 9. 8. 1979), der heute noch der - freilich<br />
inzwischen längst nicht mehr ausreichende - Sitz<br />
der Hechinger Justiz ist. Die Durchsicht alter Akten<br />
vermittelt die auch für heutige Behördenleiter im gewisen<br />
Sinne tröstliche Erkenntnis, daß die Sorge um Personal<br />
und Ausstattung (z, B. Räume, Bibliothek) ständige<br />
Begleiterin des neuen Kreisgerichtsdirektors war.<br />
Landgericht gebildet<br />
Die Umgestaltung der politischen und staatlichen Verhältnisse<br />
durch die Gründung des Deutschen Kaiserreiches<br />
im Jahre 1871 führte dann zur Vereinheitlichung<br />
des Gerichtswesens im ganzen Reiche. Das umfangreiche,<br />
vor 100 Jahren in Kraft getretene Gesetzgebungswerk<br />
brachte nicht nur die Umbildung des Kreisgerichts in das<br />
heutige Landgericht, sondern machte auch aus den bisherigen<br />
unselbständigen Gerichtskommissionen und aus der<br />
bisherigen unselbständigen Gerichtsdeputation zwar der<br />
Dienstaufsicht des nunmehrigen Landgerichtspräsidenten<br />
unterstehende, aber organisatorisch gelöste, also selbständige<br />
Gerichte, nämlich die Amtsgerichte. Für den Landgerichtsbezirk<br />
Hechingen waren dies die Amtsgerichte<br />
Gammertingen, Haigerloch, Hechingen, Sigmaringen<br />
und Wald. Die Gerichtsbehörde in Glatt ging ein. Die<br />
Amtsgerichte Gammertingen und Wald wurden im Jahre<br />
1932 Opfer von Sparmaßnahmen und aufgehoben lc . Die<br />
Geschichte des Amtsgerichts Hechingen beginnt also am<br />
1. 10. 1879. Seither gibt es auch beim Amtsgericht ein<br />
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