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SdL 1/2013 - SVLFG

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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel15Für die hier interessierenden Zusammenhänge erscheint besonders wichtig,dass die agrarstrukturell positiv bewerteten Abgabeformen wie Eigentumsübertragungen(in der Familie und an Dritte) und Verpachtungen an Drittemit zusammengenommen 61 % der Abgabefälle bzw. 68 % der mobilisiertenEigentumsfl äche einen hohen Anteil an den im Zuge der Rentenbeantragunggenutzten Abgabeformen aufweisen. Demgegenüber sind die agrarstrukturellweniger positiv bewerteten Möglichkeiten der Abgabe an den Ehegatten undder Abgabe nach § 21 Abs. 8 ALG mit 6 % der Fälle und 7 % der Fläche sehrviel weniger wichtig. Auch die ambivalent betrachtete Abgabeform Verpachtungin der Familie erweist sich mit 24 % der Betriebe und landwirtschaftlichgenutzten Fläche als weit weniger dominant, als die Einschätzungen derExperten erwarten ließen.Tabelle 3 zeigt, wie viel Eigentumsfl äche bezogen auf jeden Abgabefall mobilisiertwurde und differenziert dies nach Abgabearten. Aus Unterschieden zwischenden Abgabearten lassen sich möglicherweise Hinweise darauf ableiten,ob es Zusammenhänge zwischen der Größe des abgebenden Betriebes undder präferierten Abgabeart gibt.Die pro Rentenantrag mobilisierten Flächen unterscheiden sich tatsächlichdeutlich voneinander. Besonders stark ist die Differenz der mobilisiertenEigentumsfl äche pro Abgabe zwischen den Abgabearteneigentumsrechtliche Übergabe in der Familie und Verpachtung an Dritte.Eigentumsrechtliche Übergabe mobilisieren im Durchschnitt 33,2 ha,in Schleswig-Holstein (SH) 66 ha, in Niederbayern, Oberpfalz, Schwaben(NOS) 28,2 ha. Verpachtung an Dritte mobilisiert im Durchschnitt allerAlterskassen 17,4 ha pro Fall, in SH 30,1 ha, in Hessen, Rheinland-Pfalz,Saarland (HRS) 12,4 ha. Den größten relativen Abstand zwischen beidenAbgabearten gibt es in Baden-Württemberg (BW) (30,8 zu 13,2 ha), denkleinsten Abstand in Franken, Oberbayern (FOB) (31,2 ha zu 20,7 ha).

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