13.07.2015 Aufrufe

SdL 1/2013 - SVLFG

SdL 1/2013 - SVLFG

SdL 1/2013 - SVLFG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

96 Eckhart StüweDer Charakter eines Verwaltungsgeschäfts als laufendes Verwaltungsgeschäftwird grundsätzlich nicht dadurch verändert, dass in der Angelegenheiteine gerichtliche Auseinandersetzung notwendig wird. 192. Zugewiesene VerwaltungsgeschäfteNeben dem gesetzlich normierten eigenen Zuständigkeitsbereich derGeschäftsführung für laufende Verwaltungsgeschäfte sieht die Satzungder <strong>SVLFG</strong> in § 19 Abs. 4 20 einen weiteren Zuständigkeitsbereich für dieGeschäftsführung vor, nämlich den kraft Zuweisung. Danach kann dieGeschäftsführung durch den Vorstand mit der Erledigung weiterer Aufgabenaus dem Zuständigkeitsbereich des Vorstandes beauftragt werden. Ob es sichdabei im Einzelfall um eine Delegation (zur eigenverantwortlichen Wahrnehmung)oder um einen Auftrag (zur Erledigung nach Weisung) handelt, 21 ist mitdem Vorstandsbeschluss zu regeln. Schweigt dieser, spricht der Wortlaut derSatzungsbestimmung für Letzteres.3. Vertretung nach außenNach der Zuständigkeit für das Verwaltungsgeschäft richtet sich auch, wer denVersicherungsträger nach außen vertritt. Jedes Organ ist im Rahmen seinergesetzlichen Zuständigkeit gesetzlicher Vertreter des Versicherungsträgers. 22III.Möglichkeiten für den Vorstand, Einfluss auf die Tätigkeitder Geschäftsführung zu nehmen1. Grundsatz des § 31 Abs. 2 SGB IVAus § 31 Abs. 2 SGB IV lässt sich zunächst als allgemeiner Grundsatz ableiten,dass die Organe des Versicherungsträgers ihren Tätigkeitsbereich grundsätzlichnicht selbst bestimmen können. Die Zuweisung von Aufgaben anOrgane bedarf vielmehr einer gesetzlichen Grundlage und die gesetzlichenZuständigkeitsbestimmungen sind grundsätzlich bindend. 2319 Becher/Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, E § 36 Anm. 1 a.E.20 Siehe Fn. 1321 Bulla, Rechtsprobleme der Richtlinienkompetenz des Vorstandes gem. § 35Abs. 2 SGB IV, SGb 1980, 10, 1122 Becher/Plate, Selbstverwaltungsrecht der Sozialversicherung, E § 36 Anm. 123 Hauck/Noftz-Freund, SGB IV, K § 31 Rz. 10

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!