13.07.2015 Aufrufe

SdL 1/2013 - SVLFG

SdL 1/2013 - SVLFG

SdL 1/2013 - SVLFG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

30 Peter Mehlwirtschaftlich attraktiver. In diesen Regionen sei aber auch im Regelfall keineFlächen-Knappheit vorhanden, die die Weiterbewirtschaftung von Flächendurch Landwirte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben, zu einem Hindernisder weiteren agrarstrukturellen Entwicklung machen würden.Überwiegend einig waren sich die befragten Experten aber im Hinblick auf dieEinschätzung, die zukünftige Wirkung der Hofabgabeklausel bzw. den Bedarfan einer externen Steuerung als tendenziell abnehmend einzuschätzen.Abgabefördernde Wirkung der LKV-BeiträgeEin Aspekt, der in der öffentlichen Diskussion um das Hofabgabeerfordernisbislang kaum berücksichtigt wird, ist die abgabefördernde Wirkung, die ausder Versicherungspfl icht als landwirtschaftlicher Unternehmer in der landwirtschaftlichenKrankenversicherung (LKV) und landwirtschaftlichen Pfl e-geversicherung (LPV) ganz unabhängig von der HAK in der AdL entsteht.Diese abgabefördernde Wirkung entsteht aus der teilweise deutlich höherenBeitragsbelastung in LKV und LPV, die bei einer Weiterbewirtschaftung deslandwirtschaftlichen Unternehmens gegenüber einer Aufgabe des Unternehmerstatusund Annahme eines Status als Altenteiler entsteht. Je größer dabeidas Einkommenspotenzial eines Betriebes ist, umso höher sind die Mehrkostenauch für die landwirtschaftliche Krankenversicherung.Ein Altenteiler hat lediglich einen Krankenversicherungsbeitrag von 8,2 %und einen Beitrag zur Pfl egeversicherung von 1,95 % (Beitrag für Eltern) aufseine AdL-Rente zu entrichten. Bezogen auf die durchschnittliche Altersrenteeines landwirtschaftlichen Unternehmers nach § 1 Abs. 2 ALG in Höhe von460,56 Euro (2012) ist dies ein monatlicher Kranken- und Pfl egeversicherungsbeitragvon 46,75 Euro. Beim landwirtschaftlichen Unternehmer bemisstsich dagegen sein LKV/LPV-Beitrag weiterhin nach dem Solidarprinzip undder wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des von ihm geführten landwirtschaftlichenBetriebes. Je größer also das Einkommenspotenzial des landwirtschaftlichenUnternehmens ist, umso größer sind die Mehrkosten für LKV und LPVbei Weiterbewirtschaftung des Betriebes gegenüber der Betriebsabgabe unddem Status als Altenteiler.Die folgende Tabelle 8 verdeutlicht diese Mehrbelastung für Landwirte in denlandwirtschaftlichen Krankenkassen/Pfl egekassen Baden-Württemberg undNiedersachsen/Bremen und dort für die Beitragsklassen 2, 5, 10, 15 sowie diehöchste Beitragsklasse 20. Die Beispiele verdeutlichen, dass insbesonderedie Weiterbewirtschaftung bei großen Betrieben dazu führt, dass die Mehrkostenbei den LKV/LPV-Beiträgen gemessen an einer durchschnittlichen AdL-Rente erheblich sind.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!