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SdL 1/2013 - SVLFG

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Agrarstrukturelle Wirkungen der Hofabgabeklausel35(1.957 Euro) bis zu den verkammerten Freiberufl ern (3.779 Euro). Somiterreichen Landwirte nicht einmal ein Viertel (23 %) des Einkommens der verkammertenFreiberufl er. Für die sehr großen Unterschiede ist nicht zuletztdie unterschiedliche Erwerbssituation verantwortlich: 7 % der Landwirte, 16 %der Handwerker, 22 % der Gewerbetreibenden und sogar 39 % der verkammertenFreiberufl er sowie 34 % der sonstigen Freiberufl er sind im Alter ab65 Jahren noch erwerbstätig und beziehen ein durchschnittliches Brutto-Erwerbseinkommen von 1.113 Euro (Handwerker), 2.279 Euro (Gewerbetreibende),2.092 Euro (sonstige Freiberufl er) bzw. 3.318 Euro (verkammerteFreiberufl er).“ (ASID, 2007a, S. 78.)Bei den Zahlen für Landwirte ist zu berücksichtigen, dass nicht monetäreUnterstützungsleistungen wie freies Wohnrecht u. a. bei der ASID-Erhebungnicht miterfasst werden.Bereits bei der Analyse der nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterwirtschaftendenBetriebsinhaber in Abschnitt 4 wurde ein Zielkonfl ikt zwischenstrukturpolitischer Steuerungsabsicht und sozialer Absicherungsfunktion derAdL deutlich, weil sich gezeigt hat, dass eine nicht unbeträchtliche Anzahl vonLandwirten (und in ca. der Hälfte der Fälle auch der Ehegatten) aufgrund desHofabgabeerfordernisses und den diesem zugrundeliegenden strukturpolitischenErwägungen heraus keine AdL-Altersrente beziehen, obwohl dieseGruppe hierfür im Durchschnitt über 35 Jahre Pfl ichtbeiträge entrichtet hat.Weiterhin zeigen die Analysen in Abschnitt 5, dass sich der Steuerungsdruckder HAK asymmetrisch verteilt und dadurch soziale Absicherungsfunktionund strukturpolitische Steuerungseffekte in der AdL gegenläufi g wirken: Diejenigen Landwirte, bei denen aufgrund einer überdurchschnittlichenBetriebsgröße der strukturpolitische Effekt am größten wäre, sind gemessenan ihren Einkünften am wenigsten von der Einbuße der Altersrentebetroffen bzw. für diese Gruppe ist der Druck der HAK zur Betriebsabgabeam geringsten: Die Erfüllung der Abgabevoraussetzung fällt in diesenBetrieben zudem auch deshalb leichter, weil die Wahrscheinlichkeit, einenNachfolger in der Familie zu fi nden, proportional mit der Betriebsgrößeansteigt (Statistisches Bundesamt, 2011). Für Betriebsleiter mit kleineren Betriebsgrößen oder wenig Eigentumsfl ä-chen ist der Effekt dagegen genau entgegengesetzt: Der drohende Verlustder AdL-Rente wiegt hier schwerer, weil diese einen vergleichsweisegroßen Anteil an den Einkünften ausmacht und der Druck zur Abgabe istdadurch relativ größer. Gleichzeitig fällt die Abgabe aufgrund des über-

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